Wie funktioniert Inkasso?

Die Arbeitsweise von Inkassounternehmen ist vielen Missverständnissen ausgesetzt. Dabei ist alles ganz einfach: Inkassounternehmen sind Dienstleister, deren Aufgabe in erster Linie das Einziehen von Geldforderungen ist. Inkassodienstleister nutzen eine Vielzahl moderner Kommunikationskanäle. Das Inkassogeschäft hat sich in den letzten Jahren zu einem gesellschaftlich akzeptierten Bestandteil des Forderungsmanagements entwickelt. Spätestens seit dem Rechtsdienstleistungsgesetz aus dem Jahr 2008 haben die Inkassounternehmen umfangreiche Rechtsmittel zur Verfügung. Unternehmen, die solch einer Tätigkeit nachgehen, benötigen dazu eine Genehmigung von Rechts wegen (vgl. §§ 1 Abs.1 Nr.5, Abs.2 S.1 RberG). Diese macht zur Voraussetzung, dass Unternehmen über hinreichende Sachkunde, und die persönliche Eignung verfügen müssen, um Forderungen gegen Entgelt „einzutreiben.“

Voraussetzungen für ein Inkassoverfahren

Inkasso ist die gewerbliche Beitreibung fälliger Forderungen. Das bedeutet, die Voraussetzung für ein Inkassoverfahren ist zunächst eine fällige Forderung gegen einen Schuldner. Diese kann aus einem Kauf auf Rechnung beim Versandhandel oder aus einem Dienstleistungsvertrag in der Mobilfunkbranche stammen. Wichtig für das Inkassoverfahren ist nur, dass ein Unternehmen eine Leistung erbracht hat und ihm dafür eine Bezahlung zusteht. Diese rechtmäßige Forderung geht aus einem Vertrag oder einer Rechnung hervor. Zahlt der Kunde nicht, obwohl der Betrag bereits fällig ist, reagieren die meisten Unternehmen zunächst mit einer Zahlungserinnerung. Dazu sind sie nicht verpflichtet, es handelt sich hierbei um eine Kulanz dem Kunden gegenüber. Dieser erfährt durch die Erinnerung, dass die fällige Forderung gegen ihn noch offen ist, und hat so die Möglichkeit, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen. Bevor ein Unternehmen ein Inkassoverfahren einleitet, verschickt es meistens über diese erste Zahlungserinnerung hinaus zwei weitere Mahnungen. Dazu besteht jedoch keine Pflicht. Bereits ab der ersten Mahnung, in einigen Fällen sogar vorher, befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug. Das gibt dem Unternehmen das Recht, einen Dienstleister für den Forderungseinzug zu beauftragen und damit ein Inkassoverfahren einzuleiten.

Vorgerichtliches Inkasso

Verleihen Sie Ihren Forderungen Nachdruck. Ihr Schuldner ignoriert Ihre Unternehmensmahnungen und ist trotz mehrfacher Erinnerung zahlungsunwillig? Unser Inkassoservice führt oft schon außergerichtlich zur erfolgreichen Realisierung offener Forderungen. Indem Sie uns die komplette Durchführung des außergerichtlichen Inkassos übertragen, sparen Sie nicht nur Zeit, sondern verleihen Ihrer berechtigten Forderung auch Brisanz. Oft genügt alleine ein Mahnschreiben auf dem Briefpapier eines renommierten Inkassodienstleisters, um die Ernsthaftigkeit Ihres Forderungsanspruches zu untermauern. Erfahrungsgemäß wird ein Großteil der offenen Forderungen schon nach der ersten oder zweiten Inkassomahnung beglichen.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Auf Wunsch des Auftraggebers leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein, wenn alle außergerichtlichen Bemühungen nicht fruchten. Die dafür notwendige Vertretungsbefugnis steht registrierten Inkassodienstleistern wie uns nach der Zivilprozessordnung zu.

Nachgerichtliches Inkassoverfahren

Zu den Aufgaben von ADU Inkasso im nachgerichtlichen Inkassoverfahren gehören Zwangsvollstreckungsverfahren bzw. Pfändungsmaßnahmen. Im Zwangsvollstreckungsverfahren leiten wir auf Rücksprache die Pfändung in sämtliche schon bekannte, pfändbare Vermögenswerte ein. Dabei wird geprüft, ob Vermögen vorhanden ist (z. B. mittels Grundbuchauszug). Im Anschluss können wir die Abgabe der Vermögensauskunft beantragen. Hat der Schuldner die Vermögensauskunft abgegeben, ist unbekannt verzogen oder wurde eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen, ist das nachgerichtliche Inkassoverfahren beendet. Bei Vollstreckungsmaßnahmen können weitere Gerichtskosten entstehen. Häufig versucht der Schuldner daher alles, um dieses Verfahren zu verhindern und begleicht die Forderung.

Im Überwachungsverfahren werden „Kellerakten“ zu neuer Liquidität

Beim Forderungseinzug zahlt sich ein langer Atem aus. Wir übernehmen uneinbringlich gebliebene Vollstreckungstitel zur Titelüberwachung in unser Überwachungsinkasso. Im Überwachungsverfahren werden eingereichte Vollstreckungstitel sofort bei unserem Kooperationspartner Schufa als Negativmerkmal eingestellt. Dies führt oftmals zu schnellen, unverhofften Zahlungserfolgen.