Eine Lastschrift kann als Abbuchungsauftrag oder als Einzugsermächtigung durchgeführt werden. Beides ist ein Auftrag an die Bank, Geld für den Leistungsempfänger vom Konto des Leistungsverpflichteten abzubuchen bzw. einzuziehen.

Wie funktioniert die Zahlung per Lastschrift?
Um beispielsweise im Online-Handel eine Zahlung mittels Bankeinzug durchzuführen, wählt der Kunde zunächst die Zahlungsart „SEPA-Lastschrift“ oder „Einzugsermächtigung“ und gibt anschließend seine Kontodaten ein. Diese Kontodaten werden dann vom Online-Händler genutzt, um bei seiner Bank den Einzug des vorher festgelegten Betrags in Auftrag zu geben. Die Händlerbank wiederum meldet den Einzug des Betrages bei der Kundenbank an – woraufhin die Kundenbank die entsprechende Gutschrift veranlasst.

Ablauf
Lastschriften eignen sich insbesondere für periodisch wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen (wie Mieten, Kredittilgungen, Abgaben). Der Gläubiger von diesen Vertragsverhältnissen reicht die Lastschrift über seine Forderung aufgrund der Ermächtigung seines Schuldners bei der ersten Inkassostelle ein, die dem Gläubiger eine vorläufige Gutschrift „Eingang vorbehalten“ erteilt und die Lastschrift der Zahlstelle vorlegt. Die Zahlstelle löst die Lastschrift mit Zustimmung (Autorisierung) des Zahlungspflichtigen durch Kontobelastung ein. Ohne Autorisierung ist die Belastung nach § 675j Abs. 1 Satz 1 unwirksam und rückgängig zu machen. Beim Einzugsermächtigungsverfahren hängt die Wirksamkeit der Kontobelastung davon ab, dass der Zahlungspflichtige diese gegenüber seiner Zahlstelle genehmigt (§ 684 Satz 2 BGB). Mangels girovertraglicher Weisung steht der Zahlstelle im Deckungsverhältnis damit so lange kein Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 670 BGB zu, bis der Schuldner die unberechtigte Belastung seines Kontos nach § 684 Satz 2 BGB genehmigt hat.

Ursprüngliche Unterscheidung der Verfahrensarten
Unterschieden wird zwischen zwei Verfahrensarten, dem Abbuchungsverfahren und dem Einzugsermächtigungsverfahren. Bei dem Abbruchsverfahren beauftragt der Zahlungspflichtige seine Bank, eine Lastschrift an einen bestimmten Zahlungsempfänger auszuführen. Allerdings steht dem Zahlungsempfänger dabei nicht das Widerspruchsrecht zu. Beim Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger eine schriftliche Erlaubnis, Lastschriften abzubuchen. Hierbei steht dem Zahlungsempfänger das Recht zu, ohne Angabe von näheren Gründen eine Wiedergutschrift des abgebuchten Betrages zu verlangen. Die deutsche Kreditwirtschaft räumt laut AGB eine Frist von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung ein, binnen welchen das Widerspruchsrecht gilt.

Was kostet eine Lastschrift?
In der Regel ist die Nutzung des Lastschriftverfahrens kostenlos. Zur Sicherheit kann man sich aber die Geschäftsbedingungen zum Thema Gebühren seiner Hausbank durchlesen.

Vor- und Nachteile des Lastschriftverfahrens
Einige Kunden haben Bedenken, ihre Bankdaten im Internet preiszugeben. Darüber hinaus erteilt der Kunde bei einer Bestellung im Internet keine schriftliche Einzugsermächtigung. Im Streitfall haben Online-Händler daher in der Regel nichts in der Hand, mit dem sie die Rechtmäßigkeit des Einzugs gegenüber der Bank belegen können. Zwar sind die mit dem Lastschriftverfahren grundsätzlich einhergehenden Kosten vergleichsweise gering. Sollte es jedoch zu einer Rücklastschrift kommen, weil etwa das Konto des Kunden nicht gedeckt ist, er Widerspruch einlegt oder falsche Daten eingegeben hat, verlangt die Bank des Kunden von der Bank des Online-Händlers (Lastschrifteinreicher) in der Regel ein sogenanntes Rücklastschriftentgelt. Darüber hinaus kann aber auch ein individuell zwischen Online-Händler und seiner Bank vereinbartes Rücklastschriftentgelt anfallen. Um Rücklastschriften und die damit einhergehenden Kosten zu vermeiden, sollten Online-Händler etwaigen Betrugs- und Bonitätsrisiken durch entsprechende Maßnahmen entgegenwirken.

Widerrufsrecht des Verbrauchers
Privatpersonen dürfen ihre erteilten SEPA-Lastschriftmandate widerrufen. Da das Mandat eine doppelte Erklärung ist, spricht der Kontoinhaber den Widerruf entweder gegenüber seinem Kreditinstitut oder dem Begünstigten aus. Nach einem erfolgten Widerruf gelten zukünftige Abbuchungen des Zahlungsempfängers als nicht mehr autorisiert. Kreditinstitute berücksichtigen die Widerrufe ihrer Kunden ab dem nächsten Werktag nach Zugang der Erklärung.

Lastschrift





Leasing nennt man einen Vertrag, bei dem der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Sache gegen Entgelt zum Gebrauch überlässt, wobei jedoch der Leasingnehmer alleine die Gefahr für Instandhaltung, Sachmängel, Untergang oder Beschädigung der Sache trägt. Der Leasingvertrag ist ein atypischer Mietvertrag mit Kaufvertragselementen. Die in Deutschland häufigste Form ist das sogenannte Finanzierungsleasing. Dabei wird eine meist teure Sache vom Leasinggeber erworben und dem Leasingnehmer für eine längere Zeit überlassen.

Wie funktioniert Leasing?
Kurz gesagt: Als Leasinggeber übernehmen wir die Anschaffungskosten und Sie können das Investitionsobjekt dann uneingeschränkt nutzen. Nach Ablauf des Leasingvertrags geht der Gegenstand wieder an uns als Leasinggeber zurück und kann von Ihnen oder einem Dritten käuflich erworben werden. Vorteil: Als Leasingnehmer können Sie sich flexibel dem technologischen Wandel anpassen, ohne jeweils teure Anschaffungskosten riskieren zu müssen. Zudem erwirtschaften Sie mit dem Leasingobjekt im Bestfall während der gesamten Laufzeit die nötigen Einnahmen zur Deckung der Leasingrate.

Erscheinungsformen
Für Leasingverhältnisse besteht eine Vielzahl von Vertragstypen. Diese lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien systematisieren. Oftmals werden Leasingverträge anhand folgender Kriterien eingeteilt:

(1) Art des Leasingobjekts (z.B. Auto-, Maschinen-, Computer-Leasing);
(2) Mobilität des Leasingobjekts (Mobilienleasing/Immobilienleasing);
(3) Art der Vertragspartner (Privat-Leasing/gewerbliches Leasing);
(4) Verhältnis des Leasinggebers zum Leasingnehmer (direktes Leasing/indirektes Leasing);
(5) Verhältnis des Leasinggebers zum Hersteller (Sale-and-lease-back);
(6) Kalkulation der Grundmietzeit (Vollamortisationsverträge, d.h die gezahlten Leasingraten gleichen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und entstandenen Finanzierungs- und Verwaltungskosten mind. aus/Teilamortisationsverträge, d.h. die gezahlten Leasingraten gleichen die Kosten des Leasinggebers am Ende der Grundmietzeit nicht aus und es verbleibt ein Restbetrag).

Vorteile Leasing
Die Vorteile des Leasings sind u.a.:
– keine Bindung von liquiden Mitteln bzw. keine Nutzung der Kreditlinie sowie keine Notwendigkeit für eine Stellung von Sicherheiten;
– die Leasingraten sind steuerlich absetzbar (dies gilt aber auch für die Abschreibungen im Falle eines Kaufes und die Zinsen im Falle einer Finanzierung des Kaufes);
– Nutzung des aktuellen Stands der Technik (z.B. nach 3 Jahren ein neues Automodell oder einen neuen Laptop);
– Verbesserung der Bilanz- und Kapitalstruktur, d.h., zahlreiche Kennzahlen (Eigenkapitalquote, Finanzierungsregeln) verbessern sich.

Herstellerleasing und Leasinggesellschaften
Als Herstellerleasing wird die Form des Leasing bezeichnet, bei dem der Leasingvertrag zwischen dem Hersteller eines Produktes und dem Leasingnehmer abgeschlossen wird. Diese Form ist auf dem Automobilmarkt verbreitet. Ebenso oft wird jedoch eine Leasinggesellschaft eingeschaltet, die zwischen Leasinggebern und Leasingnehmer vermittelt. Hierbei finanziert die Gesellschaft den Erwerb der Investitionsgüter und überlässt sie im Rahmen eines Leasingvertrages dem Leasingnehmer zur Nutzung. Der größte Vorteil solcher Leasinggesellschaften besteht darin, dass sie herstellerunabhängig handeln können. So ist es beispielsweise möglich, dass ein Fuhrpark mit den Automobilien verschiedener Hersteller in einem Vertrag geleast werden.

Operational Leasing
Die Kaufoption kann vorsehen, dass der Leasing-Nehmer die Pflicht oder nur das Recht hat, das Leasing-Objekt zu erwerben. Abhängig von der im Leasing-Vertrag bindend festgelegten Kaufoption wird das Leasing-Objekt entweder dem Leasing-Geber oder dem Leasing-Nehmer zugerechnet. Ist die Kaufoption offen, handelt es sich um Operating-Leasing, wobei der Leasing-Vertrag beiderseits wie ein Mietvertrag kündbar ist. Als Eigentümer des Leasing-Objektes trägt der Leasing-Geber alle Kosten für das Leasing-Objekt (Versicherungen, Wartung, Reparaturen). Für den Leasing-Nehmer ist die Leasing-Gebühr eine zu 100 % steuerlich absetzbare Betriebsausgabe.

Leasing





Die Ansprüche des Schuldners aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung können grundsätzlich gepfändet werden. Es handelt sich um eine Forderungspfändung, die in Form eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erfolgt und dem Versicherungsträger als Drittschuldner zuzustellen ist. Ob der Schuldner eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, wird dem Gläubiger sehr oft über das Protokoll der eidesstattlichen Versicherung bekannt, da der Schuldner dort verpflichtet ist, gegebenenfalls bestehende Lebensversicherungen anzugeben.

Lebensversicherung und Pfändung

Zustandekommen des Vertrages
Ein Lebensversicherungsvertrag kommt zwischen dem Lebensversicherer und dem Versicherungsnehmer nach den normalen geltenden privatrechtlichen Regelungen durch Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen zustande.

Hierbei müssen dem zukünftigen Versicherungsnehmer der gesamte Vertragsinhalt (einschließlich aller AGB, insbesondere der Allgemeinen Versicherungsbedingungen [AVB], hier oft Allgemeine Lebensversicherungsbedingungen [ALB] genannt) und einige zusätzliche Informationen bei Abgabe seiner Willenserklärung vorliegen. Entweder trägt der Lebensversicherer dem zukünftigen Versicherungsnehmer den Vertragsabschluss an (als Angebot bezeichnet), das dieser schriftlich (durch Unterschrift) annimmt, oder der zukünftige Versicherungsnehmer trägt dem Versicherer den Vertragsabschluss an (Antrag), der vom Versicherer angenommen wird (Annahmeerklärung).

Im letzteren Fall muss der Lebensversicherer dem zukünftigen Versicherungsnehmer die erforderlichen Unterlagen für den Antrag vorab zukommen lassen, damit wirklich ein Antrag, also eine verbindliche Willenserklärung zum Vertragsabschluss, vorliegt. Der Vertragsabschluss in der Lebensversicherung wird dadurch erschwert, dass der Lebensversicherer vor seiner verbindlichen Willenserklärung (Angebot oder Annahmeerklärung) erst die Risikoprüfung, hier insbesondere die Gesundheitsprüfung bzgl. des Versicherten durchführen muss. Daher benötigt der Lebensversicherer Informationen über den Gesundheitszustand des Versicherten. Der Lebensversicherer bestätigt das Bestehen des Versicherungsschutzes durch Übersendung der Urkunde über den Versicherungsvertrag, der Versicherungsschein genannt wird. Erst ab Vertragsabschluss ist der „Antragsteller“ „Versicherungsnehmer“.

Der Pfändungsschutz muss beide Möglichkeiten der Pfändung einer Lebensversicherung umfassen:

– die Pfändung des Kapitals im Zeitpunkt der Auszahlung
– die Pfändung des angesparten Kapitals während der Ansparphase

Insofern gilt Folgendes:
§ 851c Abs. 1 ZPO stellt zunächst sicher, dass das dem Pfändungsschutz unterliegende Kapital von dem Berechtigten unwiderruflich nur der Altersvorsorge gewidmet ist. Hierdurch soll verhindert werden, dass es dem Schuldner gelingt, anderes Vermögen dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Daneben bestimmt § 851c Abs. 1 ZPO, dass das Kapital im Zeitpunkt der Auszahlung nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden kann.

Lebensversicherung und Pfändung





Eine der wesentlichsten Veränderungen ist die nun nicht mehr erforderliche Nachfristsetzung als Voraussetzung des Übergangs vom Erfüllungs- zum Schadensersatzanspruch oder zum Rücktritt. Eine Ablehnungsandrohung wird nun nicht mehr vorausgesetzt, so dass der Gläubiger, anders als bisher, auch noch nach Ablauf der Nachfrist ein Wahlrecht darüber hat, ob er am Erfüllungsanspruch festhalten oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bestehen will. Durch diese Norm hat die Gläubigersituation eine Stärkung erfahren.

Beispiele
Von Unmöglichkeit der Leistung spricht man, wenn der Schuldner die Leistung, zu der er aufgrund des Schuldverhältnisses verpflichtet ist, nicht mehr erbringen kann. Wer einen PKW verkauft hat, schuldet dem Käufer die Übergabe und Übereignung dieses PKW. Wird der Wagen bei einem Verkehrsunfall völlig zerstört, ist die Erbringung der geschuldeten Leistung unmöglich. Der Schuldner kommt in Verzug, wenn er die Leistung nicht erbringt, obgleich sie möglich ist und er durch eine Mahnung dazu aufgefordert wurde. Dies ist etwa der Fall, wenn der Käufer eines PKW dem Verkäufer den Kaufpreis nicht zahlt, obwohl dieser ihn dazu auffordert. Weigert sich der Käufer den PKW, den ihm der Verkäufer vertragsgemäß liefern will, entgegenzunehmen, so kommt er in Gläubigerverzug. Von Schlechtleistung spricht man etwa dann, wenn der verkaufte PKW zwar wie vereinbart an den Käufer geliefert wird, aber einen Motorschaden hat und deshalb unbrauchbar ist.

Die Pflichtverletzung
Im Rahmen der Reform des Schuldrechts suchten die Beteiligten über lange Zeit nach einer adäquaten Bezeichnung für einen passenden zentralen Begriff im neu formulieren Leistungsstörungsrecht. Die Begriffe „Vertragsverletzung“, „Forderungsverletzung“ und „Nichterfüllung“ erschienen der Schuldrechtskommission des Bundesjustizministeriums nicht umfänglich genug. Die Pflichtverletzung versteht sich als ein doppelter Tatbestand. Die rechtliche Definition der Pflichten aus dem Schuldverhältnis gemäß dem § 280 Absatz 1 BGB kennt die Leistungspflichten als auch die Rücksichtnahmepflichten. Sie werden teilweise auch Schutzpflichten beziehungsweise Nebenpflichten genannt.

Leistungsstörungsrecht





Liquidität bedeutet, dass ein Unternehmen genügend finanzielle Mittel verfügt, um seinen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachzukommen. Das Gegenteil von Liquidität ist die Insolvenz/Konkurs.

Liquidität 1. Grades (Barliquidität, cash ratio)
Bei der Berechnung des 1. Grades wird ein Vergleich zwischen den flüssigen Mitteln und den kurzfristigen Verbindlichkeiten durchgeführt. Dazu werden die beiden Kennzahlen ins Verhältnis gesetzt, um anschließend die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens bewerten zu können. Liegt die Liquidität zum Zeitpunkt der Betrachtung bei über 100% können allein mit den liquiden Mitteln alle kurzfristigen Verbindlichkeiten beglichen werden. Allerdings muss die Liquidität 1. Grades nicht über 100% betragen, da Forderungen und Vorräte auch noch zur Deckung von kurzfristigen Verbindlichkeiten eingesetzt werden können. Daher liegt ein normaler Wert in den Bereichen von 10% bis 30%.

Was passiert, wenn die Liquidität zu gering ist?
Liquiditätsengpässe können dazu führen, dass Unternehmen Insolvenz anmelden müssen. Dies ist laut Gesetzgeber immer dann der Fall, wenn das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach kommen kann und binnen 3 Wochen keine Aussicht auf Besserung besteht. Daher ist die Planung der Liquidität für Unternehmen äußerst wichtig. Ein Beispiel:

Ein Einzelunternehmer verfügt über Barbestände von 700 Euro. Laufend muss er im Monat einen Bankkredit für die Unternehmensgründung von 500 Euro tilgen und zusätzlich 300 Euro für die Anmietung von Büroräumen aufwenden. Bei der aktuellen Auftragslage sind diese Ausgaben finanzierbar, weshalb der Unternehmer einen neuen Laptop für 700 Euro kauft. Im Folgemonat brechen die Auftragseingänge allerdings ein, so dass nur noch 300 Euro erwirtschaftet werden. Dies reicht gerade einmal, um die Miete zu bezahlen. Jedoch kann der Unternehmer seinen Zahlungsforderungen gegenüber der Bank nicht mehr nach kommen und meldet entsprechend Insolvenz an.

Zu hohe Liquidität
Umgekehrt kann ein Unternehmen auch in die Situation einer zu hohen Liquidität kommen, was aber keinesfalls so problematisch ist wie die mangelnde Liquidität. Zu hohe Liquidität kann zu Rentabilitätseinbußen führen. Wenn ein Unternehmen Zahlungsmittel in großer Menge hortet und keine oder nur wenige Investitionen tätigt, so kann es den Zahlungsverpflichtungen zwar leicht nachkommen, verzichtet damit aber auf die übliche Verzinsung und setzt das Geld einem Wertverfall durch Inflation aus.

Liquiditätsplanung
Die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit erfolgt primär durch gute Liquiditätsplanung.
Die Liquiditätsplanung ist ein Teilbereich des Finanzplans des Unternehmens. Hier werden alle Zahlungsströme abgebildet, sodass auf einen Blick ersichtlich ist, wann welche Liquidität gegeben ist. Ziel der Liquiditätsplanung ist also, schon vorab zu wissen, zu welchem Zeitpunkt welche flüssigen Mittel verfügbar sind. So kann auch erkannt werden, an welchen Tagen es zu Liquiditätsengpässen kommen kann. In weiterer Folge können entsprechende Maßnahmen, z.B. straffes Forderungsmanagement oder ein kurzfristiger Zahlungsaufschub eines Lieferanten, ergriffen werden, um den Engpässen schon frühzeitig entgegenzuwirken.

Die Arten von Liquidität
Es gibt zwei verschiedene Arten von Liquidität. Zum einen die vertikale Liquidität, welche den Prozess der Geldvermehrung von Vermögensgegenständen den verpflichtenden den Zahlungen folgend, beschreibt und zum anderen, die horizontale Liquidität, welche den Grad der Belastung von Kapitalansprüchen, wie beispielsweise den Zins und die Tilgung meint.

Beispiel:
Bei sich befindendem Bargeld oder Guthaben auf Girokonten kann es sich um liquide Mittel handeln.

Liquidität





Der Anspruch des Schuldners gegen seinen Arbeitgeber auf Auszahlung seines Arbeitseinkommens kann vom Gläubiger gepfändet werden. Die Pfändung erfolgt über die Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Die Pfändung des Arbeitseinkommens ist sowohl für den Schuldner als auch für den Arbeitgeber eine unangenehme Pfändungsart. Der Schuldner verliert häufig an Ansehen gegenüber seinem Arbeitgeber, der Arbeitgeber muss die Drittschuldnererklärung abgeben und außerdem den pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens des Schuldners anhand der Entgelttabelle (Anlage zu § 850 c ZPO) errechnen.
Die Pfändung wird mit Zustellung an den Arbeitgeber wirksam. Ist Eile geboten, kann es sinnvoll sein, zunächst ein vorläufiges Zahlungsverbot auszubringen. Liegt eine Pfändung des Arbeitseinkommens vor, so ist diese auch noch wirksam, wenn der Schuldner bis zu neun Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber erneut ein Arbeitsverhältnis eingeht. Wichtig kann dies werden, wenn der Schuldner ein Saisonarbeitsverhältnis hat oder durch die Unterbrechung versucht, sich seiner Gläubiger zu entledigen.

Der Betrag richtet sich nach der Lohnpfändungstabelle.

Was darf gepfändet werden?
Grundsätzlich wird bei der Lohnpfändung nie das komplette Einkommen des Arbeitnehmers gepfändet. Schließlich benötigt dieser Geld, um seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu finanzieren. Daher ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens zu berechnen. Sollte es hier Fragebedarf geben, kann sich das Unternehmen an das jeweilige Vollstreckungsgericht wenden. Zudem sind bestimmte Teile des Einkommens generell unpfändbar. Es handelt sich beispielsweise um Studienbeihilfen, Aufwandsentschädigungen oder Erziehungsgelder. Auch unterschiedliche Formen von Renten und Unterhaltszahlungen sind nur bedingt pfändbar.

Antrag auf Pfändung
Hat der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht den Antrag auf Pfändung gestellt, wird diesem bei positiver Prüfung in der Regel innerhalb weniger Tage stattgegeben (Vollstreckungstitel). Dieser Antrag muss sowohl die kompletten Anschriften von Gläubiger und Schuldner enthalten, als auch die Höhe des ausstehenden Betrages sowie den Arbeitgeber des Gläubigers. Das Gericht schickt dann einen Pfändungs- beziehungsweise Überweisungsbeschluss, welcher sowohl dem Schuldner als auch dem sogenannten Drittschuldner zugestellt wird. Ein Drittschuldner kann beispielsweise eine Bank sein, aber auch der Arbeitgeber des Schuldners.

Keine gleichzeitige Lohnpfändung
Im Falle, dass zwei Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen denselben Arbeitgeber geltend machen, so werden die Forderungen nicht zeitgleich befriedigt. Da für das Arbeitseinkommen keine doppelte Pfändung zulässig ist werden die Gläubiger der Reihe nach bedient. Eine Kontopfändung zusätzlich zur Lohnpfändung ist jedoch möglich, der Schuldner muss in diesem Fall rechtzeitig eine Freigabe seines pfändungsfreien Lohnanteils bei dem für ihn zuständigen Gericht stellen, sonst ist eine Pfändung des Lohns nach dem Eingang auf seinem Konto trotzdem möglich, sofern der eingehende Lohns sich oberhalb der Pfändungsfreigrenze des Kontos liegt. Der Schuldner und seine Familie werden per Gesetz durch die Pfändungsfreigrenzen vor einer kompletten Pfändung des Lohns geschützt.

Berechnung des pfändbaren Einkommens (§ 850e ZPO)
Für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens ist vom Nettoeinkommen nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen auszugehen. Nicht mitzurechnen sind gewisse Teile des Arbeitseinkommens, die absolut unpfändbar sind nach § 850a ZPO (z.B. Vergütungen für Überstunden zur Hälfte, Urlaubsgeld, soweit im Rahmen des Üblichen gezahlt, Weihnachtsgratifikationen bis 500 Euro, soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigung, Gefahren- und Erschwerniszulagen). Bedingt pfändbar sind u.a. Renten wegen Körperverletzung und Unterhaltsrenten, die auf gesetzlichen Vorschriften beruhen (§ 850b ZPO).

Was tun, wenn eine Lohnpfändung droht?
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber.
Auch wenn es Ihnen peinlich sein sollte, Ihrem Arbeitgeber Ihre Geldprobleme einzugestehen: Es ist besser, mit offenen Karten zu spielen. Pfändungen verursachen in Personalbüros zusätzliche Arbeit und sind daher oft nicht sonderlich beliebt. Es ist empfehlenswert, wenn möglich, den Arbeitgeber vorzuwarnen, damit dieser sich darauf einstellen kann.

Stellen Sie sicher, dass alle Unterhaltspflichten bekannt sind.
Der Arbeitgeber muss nach Eingang eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses den pfändbaren Teil des Einkommens ausrechnen und an den Gläubiger überweisen. Ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten müssen dabei berücksichtigt werden. Als Grundlage dienen an erster Stelle die Informationen der Personalakte und steuerrelevante Daten wie die Steuerklasse und die Anzahl der Kinderfreibeträge. Sollten Sie Unterhaltspflichten haben, die daraus nicht (eindeutig) hervorgehen, teilen Sie dies Ihrem Arbeitgeber mit. Beispielsweise entspricht der eingetragene Kinderfreibetrag nicht zwingend der Anzahl der Kinder, für die man unterhaltspflichtig ist. Weitere Unterhaltspflichten, die für die Pfändungsberechnung relevant sein können, sind: studierende Kinder, Eltern im Pflegeheim, gerichtlich festgestellter Unterhalt für geschiedene Ehegatten usw.

Überprüfen Sie Ihre Lohnabrechnung.
Sie sollten auf jeden Fall in Ihren Lohnabrechnungen prüfen, ob der Pfändungsfreibetrag korrekt berechnet wurde. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihr Lohnbüro und suchen Sie sich bei Unstimmigkeiten wenn nötig professionelle Unterstützung. Auch Ihr Betriebs- oder Personalrat kann Ihnen unter Umständen helfen.

Lohnpfändung





Aus der Lohnpfändungstabelle ergibt sich das pfändbare Einkommen. Das Einkommen unterliegt bestimmten Pfändungsfreigrenzen und Kriterien wie z.B. unterhaltspflichtige Personen im Haushalt.

Lohnpfändungstabelle