Frequently asked Questions: Thema Inkasso
Fragen & Antworten.
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Laut Definition bedeutet Inkasso das Beitreiben bzw. Einziehen fälliger Forderungen. Der Begriff kommt ursprünglich aus dem Bankwesen. Nach heutiger Definition ist Inkasso „Die Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, die geschäftsmäßig betrieben wird sowie der geschäftsmäßige Forderungserwerb zum Zwecke der Einziehung.
Inkassounternehmen wie die ADU Inkasso sind auf den außergerichtlichen Einzug offener Forderungen für Unternehmen spezialisiert, das heißt, noch nicht gerichtlich geltend gemachter Forderungen sowie der Einziehung von bereits titulierten Forderungen machen wir für Sie geltend.
Zum Einzugsverfahren gehören auch Kontrollfunktionen und Überwachungsverfahren.
Vorteile der ADU Inkasso Titelüberwachung sind bis zu 30 Jahre Inkasso Schuldnerüberwachung und ständige Inkasso-Kontrolle der Vermögensverhältnisse auf Schuldnerseite. Weiterhin ist unser Inkassounternehmen immer auch Partner unserer Auftraggeber, welche wir außergerichtlich in ihrem Forderungsmanagement beraten um aus säumigen Zahlern wieder gute Kunden zu machen und positive Geschäftskontakte zu erhalten.
Ab welcher Forderungshöhe lohnt sich ein Inkassoverfahren eigentlich? Generell kann man sagen, dass es sich auch bei Kleinbeträgen lohnt, denn schließlich hat man als Unternehmen eine Leistung erbracht und keine Gegenleistung erhalten.
Wichtigste Voraussetzung einer Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen ist, dass der Schuldner sich nach § 286 BGB in Verzug befindet, die Forderung „besteht“ und von Bestand ist. Das bedeutet, der Anspruch des Gläubigers gegenüber dem Schuldner muss tatsächlich bestehen und der Schuldner hat dem Anspruch bislang nicht widersprochen. Das Inkassounternehmen muss über eine justizbehördliche Zulassung (Inkassoerlaubnis) verfügen.
Die Reaktion der Schuldner ist nicht zu unterschätzen, viele melden sich und zeigen sich zahlungswillig, wenn sie von uns ein Schreiben erhalten. Ein erfolgreiches Forderungsmanagement ist sehr arbeitsintensiv. Ihre Personalkapazitäten sind daher stärker mit branchenfremden Tätigkeiten belastet. Zudem haben wir als Experten eine wesentlich höhere Erfolgsquote beim Einzug der Forderungen.
Nein – Weil wir grundsätzlich zeit- und kostensparender agieren. Da das Forderungsmanagement unser Kerngeschäft ist, haben wir die perfekte systemtechnologische Ausstattung, das erforderliche Fachwissen und bieten Ihnen somit eine auf Sie passende Lösung für alle Bereiche des Forderungsmanagements an. Ein Rechtsanwalt ist zumeist auf verschiedenen Rechtsgebieten zugleich tätig, die fehlende Spezialisierung geht oft zu Lasten der Effizienz. Bei uns erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand.
Sofort im Anschluss an Ihre hausinterne Debitorenbuchhaltung. Immer wieder weisen wir unsere Mandanten darauf hin, wie immens wichtig ein straffes, konsequentes Mahnwesen ist, um gegenüber säumigen Zahlern nicht an Glaubwürdigkeit einzubüßen. Versucht man zu lange, die Schulden auf eigene Faust einzutreiben, kann dies eine Sackgasse werden. Die investierte Zeit und der oftmals ausbleibende Erfolg sind auf Dauer einfach ein zu hohes Risiko für die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.
Die angefallenen Inkassokosten sind ein Teil des Verzugsschadens, für die der säumige Schuldner gemäß §§ 280, 286 BGB aufzukommen hat. Wir machen diesen Schaden für Sie bei Ihrem Schuldner geltend.
Grundsätzlich nein, wir versichern Ihnen das wir kompetent und flexibel arbeiten. Wir arbeiten als Vermittler zwischen Gläubiger und säumigem Zahler. Wir sind uns stets bewusst, dass Ihre Kundenbeziehung keinen Schaden nehmen darf, was auch im Interesse des Schuldners ist. Wir finden Wege, die in den Interessen des Schuldners und des Gläubigers sind. Oft sind Schuldner für Hilfen dankbar, die ihnen einen Weg aus einer finanziellen Notlage aufzeigen.
Überweisen Sie den offenen Mahnbetrag mit Hilfe des beigefügten Überweisungsträgers in Ihrem Mahnschreiben. Haben Sie den Überweisungsträger nicht zur Hand, vermerken Sie unbedingt das Aktenzeichen im Verwendungszweck, damit Ihre Zahlung schneller zugeordnet werden kann.
Ja, nach § 286 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hat der Schuldner dem Gläubiger den durch den Verzug entstehenden Schaden zu bezahlen. Dies gilt auch für die Kosten der Inanspruchnahmeeines Inkassounternehmens wie der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH, welches der Gläubiger für die Beitreibung der offenen Forderung beauftragt hat. Eine Zahlung an den Gläubiger, nachdem der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH eingeschaltet worden ist, entbindet Sie nicht von der Zahlungsverpflichtung der Inkassokosten.
Aktuelle Urteile
AG (Amstgericht) Kirchhain, Urteil vom 23. März 2016 – 7 C 38/16 (77)
LG (Landgericht) Dresden, Urteil vom 27. November 2015 – 4 O 2504/14
AG (Amtsgericht) Memmingen, Urteil vom 12. Oktober 2015 – 13 C 1060/15
LG (Landgericht) Koblenz, Urteil vom 28. Juli 2015 – 1 HK O 84/14
AG (Amtsgericht) Wilhelmshaven, Urteil vom 25. Januar 2015 – 6 C 4/15
LG (Landgericht) Duisburg, Urteil vom 14. November 2014 – 7 S 45/14
LG (Landgericht) Oldenburg, Urteil vom 24. Oktober 2014 – 16 O 785/13
AG (Amtsgericht) Charlottenburg, Urteil vom 16. Oktober 2014 – 211 C 261/14
AG (Amtsgericht) Aurich, Urteil vom 10. September 2014 – 12 C 246/14
LG (Landgericht) Stendal, Urteil vom 21. Januar 2013 – 23 O 26/11
LG (Landgericht) Aachen, VU vom 14. Dezember 2012 – 12 O 307/12
LG (Landgericht) Hamburg, Urteil vom 10. Dezember 2012 – 328 O 145/12
LG (Landgericht) Bad Kreuznach, Urteil vom 14. September 2012 – 4 O 2/12
LG (Landgericht) Oldenburg, VU vom 6. Juli 2012 – 17 O 808/12 und Urteil vom 06. Juli 2012 – 17 O 3635/11
LG (Landgericht) Stade, VU vom 22. Juni 2012 – 5 O 165/12
LG (Landgericht) Stendal, Urteil vom 16.05.2012 – 21 – 233/11
OLG (Oberlandesgericht) Bremen, Urteil vom 09.03.2012 – 2 U – 98/11
LG (Landgericht) Itzehoe, Urteil vom 10.02.2012 – 6 O 385/11
BGH (Bundesgerichtshof) VU 15.11.2011 – VI ZR 4/11
OLG (Oberlandesgericht) Stuttgart, Urteil vom 08.12.2009 – 6 U 99
Teilen Sie uns Ihre neue Anschrift mit Ihrem Aktenzeichen schriftlich per Post, per E-Mail oder telefonisch schnellstmöglich mit. Gerne können Sie dafür auch unser Kontaktformular verwenden.
Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH
Mahnabteilung
Eduard-Pestel-Str. 7
49080 Osnabrück
Tel. +49 (0) 541 80018-32
Fax +49 (0) 541 80018-55
E-Mail mahnabteilung@adu-inkasso.de
Sie erreichen unsere Mitarbeiter telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 bis 17.00 Uhr.
Gerne stehen wir für Fragen bezüglich Ihrer offenen Forderung zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Denken Sie daran, Ihr Aktenzeichen zuvermerken, damit wir Ihre Anfrage zuordnen können
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Wenn Sie ein Mahnschreiben von uns erhalten haben und die offene Forderung nicht in einem Betrag bezahlen können, besteht die Möglichkeit, mit uns eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Um die Möglichkeiten einer Ratenzahlung zu prüfen, benötigen wir weitere Angaben zu Ihren persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter oder nutzen Sie unser Ratenzahlungsformular.
Gründe:
Gründe:
Weil nach § 286 BGB unsere Kosten beim Schuldner geltend gemacht werden. Entlastung Ihres Personals, indem wir Ihnen branchenfremde Belastungen abnehmen, dadurch erhalten sie zum einen mehr Zeitressourcen die Sie für Ihre eigene Arbeit nutzen können. Zum anderen ist mehrfach nachgewiesen, dass wir als Inkassospezialisten effektiver arbeiten und eine höhere Erfolgsquote erreichen, als ein firmeneigenes Mahnwesen. Dies bestätigen auch immer wieder unsere Kunden. Insgesamt wird sich nach Abgabe Ihres Forderungsmanagements an uns die Realisierungsquote bei Außenständen erhöhen, Ihr Aufwand und Ihre Kosten werden sich deutlich reduzieren.
Entweder füllen Sie hierzu unseren Online-Auftrag oder das Auftragsformular aus dazu benötigen wir die notwendigen Daten wie den Namen des Schuldners, dessen Anschrift, den Forderungsgrund, -höhe, sowie Rechnungs- oder Vertragsdatum etc. Die Übermittlung der Daten kann generell entweder konventionell in Papierform, oder per elektronischem Datentransfer erfolgen. Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche. Wir haben sicherlich eine Lösung, die Ihnen zusagt.
Wir sind ein eingetragenes Inkassounternehmen des BDIU- Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. Am 01.07.2008 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft getreten. Rechtsdienstleistungen (Inkassodienstleistungen) dürfen dann ab 01.01.2009 nur noch von Inkassounternehmen und Inkassobüros erbracht werden, die im Rechtsdienstleistungsregister registriert sind.
Geben Sie bei jeder Zahlung oder jedem Schreiben unbedingt Ihr Aktenzeichen aus dem Inkasso-Schreiben an. Einen entsprechenden Überweisungsträger für Ihre Zahlung haben wir Ihrem Inkasso-Schreiben beigefügt.
Wertschätzend. Individuell. Nachdrücklich.
Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH | Eduard-Pestel Str. 7 | D-49080 Osnabrück
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