Inkassounternehmen
Inkassounternehmen sind kaufmännisch geführte Gewerbebetriebe, die die geschäftsmäßige Einziehung von Forderungen betreiben. Die Geltendmachung der Forderung geschieht entweder auf der Grundlage einer fiduziarischen Abtretung oder einer Inkassovollmacht. Die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen ergeben sich aus dem Inkassovertrag. Inkassounternehmen benötigen eine Inkassoerlaubnis und sollten Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. sein.
Inkassounternehmen dürfen außergerichtlich tätig werden sowie das gerichtliche Mahnverfahren durchführen. Das Klageverfahren muss jedoch ein Anwalt durchführen, somit stellen sie keine Konkurrenz, sondern vielmehr eine Ergänzung zur Anwaltschaft dar. Unter der außergerichtlichen Einziehung von Forderungen versteht man alle Tätigkeiten, die vorgenommen werden können, ohne dass hierzu der sogenannte Verkehr mit Gerichten gepflegt werden muß. Dazu gehören u.a.
- die Fertigung außergerichtlicher Schreiben
- das telefonische Inkasso
- der Einsatz eines Außendienstes zur Realisierung der Forderung
- die Einholung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
- die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners
- die Ermittlung der Haftungsverhältnisse des Schuldners
- die Beauftragung von Gerichtsvollziehern nach Vorliegen eines vollstreckbaren Titels zur Durchführung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung und zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung und
- Die Überwachung von zeitweilig uneinbringlichen Forderungen als Voraussetzung für neue Maßnahmen.