Das P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto. Jeder hat das Recht, dass sein Girokonto bei der Bank als P-Konto geführt wird. Zunächst hat das Pfändungskonto ein Pfändungsschutz für ein Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 1.045,04 Euro je Kalendermonat, der von einer Kontopfändung im Rahmen der Zwangsvollstreckung unberührt bleibt.

Kosten eines P-Kontos
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hatte in der Gesetzesbegründung seine Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass das P-Konto nicht teurer sein soll als ein normales Konto; von einer gesetzlichen Regelung wurde aber abgesehen. Es können lediglich übliche Bankgebühren für Girokonten in Rechnung gestellt werden. Mehraufwand hat das Kreditinstitut zu tragen. Anfangs forderten Kreditinstitute oft zusätzliche Gebühren oder die Beschränkung oder den Wechsel auf bestimmte, höherpreisige Konten. Der Bundesgerichtshof hat letztinstanzlich die Urteile zweier Oberlandesgerichte gegen zusätzliche Bankgebühren bestätigt und die Revisionen der beklagten Sparkassen verworfen. Die Führung eines Girokontos als P-Konto stellt danach nur eine vertragliche Nebenpflicht zu einem herkömmlichen Girokonto dar und ist als solche nicht zusätzlich bepreis bar. Damit wurde auch das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. März 2012, Az. 19 U 238/11, bestätigt, wonach „eine Entgeltklausel, nach der für das Führen eines Pfändungsschutzkontos ein (weitaus) höheres monatliches Entgelt verlangt wird als für das Führen des allgemeinen Girokontos, eine unangemessene Benachteiligung der privaten Kunden gemäß § 307 Abs. 1 BGB ist, weil das – auf entsprechendes Verlangen des Kunden – Führen eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto im Sinne des § 850 k Abs. 7 Satz 2 ZPO eine Dienstleistung zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht darstellt, für die eine Bank auch dann kein Entgelt verlangen kann, wenn sie dadurch höhere Aufwendungen hat.“

Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverband im Januar 2013 hat ergeben, dass nur acht der 46 überprüften Banken und Sparkassen die zu Unrecht erhobenen Gebühren zurückgezahlt haben. Einige Geldinstitute wollen die Gebühren erst auf Antrag des Kunden erstatten. Bei einem Verbraucheraufruf durch das Projekt Marktwächter Finanzen meldeten mehrere Verbraucher, dass ihnen für das P-Konto höhere Entgelte berechnet würden, als für das bisherige Kontomodell. Die Betroffenen berichten auch von weiteren Benachteiligungen und Leistungseinschränkungen.
In einem weiteren Urteil hat der Bundesgerichtshof Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für unwirksam erklärt, durch die die Bankkunden unangemessen benachteiligt werden. Danach ist es nicht zulässig, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ein Pfändungsschutzkonto einen bestimmten Grundpreis pro Monat vorzusehen, der von den Preisen für andere Konten abweicht. Die Führung als P-Konto sei keine Sonderleistung der Bank, sondern sie erfolge in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht. Eine Abrede über einen Aufschlag für die Kontoführung als P-Konto ist demnach unwirksam. Auch die weiteren mit der Klage angegriffenen Klauseln, „eine Kontoführung sei grundsätzlich nur auf Guthabenbasis möglich“, „es könne keine Bank-Card oder Kreditkarte für das Konto ausgestellt werden“, „die Nutzung des Karten- und Dokumentenservices sei ausgeschlossen“, und weitere Leistungen, die nicht im monatlichen Grundpreis des Kontos enthalten seien, würden gesondert in Rechnung gestellt, hielten der gerichtlichen Kontrolle nicht stand. Es sei nicht zulässig, dass einmal vereinbarte Leistungen wie etwa eine Bankkarte bei der Umstellung des Kontos auf ein P-Konto unabhängig von einer Kündigung automatisch wieder entfielen; für die Beendigung solcher Zusatzprodukte fordert der BGH eine separate, wirksame Kündigung durch die jeweilige Bank.

Mehr Schutz mit Bescheinigung: Auf dem P-Konto können weitere Beträge geschützt sein.
Kindergeld, Unterhaltsverpflichtungen zum Beispiel für Ehegatten und Kinder sowie Sozialleistungen, die in einer Bedarfsgemeinschaft entgegengenommen werden, können den Grundfreibetrag um weitere Freibeträge erhöhen. So steht Ihnen für die erste Person, der Sie aufgrund des Gesetzes Unterhalt gewähren (zum Beispiel Ehepartner, Kind) ein weiterer Freibetrag von 443,57 Euro zu. Hinzu kommen zusätzliche Freibeträge von jeweils 247,12 Euro, sofern Unterhalt für weitere Berechtigte geleistet wird. Gleiches gilt, sofern Sie für sich und andere Personen in einer Bedarfsgemeinschaft (neben dem eigenen Kind zum Beispiel auch Lebensgefährtin, Stiefkind) Leistungen entgegennehmen.

Unterhaltspflichtige Personen Freibetrag in Euro
1 1.622,16
2 1869,28
3 2116,40
4 2363,52
5 2610,64

P-Konto





Das Partnerschaftsregistergericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, welche auf Grundlage des Registerrechts das Partnerschaftsregister führt. Letzteres ist öffentlich und hält eine Partnerschaft als juristische Person sowie deren wesentliche Rechtsverhältnisse fest.

Partnerschaftsregistergericht





Die Pfändung ist als die grundsätzlich dem Staat vorbehaltene Beschlagnahme eines Gegenstandes zwecks Sicherung oder Befriedigung eines Gläubigers zu definieren. Die Pfändung ist dabei ausschließlich als Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen wegen einer Geldforderung zu verstehen.
Bei beweglichen Sachen geschieht die Pfändung durch Inbesitznahme der Sachen durch den Gerichtsvollzieher (i.d.R. durch Anlegen von Pfandsiegeln oder durch Taschenpfändung), bei Forderungen und anderen Rechten durch Pfändungsbeschluss, der dem Drittschuldner verbietet, an den Schuldner zu zahlen und dem Schuldner gebietet, sich jeder Verfügung über das Recht zu enthalten. Für eine Pfändung müssen alle Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen, d.h. es muss ein Vollstreckungstitel mit Vollstreckungsklausel (vollstreckbare Ausfertigung) vorliegen, welcher dem Schuldner zugestellt sein muss bzw. mit dem Pfändungsauftrag zugestellt wird. Des weiteren muss ein entsprechender Antrag gestellt worden sein. Vollstreckt werden kann durch Sachpfändung und durch Forderungspfändung, wie z.B. Kontenpfändung oder Lohnpfändung.
Die Sachpfändung ist dann erfolgt, wenn der Gerichtsvollzieher den zu pfändenden Gegenstand beschlagnahmt hat. Die Forderungspfändung gilt als erfolgt, wenn der Pfändungsbeschluss dem Drittschuldner zugestellt worden ist. Durch die Pfändung entsteht ein Pfändungspfandrecht, das die Verwertung des gepfändeten Gegenstandes ermöglicht. Dabei geht eine zeitlich vorrangige Pfändung einer zeitlich nachfolgenden vor. Dies bedeutet, dass zuerst der pfändende Gläubiger vor einem später pfändenden Gläubiger solange bedient wird, bis seine Forderung erfüllt worden ist.

Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensrechten
1. Pfändung durch Zustellung eines bei dem Amtsgericht zu erwirkenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner (§§ 828 ff. ZPO).
2. Beschränkungen bei der Pfändung von Arbeitseinkommen: Lohnpfändung.
3. Zur Pfändung einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld ist zudem Übergabe des Briefes (notfalls Wegnahme durch den Gerichtsvollzieher) oder bei Buchpfandrechten Eintragung im Grundbuch erforderlich (§ 830 ZPO).
4. Auch Rechte und Ansprüche einer Lebensversicherung sind grundsätzlich pfändbar. Befriedigung des Gläubigers bis zur Höhe des Rückkaufwertes z.Z. der Pfändung. Um den Versicherungsschutz zu erhalten, können Ehegatten und Kinder bzw. der Bezugsberechtigte mit Zustimmung des Versicherungsnehmers in den Versicherungsvertrag eintreten. Der Eintretende hat den Gläubiger bis zur Höhe des Rückkaufswertes zu befriedigen.

Ablauf und Wirkung der Pfändung
Wird der Vollziehungsbeamte fündig, nimmt er die Gegenstände an sich oder versieht sie mit einem Pfandsiegel, dem so genannten Kuckuck. Vor der Pfändung sollte der Vollziehungsbeamte allerdings auch den Wert des Gegenstandes gegen die durch eine Pfändung entstehenden Kosten aufwiegen, da auch diese vom Schuldner beglichen werden müssen. Oftmals kommen dann nur wenige, besonders wertvolle oder neuwertige Geräte zur Pfändung, da andere durch ihren Wert die Schuld nicht decken würden. Von einer Taschenpfändung spricht man, wenn beispielsweise das Bargeld gepfändet wird, das der Schuldner bei sich trägt. Rechtlich bewirkt die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher die Verstrickung der gepfändeten Sache und die Entstehung eines Pfändungspfandrechts. Die erweiterten Rechte machen den Gläubiger jetzt zum Pfändungspfandgläubiger.

Die Pfändung einer bereits gepfändeten Sache (keiner Forderung: siehe Thomas/Putzo § 829 Rn. 2 ZPO) für eine weitere Geldforderung wird Anschlusspfändung genannt. Gläubiger kann der alte oder, was häufiger ist, ein neuer Gläubiger sein (§ 826 ZPO). Bei mehreren Gläubigern kann nach § 827 ZPO jeder Gläubiger die Verwertung selbst betreiben, wobei der erste Pfändungspfandgläubiger gewöhnlich zuerst befriedigt wird. Zuständig ist der zuerst tätige Gerichtsvollzieher. Wie die Pfändung konkret abzulaufen hat, ist in Deutschland nur rudimentär geregelt. Da ein „Gerichtsvollziehergesetz“ bislang fehlt, ergeben sich Legitimation und Tätigkeit des Gerichtsvollziehers aus § 154 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) und vor allem den §§ 753 ff. ZPO. Bundeseinheitlich gilt die von den Landesjustizverwaltungen erlassene einheitliche Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung (GVGA).

Sie regelt die Art und Weise der Zwangsvollstreckung, ihre Beachtung ist Amtspflicht des Gerichtsvollziehers. Pflichtverletzungen, das sind in der Praxis insbesondere unterlassene Vollstreckungsmaßnahmen, Überpfändungen oder die Vollstreckung unpfändbarer Sachen, können zu Schadensersatzansprüchen des betroffenen Gläubigers oder Schuldners aus Amtshaftung gem. § 839 BGB führen. In der Literatur wird zum Teil kritisiert, dass die Bestimmungen zur Sachpfändung (§§ 811, 811a ZPO) seit 1877 praktisch unverändert geblieben sind und nur von Fall zu Fall durch die Rechtsprechung angepasst bzw. ausgelegt werden. Damit bestehe in diesem gesamten Gebiet erhebliche Rechtsunsicherheit, von der zunehmend weite Bevölkerungskreise betroffen seien.

Ist eine Pfändung trotz Insolvenzverfahren erlaubt?
Hat ein Verbraucher Privatinsolvenz angemeldet, so sind Pfändungen von einzelnen Gläubigern mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam. Die Zwangsvollstreckung einzelner Gläubiger ist ab diesem Zeitpunkt unzulässig. Der Schuldner ist während seiner Privatinsolvenz vor einer derartigen Pfändung geschützt, sodass Gläubiger z. B. weder eine Konto- noch Gehaltspfändung durchführen lassen dürfen.

Pfändung





Der Anspruch des Schuldners gegen seinen Arbeitgeber auf Auszahlung seines Arbeitseinkommens kann vom Gläubiger gepfändet werden. Die Pfändung erfolgt über die Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Die Pfändung des Arbeitseinkommens ist sowohl für den Schuldner als auch für den Arbeitgeber eine unangenehme Pfändungsart.
Der Schuldner verliert häufig an Ansehen gegenüber seinem Arbeitgeber, der Arbeitgeber muss die Drittschuldnererklärung abgeben und außerdem den pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens des Schuldners anhand der Pfändungstabelle (Anlage zu § 850 c ZPO) errechnen. Die Pfändung wird mit Zustellung an den Arbeitgeber wirksam. Ist Eile geboten, kann es sinnvoll sein, zunächst ein vorläufiges Zahlungsverbot auszubringen. Liegt eine Pfändung des Arbeitseinkommens vor, so ist diese auch noch wirksam, wenn der Schuldner bis zu neun Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber erneut ein Arbeitsverhältnis eingeht. Wichtig kann dies werden, wenn der Schuldner ein Saisonarbeitsverhältnis hat oder durch die Unterbrechung sich seiner Gläubiger zu entledigen versucht.

Was darf nicht gepfändet werden?
Bestimmte Einkommensbestandteile sind nicht pfändbar, zum Beispiel Aufwandsentschädigungen, Erziehungsgelder und Studienbeihilfen (§ 850a ZPO). Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwernis-Zulagen und damit unpfändbar. Anders sieht es bei Zulagen für Schichtarbeit oder Arbeit am Samstag aus (BAG, Urteil vom 23. August 2017, Az. 10 AZR 859/16). Andere Bezüge sind nur bedingt pfändbar, beispielsweise unterschiedliche Formen von Renten- und Unterstützungsleistungen (§ 850b ZPO). Urlaubsgeld, Sonderzahlungen für Betriebsjubiläen und Überstundenvergütungen sind nur bis zu Hälfte pfändbar. Sonderregelungen gelten, wenn Unterhaltsansprüche vollstreckt werden sollen (§ 850d ZPO).

Lohnpfändung ohne Ankündigung
Eine Pfändung vom Arbeitseinkommen ist nicht so ohne weiteres möglich. Der (privatrechtliche) Gläubiger benötigt hierfür einen Vollstreckungstitel gegen seinen Schuldner. In der Regel handelt es sich hierbei um ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Dieser muss dem Betroffenen zugestellt werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wissen Sie, dass Vollstreckungsmaßnahmen drohen. Außerdem muss der Gläubiger eine Lohnpfändung beim Vollstreckungsgericht beantragen. Den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den er daraufhin erhält, stellt er dann dem Arbeitgeber zu.

Ausnahme „Unterhaltspfändung“: Strengere Regeln und geringere Freibeträge
Die einzige Ausnahme des „First Come, First Served“-Prinzips stellt die Unterhaltspfändung dar. Zahlt ein Schuldner seinen Unterhalt für ein oder mehrere Kinder nicht, hat diese Lohnpfändung gegenüber anderen Gläubigern Vorrang. Bei der Unterhaltspfändung:

– müssen also andere Forderungen bei der Lohnpfändung zurückgestellt werden.
– sind bis zu 75 Prozent der Überstundenzuschläge pfändbar.
– erhalten Sie ein Schreiben, in welchem eindeutig festgesetzt ist, welcher Freibetrag dem Schuldner bleiben darf. Dieser liegt in der Regel unter der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze.

Pfändung-von-Arbeitseinkommen





Die Kontenpfändung beim Schuldner erfolgt über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss der von dem Gläubiger bzw. dem Gläubigervertreter bei dem zuständigen Gericht beantragt wird. Die kontoführende Stelle (Bank; Sparkasse) des Schuldners wird als Drittschuldner in Anspruch genommen. Es wird der Auszahlungsanspruch des Schuldners an seine Bank gepfändet. Da viele Schuldner über ein Girokonto verfügen und oft auch ihre Geldangelegenheiten über ihr Konto abwickeln, handelt es sich bei der Kontenpfändung um eine wichtige und häufig auch erfolgreiche Art der Pfändung.
Sollte der Schuldner nicht über ausreichend Geld zur Deckung der Forderung auf seinem Konto verfügen, so ist er oft dennoch darauf bedacht, sich mit dem Gläubiger auf eine Ratenzahlung zu einigen, um diesen zu einer zumindest vorübergehenden Freigabe seines Kontos zu bewegen. Der Schuldner hat ein starkes Interesse an der schnellen Beendigung des Pfändungszustandes, da bei einer Pfändung eine Meldung an die SCHUFA erfolgt, welche die Kreditunwürdigkeit des Schuldners zur Folge hat. Außerdem hat die Bank des Schuldners das Recht, die Geschäftsverbindung mit dem Schuldner zu lösen.
Aussichtslos ist die Kontopfändung in den Fällen, in denen erhebliche Vorpfändungen vorliegen oder wenn die Bank ihrerseits bereits vorrangige Ansprüche gegen den Schuldner hat. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Schuldner sein Konto bereits überzogen hat. Außer dem Girokonto können bei der Bank auch alle weiteren Forderungen des Schuldners, wie z.B. Sparguthaben und Sparkassenbriefe gepfändet werden. Beim Sparbuch ist jedoch beispielsweise erforderlich, dass dieses zuvor der Schuldner an den Gläubiger (in der Regel über eine Vollstreckungshandlung durch den Gerichtsvollzieher) ausgehändigt hat.

Es gibt keinen automatischen Schutz vor Kontopfändungen.
Im Gegensatz zu einer Lohn- oder Gehaltspfändung gibt es bei einer Kontopfändung keinen automatischen Schutz des Existenzminiums. Bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung erhältst Du auch nach einer Pfändung beim Arbeitgeber Deine unpfändbaren Bezüge. Du wirst vom Gesetzgeber so automatisch geschützt, ohne dass Du etwas veranlassen musst. Der Arbeitgeber muss selbst unter Berücksichtigung Deiner gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen für Deinen Ehegatten oder Deine Kinder berechnen, wie viel pfändbar ist und Dir die unpfändbaren Bezüge auszahlen. Wenn aber nun das unpfändbare Gehalt auf Dein Konto überwiesen wird und zusätzlich Dein Konto gepfändet wird, gibt es keinen automatischen Schutz für Dein Guthaben auf dem Konto. Jeder Cent Guthaben, der sich auf Deinem Konto befindet, kann gepfändet werden. Das gilt sogar für den Bezug von Sozialleistungen und Kindergeld, denn auf Deinem Konto wird nicht mehr nach der Herkunft des Geldes unterschieden und automatisch kein Pfändungsschutz gewährt.

Ende der Kontopfändung
Eine Pfändung des Bankkontos ist abgeschlossen, wenn folgende Situationen vorliegen:
– Der Gläubiger bezeichnet die Kontopfändung gegenüber dem Drittschuldner als abgeschlossen
– Der Kontoinhaber oder das Geldinstitut hat die Forderung komplett beglichen
– Ein Amts- oder Vollstreckungsgericht hat die Pfändung annulliert (zum Beispiel bei besonderen Härtefällen)

Was wird mit geschütztem Guthaben, das nicht verbraucht wird? – Übernahmebetrag, first-in-first-out
“Übrig gebliebenes” Guthaben des einen Monats bleibt im Folgemonat zusätzlich zum monatlichen Schutzbetrag vollständig frei, wenn es im Eingangsmonat geschützt war. Man spricht hier von Übernahmebeträgen, zum Teil auch von Ansparbeträgen (in Abgrenzung zu sog. Moratoriumsbeträgen, s.u. sub 16). Wer also aus dem vergangenen Monat von seinem geschützten Guthaben beispielsweise 500 Euro in den neuen Monat hinüber nimmt und im neuen Monat einen Zugang von 1.300 Euro hat, dessen Freibetrag bestimmt sich (im Folgemonat) nicht aus 1.800 Euro, sondern (nur) aus 1.300 Euro; die 500 Euro stehen vollständig zusätzlich zur Verfügung.

Banken müssen Auskunft geben
Die Bank kann die verlangte Auskunft nur verweigern, wenn sie glaubhaft macht keine Geschäftsbeziehung zu dem Schuldner zu unterhalten oder wenn die Geschäftsbeziehung mit dem Schuldner nicht mehr besteht oder nie bestand. Sollte sich im Rahmen der Pfändung herausstellen, dass es sich um die kontoführende Bank des Schuldners handelt, ist diese zu umfangreicher Auskunft verpflichtet. Es kann zwar sein, dass die Bank noch eigene Ansprüche gegen den Schuldner hat, aber trotzdem hat die Bank entsprechend dem Antrag im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die geforderten Auskünfte zu erteilen.

Pfändung-von-Bankkonten





Bei der Forderungspfändung werden angebliche Forderungen des Schuldners gegen einen Dritten, den sogenannten Drittschuldner gepfändet. Zu diesem Zwecke muss der Gläubiger bzw. der Gläubigervertreter bei dem zuständigen Amtsgericht, dem Vollstreckungsgericht, einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses stellen.
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) bewirkt die Pfändung und anschließende Überweisung der Forderung an den Gläubiger. Mit Zustellung an den Drittschuldner wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wirksam. Dem Drittschuldner wird die Zahlung an den Schuldner (Zahlungsverbot), und dem Schuldner (Verfügungsverbot) die Verfügung über die Forderung untersagt. In diesen Verfahren findet vorab keine Anhörung des Schuldners statt, um kurzfristige Verfügungen des Schuldners über die Forderung zu vermeiden. Besteht die gepfändete Forderung, aber der Drittschuldner ist nicht bereit an den Gläubiger zu zahlen, so muss dieser den Drittschuldner über die Drittschuldnerklage auf Zahlung verklagen. Ist Eile geboten, besteht auch die Möglichkeit, zunächst ein vorläufiges Zahlungsverbot auszubringen, womit dem Drittschuldner bereits vor der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Zahlung an den Schuldner untersagt wird.

Die Drittschuldnerklage

Antrag
Kläger ist der Gläubiger, Beklagter ist der Drittschuldner. Dem Schuldner ist der Streit zu verkünden. Der Gläubiger macht die Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner im eigenen Namen geltend. Leistungsklage.

Zulässigkeit – Rechtsweg
Zuständigkeit: Die Zuständigkeit des Gerichts folgt dem Rechtsverhältnis, aus dem der Anspruch hergeleitet wird.

Mietzinszahlung -> ordentliche Gerichtsbarkeit;
Arbeitsentgelt -> Arbeitsgericht;
Arbeitslosengeld -> Sozialgericht.

Streitverkündung an den Schuldner

Begründetheit
Gläubiger ist zur Einziehung berechtigt
Bestand der Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner
Keine Einwendungen des Drittschuldners

Pfändung-von-Bankkonten





Die Ansprüche des Schuldners aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung können grundsätzlich gepfändet werden. Es handelt sich um eine Forderungspfändung, die in Form eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erfolgt und dem Versicherungsträger als Drittschuldner zuzustellen ist. Ob der Schuldner eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, wird dem Gläubiger sehr oft über das Protokoll der eidesstattlichen Versicherung bekannt, da der Schuldner dort verpflichtet ist, gegebenenfalls bestehende Lebensversicherungen anzugeben.

Pfändung-von-Bankkonten





Eine Rente kann wegen jeder Geldforderung in dem Umfang gepfändet werden, in dem Arbeitseinkommen pfändbar ist. Die Pfändung muss jedoch der Billigkeit entsprechen, und der Rentner darf hierdurch nicht sozialhilfebedürftig werden; dies gilt nicht bei Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche.

Darf meine Rente gepfändet werden? was darf gepfändet werden?
Gesetzliche Renten können in 2 Varianten gepfändet werden:
– als Forderungspfändung der Rentenanwartschaft
– als Pfändung der Rente in der Auszahlung.

Von der Pfändung umfasst ist die Altersrente oder auch die Erwerbsminderungsrente.

Als erstes ist klar zu sagen: Renten können grundsätzlich gepfändet werden!
Darf meine Rente gepfändet werden? Die Pfändung der Rentenanwartschaft
Wird gegen Sie eine Pfändung betrieben und sind Sie noch nicht Altersrentner, so kann der Gläubiger Ihre Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung pfänden. Dies nennt man Forderungspfändung. Die Pfändung ist aber nur dann möglich, wenn Sie und die Deutsche Rentenversicherung (sogenannter Drittschuldner) eine entsprechende Rechtsbeziehung untereinander haben, dass solche Ansprüche von Ihnen gegen die Rentenkasse bestehen!

Pfändung der Rente – Welcher Freibetrag ist zu berücksichtigen?
Die gesetzliche Rente ist also pfändbar wie Arbeitseinkommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Person durch eine Rentenpfändung mittellos wird. Es wird nur ein Teil der Bezüge gepfändet, damit der Betroffene weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten und – falls nötig – seinen Unterhaltspflichten nachkommen kann. Dabei sind die Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c der Insolvenzordnung (InsO) zu beachten. Momentan gilt eine Freigrenze in Höhe von 1.139,99 Euro (Stand August 2018) für Personen, die niemandem Unterhalt zahlen müssen. Liegt Ihre Rente (netto) darunter, kann nichts gepfändet werden. Je nach Anzahl der Personen, denen Sie gegenüber unterhaltspflichtig sind, steigen die Pfändungsfreigrenzen. Welcher Teil von Ihrer gesetzlichen Rente pfändbar ist, können Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen.

Pfändung-von-Bankkonten





Ansprüche des Schuldners gegenüber dem Finanzamt, insbesondere Ansprüche auf Lohn- und Einkommenssteuererstattung, können gepfändet werden. Die Pfändung erfolgt dabei in Form der Forderungspfändung.

Zu beachten ist dabei, dass ein Steuererstattungsanspruch erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes entsteht. Er kann damit nicht im voraus gepfändet werden. Als weitere Besonderheit hängt die Realisierung der Steuererstattungsansprüche von der Mitwirkung des Schuldners ab, da der Gläubiger nach den Lohnsteuerrichtlinien und der dazu ergangenen Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH-Urteil vom 18.08.1998) nicht berechtigt ist, für den Schuldner einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommenssteuererklärung zu stellen.

Checkliste: So motivieren Sie den Schuldner zur Abgabe der Steuererklärung
– Im Rahmen von Ratenzahlungsvereinbarungen sollte der Gläubiger darauf drängen, dass ihm der Steuererstattungsanspruch auf dem dafür vorgesehenen Vordruck abgetreten wird.

Praxishinweis: Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Schuldner zugleich die Anträge auf Erstattung von bereits gezahlten Steuern ausfüllt und unterzeichnet.
– Gläubiger werden vermehrt mit Telefoninkasso und durch den Einsatz eines Außendienstes auf Schuldner einwirken müssen, um diese zur Abgabe der Steuererklärung zu bewegen.

Praxishinweis: Dabei werden die Vorzüge dieser Mitwirkung darzustellen sein. Der Schuldner verliert sonst seinen Erstattungsanspruch an den Staat, ohne dass er zugleich seine Verbindlichkeiten reduziert und sich von weiteren Vollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers befreit. Der Gläubiger wird aber auch helfen müssen, dass der Schuldner die Schwierigkeiten bei der Abgabe einer Steuererklärung überwinden kann.
Da der Aufwand für die Beitreibung eines gepfändeten Steuererstattungsanspruches immer höher wird, ist im Rahmen des Informationsmanagements sicherzustellen, dass eine Pfändung möglichst nur dort erfolgt, wo auch mit entsprechenden Erstattungsansprüchen gerechnet werden kann. Dies ist insbesondere bei Schuldnern der Fall, die im Laufe des Steuerjahres teilweise arbeitslos waren, die besonders hohe Werbungskosten, etwa weite Wege zwischen Arbeit und Wohnung, oder besonders hohe außergewöhnliche Belastungen haben.

Die Pfändung des Erstattungsanspruchs kann auch beim Arbeitgeber erfolgen
Nach § 42b EStG ist auch der Arbeitgeberberechtigt, seinen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern, die während des abgelaufenen Kalenderjahres(Ausgleichsjahr) ständig in einem Dienstverhältnis gestanden haben, die für das Ausgleichsjahr einbehaltene Lohnsteuer insoweit zu erstatten, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnsteuer übersteigt (Lohnsteuer-Jahresausgleich).

Praxishinweis: Der Vorteil liegt für Gläubiger darin, dass dieser Anspruch nicht § 46 AO unterliegt, d.h. bereits vor dem 1.1.04 gepfändetwerden kann (Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rn. 383;LG Bielefeld JurBüro 90, 1361; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 21. Aufl.,§ 829 Rn. 9; a.A. LG Aachen RPfleger 88, 418; LG HagenJurBüro 94, 371).

Pfändung-von-Steuererstattungsansprüchen





Der Taschengeldanspruch kann bei bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft gepfändet werden. Jeder Ehegatte hat einen Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld, also auf einen Betrag, über den er zur Befriedigung reiner Privatinteressen frei verfügen kann. Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nach dem Vermögen, dem Einkommen, dem Lebensstil und ist somit vom Einzelfall abhängig. Man geht von etwa 5 % des anrechenbaren Einkommens des Unterhaltsschuldners aus.

Pfändung-von-Taschengeld