Bei der IBAN handelt es sich um eine weltweit gültige Nummer für ein Girokonto, die im Rahmen der SEPA-Umstellung gemeinsam mit der BIC eingeführt wurde. Sie dient zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Zahlungsverkehrs.
Entstehung und Zweck der IBAN
Die IBAN wurde ursprünglich entwickelt, um den Zahlungsverkehr in den verschiedenen Ländern der EU bzw. des Euro-Währungsraums zu vereinheitlichen. Durch die Ziffernfolge, die aus Prüf- und Kontodaten besteht, sollen sich Integrations- und Automatisierungspotenziale für den Datenaustausch zwischen Kreditinstituten verschiedener Länder erschließen. Dadurch soll es letztlich einfacher sein, Überweisungen beispielsweise von Deutschland in das EU-Ausland durchzuführen. Zudem sollen mögliche Fehlerquellen für die Bankkunden entfallen, weil die Bank direkt erkennen kann, ob die IBAN tatsächlich gültig ist oder sich Fehler bei der Eingabe eingeschlichen haben. Obwohl die IBAN eigentlich von den USA entwickelt wurde, ist deren Verbreitung vor allem von der EU vorangetrieben worden.
Wie ist der Aufbau der IBAN?
Das Format der neuen internationalen Kennung wird von der internationalen Organisation ISO sowie von der europäischen Organisation ECBS vorgeschrieben. Entsprechend dieser Definition sind maximal 34 Stellen für den Aufbau der Kennung möglich. Für jedes Land ist eine feste Länge vorgegeben. In Deutschland beträgt diese 22 Zeichen.
Abgrenzung zu anderen Systemen
Während die IBAN grundsätzlich als eine global eindeutige Bezeichnung eines Kontos definiert ist, kann diese Funktion derzeit noch nicht für alle Konten der Welt genutzt werden. Hintergrund ist die bis Juli 2012 nur für 61 Länder und Territorien erfolgte Definition der IBAN-Strukturen. Das bis 2006 existierende Europäische Komitee für Bankstandards (ECBS) erwartete, dass der Prozess der weltweiten Akzeptanz fünf bis zehn Jahre dauern kann. Mindestens bis dahin wäre es notwendig, die gegenwärtige Darstellung von Bankverbindungen (BIC und Kontonummer) gemäß ISO 9362 in Ländern ohne IBAN für die sichere Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs weiter zu verwenden. Auch danach würde es noch länger bei der Verwendung von BIC und IBAN bleiben, denn die IBAN enthielt für die damaligen Systeme nicht grundsätzlich alle notwendigen Routinginformationen, die mittels BIC definiert werden. Überlegungen, wie zumindest im europäischen Raum die Systeme anzupassen wären, um anschließend auf den BIC verzichten zu können, wurden bereits angestellt. Mit der Entscheidung für eine IBAN-Pflicht wurde 2012 beschlossen, dass ab dem 1. Februar 2016 die Verwendung der BIC bei SEPA-Überweisungen entfällt.