Leasing

Leasing nennt man einen Vertrag, bei dem der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Sache gegen Entgelt zum Gebrauch überlässt, wobei jedoch der Leasingnehmer alleine die Gefahr für Instandhaltung, Sachmängel, Untergang oder Beschädigung der Sache trägt. Der Leasingvertrag ist ein atypischer Mietvertrag mit Kaufvertragselementen. Die in Deutschland häufigste Form ist das sogenannte Finanzierungsleasing. Dabei wird eine meist teure Sache vom Leasinggeber erworben und dem Leasingnehmer für eine längere Zeit überlassen.

Wie funktioniert Leasing?
Kurz gesagt: Als Leasinggeber übernehmen wir die Anschaffungskosten und Sie können das Investitionsobjekt dann uneingeschränkt nutzen. Nach Ablauf des Leasingvertrags geht der Gegenstand wieder an uns als Leasinggeber zurück und kann von Ihnen oder einem Dritten käuflich erworben werden. Vorteil: Als Leasingnehmer können Sie sich flexibel dem technologischen Wandel anpassen, ohne jeweils teure Anschaffungskosten riskieren zu müssen. Zudem erwirtschaften Sie mit dem Leasingobjekt im Bestfall während der gesamten Laufzeit die nötigen Einnahmen zur Deckung der Leasingrate.

Erscheinungsformen
Für Leasingverhältnisse besteht eine Vielzahl von Vertragstypen. Diese lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien systematisieren. Oftmals werden Leasingverträge anhand folgender Kriterien eingeteilt:

(1) Art des Leasingobjekts (z.B. Auto-, Maschinen-, Computer-Leasing);
(2) Mobilität des Leasingobjekts (Mobilienleasing/Immobilienleasing);
(3) Art der Vertragspartner (Privat-Leasing/gewerbliches Leasing);
(4) Verhältnis des Leasinggebers zum Leasingnehmer (direktes Leasing/indirektes Leasing);
(5) Verhältnis des Leasinggebers zum Hersteller (Sale-and-lease-back);
(6) Kalkulation der Grundmietzeit (Vollamortisationsverträge, d.h die gezahlten Leasingraten gleichen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und entstandenen Finanzierungs- und Verwaltungskosten mind. aus/Teilamortisationsverträge, d.h. die gezahlten Leasingraten gleichen die Kosten des Leasinggebers am Ende der Grundmietzeit nicht aus und es verbleibt ein Restbetrag).

Vorteile Leasing
Die Vorteile des Leasings sind u.a.:
– keine Bindung von liquiden Mitteln bzw. keine Nutzung der Kreditlinie sowie keine Notwendigkeit für eine Stellung von Sicherheiten;
– die Leasingraten sind steuerlich absetzbar (dies gilt aber auch für die Abschreibungen im Falle eines Kaufes und die Zinsen im Falle einer Finanzierung des Kaufes);
– Nutzung des aktuellen Stands der Technik (z.B. nach 3 Jahren ein neues Automodell oder einen neuen Laptop);
– Verbesserung der Bilanz- und Kapitalstruktur, d.h., zahlreiche Kennzahlen (Eigenkapitalquote, Finanzierungsregeln) verbessern sich.

Herstellerleasing und Leasinggesellschaften
Als Herstellerleasing wird die Form des Leasing bezeichnet, bei dem der Leasingvertrag zwischen dem Hersteller eines Produktes und dem Leasingnehmer abgeschlossen wird. Diese Form ist auf dem Automobilmarkt verbreitet. Ebenso oft wird jedoch eine Leasinggesellschaft eingeschaltet, die zwischen Leasinggebern und Leasingnehmer vermittelt. Hierbei finanziert die Gesellschaft den Erwerb der Investitionsgüter und überlässt sie im Rahmen eines Leasingvertrages dem Leasingnehmer zur Nutzung. Der größte Vorteil solcher Leasinggesellschaften besteht darin, dass sie herstellerunabhängig handeln können. So ist es beispielsweise möglich, dass ein Fuhrpark mit den Automobilien verschiedener Hersteller in einem Vertrag geleast werden.

Operational Leasing
Die Kaufoption kann vorsehen, dass der Leasing-Nehmer die Pflicht oder nur das Recht hat, das Leasing-Objekt zu erwerben. Abhängig von der im Leasing-Vertrag bindend festgelegten Kaufoption wird das Leasing-Objekt entweder dem Leasing-Geber oder dem Leasing-Nehmer zugerechnet. Ist die Kaufoption offen, handelt es sich um Operating-Leasing, wobei der Leasing-Vertrag beiderseits wie ein Mietvertrag kündbar ist. Als Eigentümer des Leasing-Objektes trägt der Leasing-Geber alle Kosten für das Leasing-Objekt (Versicherungen, Wartung, Reparaturen). Für den Leasing-Nehmer ist die Leasing-Gebühr eine zu 100 % steuerlich absetzbare Betriebsausgabe.

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