Unter dem Begriff B2B (oder auch Business to Business genannt) wird die geschäftliche Verbindung von zwei Unternehmen im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) verstanden. Die Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Konsumenten heißt dementsprechend B2C (Business to Consumer).

Teilbereiche des B2B

B2B lässt sich in verschiedene Teilbereiche einteilen. So gibt es beispielsweise das
B2B-Marketing, bei dem sich sämtliche Marketingaktivitäten an Unternehmen richten. Auch B2B-Sales-Aktivitäten wenden sich an Unternehmen und sorgen dafür, Produkte bzw. Dienstleistung für diese Unternehmen zu vertreiben und zur Verfügung stellen. Weiterhin taucht B2B auch im Customer Support auf, bei dem Mitarbeiter des leistenden Unternehmens anderen Unternehmen sämtliche Fragen rund um das Produkt oder die Dienstleistung beantworten.

Customer-Support

Ein funktionierender Customer-Support ist eine weitere Grundvoraussetzung für eine dauerhafte Beziehung zwischen Unternehmen. Die Produkte oder Dienstleistungen im B2B-Bereich erfordern aufgrund ihrer Komplexität meist ein umfassendes Beratungsangebot. Der Customer-Support des leistenden Unternehmens muss alle auftretenden Fragen rund um das Produkt oder die Dienstleistung beantworten können.

B2B-Marketing

Das B2B-Marketing beinhaltet alle Marketingmaßnahmen, die sich positiv auf die Beziehung zwischen zwei Unternehmen auswirken. Ziel der Marketingaktivitäten ist es, eine Vertrauensbasis aufzubauen und das Kundenunternehmen stärker zu binden. Im Vergleich zum breitgefächerten und vergleichsweise unpersönlichen B2C-Marketing orientiert sich das B2B-Marketing stärker direkt am Kunden.

Die richtigen Maßnahmen einsetzen

Eine erfolgreiche Umsetzung des B2B-Marketings erfordert ein Umdenken, da die Ansprache von Geschäftskunden auf eine andere Weise erfolgen muss als die Ansprache privater Konsumenten. Emotional geprägte Spontankäufe sind im B2B eine absolute Seltenheit, da der Kunde die Dienstleistung oder das Produkt nur bei einem tatsächlichen Bedarf bestellt. Sowohl im B2B- als auch im B2C-Marketing gehören eine professionelle Aufmachung der eigenen Website sowie zielgerichtetes E-Mail-Marketing, Social-Media-Marketing und Content-Marketing zu den grundlegenden Marketinginstrumenten. Die Herausforderung beim B2B-Marketing besteht jedoch darin, diese Marketinginstrumente auf die spezielle Zielgruppe der Geschäftskunden auszurichten.

Die Erfolgsfaktoren des B2B

Um ein B2B-Geschäft erfolgreich zu betreiben, ist eine gut durchdachte und geplante Strategie nötig sowie ein erhebliches Know-how und Vorwissen. Gerade das Internet bietet einen leichten Einstieg ins B2B-Marketing und ermöglicht es, geeignete Lieferanten und Partner zu finden und die Kommunikation zwischen den Unternehmen zu vereinfachen.

Unterschiede zu B2C

Die Art des Business, also ob B2B oder B2C, wirkt sich insbesondere auch auf das Marketing eines Unternehmens aus. Privatpersonen müssen i.d.R. auf eine andere Weise angesprochen werden als Unternehmen. Doch mittlerweile weist das Marketing im Bereich B2B lange nicht mehr so viele Unterschiede zum B2C-Marketing auf wie früher. Denn auch das Marketing zu anderen Unternehmen geht mittlerweile weit über das bloße Bereitstellen von Informationen zu Produkten und Dienstleistungen hinaus. Auch im Bereich des B2B-Marketing bedient man sich zunehmend gezielter Marketingmaßnahmen, Markenaufbau und einer emotionalen Ansprache von Zielgruppen.

Digitalisierung im B2B

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung ist die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen in den letzten Jahren immer weiter vorangeschritten. Dabei geht es mittlerweile um weitaus mehr als um die bloße Kommunikation per E-Mail oder Skype. Unternehmen streben eine zunehmend stärkere Vernetzung untereinander an und schließen dabei verschiedenste Geschäftsprozesse mit ein. So werden beispielsweise Bestellungen beim Lieferanten nach einem Bestandsabgleich über eine Schnittstelle automatisch ausgelöst, ohne dass ein Mitarbeiter in diesen Bestellprozess involviert wäre.

B2B-Business to Business





Unter dem Begriff B2C (oder auch Business to Consumer genannt) versteht man die geschäftliche Verbindung im E-Commerce-Sektor von Unternehmen und privaten Haushalten. Die Geschäftsbeziehung zwischen zwei Unternehmen nennen sich folglich B2B (Business to Business).

Die Erfolgsfaktoren von B2C

Um erfolgreich im B2C Markt zu sein ist eine gute Sales- und Marketingstrategie notwendig, um die gewünschte Zielgruppe anzusprechen. Die Zielgruppe spielt hier die entscheidende Rolle, da sich nach ihr alle Handlungen des Unternehmens richten. Aus diesem Grund ist es nötig, eine genaue Analyse des Marktes durchzuführen und im Anschluss eine erfolgreiche Strategie zu entwickeln.

B2C: Marketing in den neuen Medien

Seit je her werben Unternehmen um Endverbraucher und Konsumenten, um ihre Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen. Lange Zeit waren die Massenmedien die wichtigsten Kanäle für die das Marketing. Mit dem Siegeszug der digitalen Medien und der Durchdringung vieler Gesellschaftsbereiche durch Computer, Internet und Smartphones veränderte sich allerdings das Konsumentenverhalten. Das B2C-Marketing entwickelte sich, um die Kunden über die neuen Medien ansprechen zu können. Im Unterschied zum herkömmlichen Marketing mittels Massenmedien können einzelne Marketingmaßnahmen in den sozialen Medien besser gesteuert und zielgerichteter eingesetzt werden.

Digitalisierung im B2C

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung ist die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und Konsumenten in den letzten Jahren immer weiter vorangeschritten. Dabei geht es mittlerweile um weitaus mehr als um die bloße Kommunikation per E-Mail oder Skype. Unternehmen verstärken zunehmend ihr Engagement im Online- und Performancemarketing, bei zumeist klick- und keywordbasierte Kampagnen über Google, Facebook, Amazon & Co. geschaltet werden. Hierbei liegt insbesondere der Vorteil, dass die Wirksamkeit einer Kampagne im Gegensatz zu klassischen Werbemitteln individuell messbar ist und so die Rentabilität des Marketings stets überwacht und gesteuert werden kann.

Wichtige B2C-Marketing-Erfolgsgrößen

Kundenzufriedenheit

Kundenbindung

Kundennähe

Kundenloyalität

Kundenwert (Customer Lifetime Value)

Die Zufriedenheit des Kunden soll einerseits durch die Qualität der vertriebenen Produkte und Dienstleistungen als auch durch eine transparente Kommunikationspolitik erreicht werden. Bei Problemen will der Kunden einen Service in Anspruch nehmen, der ihm verständlich und mit wenig Aufwand weiterhilft. Wurde der Kunde oft ernst genommen, unterstützt und mit hochwertigen Produkten versorgt, wird er dazu neigen, wieder vom selben Hersteller zu kaufen (Kundenbindung). Auch wird er seiner gewohnten Marke bei vergleichbaren Produkten anderer Hersteller den Vorzug geben (Kundenloyalität)

Entwicklung vom Outbound- zum Inbound-Marketing

Beim B2C-Marketing geht es heute immer weniger darum, massenhaft Werbebotschaften unter möglichst vielen Konsumenten zu streuen. Vielmehr gehen Unternehmen zu einer persönlichen Ansprache über. Große Zielgruppen werden auf Grundlage großer Datenmengen segmentiert und individuell angesprochen. Die Besonderheit beim Inbound-Marketing besteht darin, dass die Konsumenten das Unternehmen von sich aus finden sollen. Nehmen wir z. B. an, sie wollen wissen, wie sie ihren Rasen am besten mähen können. Ein Anbieter von Rasenmähern könnte nun einen Blog mit Insider-Tipps veröffentlichen, auf die die Kunden bei der Suche stoßen. Hier bekommen sie nichts als Informationen, die für ihr Problem relevant sind. Der Blog enthält keinerlei Werbung. Für das Unternehmen und den Konsumenten hat diese Marketing-Form viele Vorteile.

Fazit

B2C-Unternehmen stehen täglich vor der Herausforderung, die Kommunikation mit ihren Kunden zu personalisieren. Im Gegensatz zu B2B-Anbietern haben sie es mit der riesigen und sehr heterogenen Gruppe von Privatkonsumenten zu tun. Um dennoch eine größtmögliche Personalisierung zu erreichen, sollte das Unternehmen seinen Kundenkreis besser kennenlernen. Das kann durch die Erstellung von Kundenprofilen erfolgen, in denen alle geschäftlich relevanten Kundendaten erfasst und zusammengeführt werden. Die sozialen Medien bieten darüber hinaus viele Möglichkeiten, in einen direkten Kontakt zu privaten Konsumenten zu treten und deren Meinungen und Rückmeldungen einzuholen. Diese und weitere Maßnahmen des B2C-Marketings zielen darauf ab, stärkere, vor allem emotionale Kundenbindungen aufzubauen. Wer es richtig angeht, verbessert die Zielgruppenausrichtung seiner Produkte oder Dienstleistungen und wird durch eine höhere Kundenzufriedenheit sowie steigende Umsätze belohnt. Diese Chance sollten Unternehmen nutzen, um sich gegenüber Konkurrenzunternehmen zu behaupten.

B2C-Business to Consumer





Der Basiszinssatz dient der Berechnung des Zinsschadens beim Verzug. § 288 Abs. 1 BGB regelt, dass eine Geldschuld mit einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst wird. Ist an dem zugrundeliegenden Geschäft kein Verbraucher beteiligt, so liegt der Verzugszinssatz nun sogar acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB. Der Basiszinssatz gilt jeweils für einen Zeitraum von sechs Monaten und wird von der Deutschen Bundesbank jeweils im Bundesanzeiger bekannt gemacht (s. § 247 BGB).

Herkunft

Der Basiszinssatz ist der Nachfolger des Diskontsatzes. Mit der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion gingen die geldpolitischen Befugnisse von der Deutschen Bundesbank auf die Europäische Zentralbank (EZB) über. Diskont- und Lombardsatz wurden gegenstandslos. Aufgrund der Verweisung verschiedener Rechtsnormen auf den Diskontsatz wurde es erforderlich, diesen Normen zur Ausfüllung eine andere Bezugsgröße zu geben.

Wozu dient der Basiszinssatz?

§ 288 Abs. 1 BGB regelt, dass eine Geldschuld mit einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst wird. Ist an dem zugrunde liegenden Geschäft kein Verbraucher beteiligt, so liegt der Verzugszinssatz acht Prozentpunkte (ab 29.07.2014 neun Prozentpunkte) über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Auf diese Weise lassen sich Verzugszinsen geregelt berechnen.

Basiszinssatz und Verzugszinsen – ein Beispiel

Angenommen, ein privater Verbraucher erwirbt bei einem Online-Händler einen neuen Laptop und kauft diesen auf Rechnung. Zwar liegt das Zahlungsziel hierfür bei 14 Tagen, der Verbraucher ignoriert die Forderung des Unternehmens jedoch. Dieses verschickt daraufhin eine erste Mahnung und zeigt damit, dass eine Zahlung fällig wird. Auch dieser zweiten Forderung kommt der Kunde nicht nach, er beachtet das Zahlungsziel nicht weiter. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs, der mit dem Erhalt der ersten Mahnung eintritt, kann das Unternehmen Verzugszinsen verlangen. Weil der Basiszinssatz aktuell beispielweise bei 1 Prozent liegt, kann der Gläubiger Zinsen von bis zu 6 Prozent erheben. Allerdings liegt die Betonung hier auf dem Wort „kann“, denn die 6 Prozent stellen lediglich die Obergrenze dar. Auch Verzugszinsen von 4; 2 oder gar 0 Prozent wären aus rechtlicher Sicht einwandfrei anwendbar.

Basiszinssatz





BDIU ist die Kurzform des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. In diesem Verband ist auch der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH seit mehr als 10 Jahren Mitglied. Im BDIU mit seinem Firmensitz in Berlin sind die meisten in Deutschland aktiv tätigen Inkassounternehmen organisiert. Seit 1956 vertritt der Verband bundesweit die Interessen der Inkassowirtschaft gegenüber der Öffentlichkeit. Die Mitgliedschaft im BDIU gilt als Qualitätsmerkmal in der Inkasso-Branche, da der Verband eine freiwillige Selbstkontrolle über seine Mitgliedsunternehmen ausübt.

BDIU





Spricht man im Forderungsmanagement von der Beitreibung, ist das Realisierung und Bearbeitung von Forderungen, die einen geldlichen Anspruch aufweisen. Überwiegend wird dieser Begriff jedoch in der Vollstreckung von öffentlichen Ansprüchen der Verwaltung verwendet wie z.B. von Geldleistungen (Steuern, Gebühren, Beiträge).

2. Voraussetzungen – Allgemein

Die Beitreibung einer Geldforderung erfordert das Vorliegen einer Vollstreckungsanordnung gemäß § 3 VwVG, die Folgendes voraussetzt:

a) Erlass eines Leistungsbescheides.

b) Fälligkeit der Leistung.

c) Ablauf der Wochenfrist.

d) Gesonderte Mahnung.

2.1 Leistungsbescheid

Der Leistungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, in dem die Pflicht des Schuldners zum Ausgleich der Geldforderung festgestellt wird.

 

Der Leistungsbescheid muss den Anforderungen eines Verwaltungsakts entsprechen, also z.B. eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Andernfalls handelt es sich um eine schlichte Zahlungsaufforderung. Ein gegen einen Leistungsbescheid eingelegter Widerspruch entfaltet grundsätzlich gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGOkeineaufschiebende Wirkung. Die aufschiebende Wirkung kann nach einem Antrag des Schuldners durch das Verwaltungsgericht angeordnet werden.

2.2 Fälligkeit der Leistung

Die Geldforderung muss fällig sein, d.h. die Behörde muss die Geldforderung verlangen dürfen. Fehlt ein Zahlungstermin, so wird die Geldforderung mit der Bekanntgabe des Leistungsbescheides fällig.

2.3 Ablauf der Wochenfrist

Nach dem Ablauf der Fälligkeit bzw. der Bekanntgabe des Leistungsbescheids ist dem Schuldner eine Woche Zeit zu lassen, die Forderung zu begleichen.

2.4 Gesonderte Mahnung

Nach dem Ablauf der Wochenfrist soll der Schuldner durch eine gesonderte Mahnung zur Zahlung aufgefordert werden, in der ihm erneut eine Woche Zeit zur Forderungsbegleichung gesetzt wird. Die Sollvorschrift ist hier grundsätzlich als zwingende Voraussetzung der Beitreibung anzusehen. Die Mahnung kann nur unterbleiben, wenn der Schuldner sich ernsthaft und endgültig weigert, die Geldforderung auszugleichen.

3. Vollstreckungsanordnung

Der Schuldner braucht keine Kenntnis von der Vollstreckungsanordnung zu haben. Die Anordnung kann auch formlos ergehen. Festsetzung und Beitreibung haben für die Wirkung des Zwangsgeldes als psychologisches Druckmittel keine selbstständige Bedeutung.

Beitreibung





Der betrügerische Bankrott ist eine Form der Insolvenz mit besonders großer krimineller Energie. Man spricht von betrügerischem Bankrott, wenn der Schuldner aus reiner Gewinnsucht wissentlich Privatpersonen und Firmen in wirtschaftliche Not bringt. Bestraft wird dies mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Wer zahlungsunfähig oder überschuldet ist, gilt umgangssprachlich als bankrott. § 283 Strafgesetzbuch (StGB) sieht sogar einen Straftatbestand mit diesem Titel vor. Danach sind bestimmte Handlungen, die im Zusammenhang mit einer bestehenden oder drohenden Zahlungsunfähigkeit stehen, unter Strafe gestellt. Diese Vorschrift im StGB zum Bankrott ist die wichtigste im Insolvenzstrafrecht, welches die Insolvenzmasse vor böswilligen oder unwirtschaftlichen Eingriffen schützen soll. Zu dieser Masse gehört das gesamte Vermögen des Schuldners, das er vor der Insolvenzeröffnung und während des Insolvenzverfahrens erworben hat oder erwirbt. Dieses Schuldnervermögen wird vom Insolvenzverwalter in Besitz genommen, verwaltet, verwertet und anschließend an die Insolvenzgläubiger verteilt. Eine böswillige oder leichtfertige Verminderung der Insolvenzmasse würde damit deren Interesse beeinträchtigen, ihre berechtigten Geldforderungen gegen den Insolvenzschuldner beglichen zu bekommen.

Mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit:

1. Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseite schafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht,

  1. in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise Verlust- oder Spekulationsgeschäfte oder Differenzgeschäfte mit Waren oder Wertpapieren eingeht oder durch unwirtschaftliche Ausgaben, Spiel oder Wette übermäßige Beträge verbraucht oder schuldig wird,
  2. Waren oder Wertpapiere auf Kredit beschafft und sie oder die aus diesen Waren hergestellten Sachen erheblich unter ihrem Wert in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise veräußert oder sonst abgibt,
  3. Rechte anderer vortäuscht oder erdichtete Rechte anerkennt,
  4. Handelsbücher, zu deren Führung er gesetzlich verpflichtet ist, zu führen unterlässt oder so führt oder verändert, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird,
  5. Handelsbücher oder sonstige Unterlagen, zu deren Aufbewahrung ein Kaufmann nach Handelsrecht verpflichtet ist, vor Ablauf der für Buchführungspflichtige bestehenden Aufbewahrungsfristen beiseiteschafft, verheimlicht, zerstört oder beschädigt und dadurch die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert,
  6. entgegen dem Handelsrecht
  7. a) Bilanzen so aufstellt, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder
  8. b) es unterlässt, die Bilanz seines Vermögens oder das Inventar in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen, oder

8. in einer anderen, den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft grob widersprechenden Weise seinen Vermögensstand verringert oder seine wirklichen geschäftlichen Verhältnisse verheimlicht oder verschleiert.

Sonderfälle des Bankrott

In § 283a StGB bis 283d StGB werden weitere Fälle des Bankrott aufgeführt. Dazu gehört auch die Schuldnerbegünstigung. Dabei handelt es sich um den Tatbestand, wenn Dritte das Vermögen von Insolvenzschuldnern zu deren Gunsten beiseiteschaffen. Auch hierfür kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe gerechnet werden. § 283a StGB regelt schließlich den besonders schweren Bankrott. Demnach können besonders schwere Fälle der in § 283 StGB beschriebenen Taten mit sechs bis zehn Monaten Freiheitsentzug bestraft werden. Von einem solchen Fall ist die Rede, wenn aus Gewinnsucht gehandelt wird oder viele Personen wissentlich durch die Aktionen des Schuldners um ihr Vermögen oder in wirtschaftliche Not gebracht werden. Umgangssprachlich wird diese Form des Bankrotts auch als betrügerischer Bankrott bezeichnet.

Betrügerischer Bankrott





BIC ist die Kurzform für Bank Identifier Code. Dieser Begriff wurde mit der SEPA-Umstellung im Zahlungsverkehr notwendig. Die BIC-Nummer wurde von der SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) festgelegt und ist eine international gültige Bankleitzahl. Da der BIC von der SWIFT vergeben wird, bezeichnet man ihn häufig auch als SWIFT-Code. Gemeinsam mit der international einheitlichen Kontonummer (kurz IBAN genannt) bildet die BIC diejenigen Bankdaten, die zur Identifizierung eines Kontos im Rahmen von SEPA und der seit 2008 gültigen Euro-Überweisung benötigt werden, um sowohl im nationalen als auch internationalen Zahlungsverkehr einem Empfänger einwandfrei zu identifizieren.

Aufbau des BIC

Der BIC besteht aus mindestens acht alphanumerischen Zeichen, die optional durch drei weitere Zeichen auf maximal 11 Stellen ergänzt werden können. Die Zeichenfolge ist wie folgt aufgebaut:

Bankcode: 4-stellige Zeichenfolge (nur Buchstaben), die das Geldinstitut frei wählen kann

Ländercode: 2-stellige Zeichenfolge (nur Buchstaben) nach der Ländercodeliste ISO 3166-1

Ortscode: 2-stellig (Buchstaben und Zahlen)

(optional) Filialkennzeichnung: 3-stellig (Buchstaben und Zahlen)

Unzulänglichkeiten

Die nationalen Stellen für die Vergabe der IBAN haben sich im Unterschied zu SWIFT, welche die BIC zuteilt, nicht an die Definitionen des ISO 3166-1 gehalten. Dadurch ist eine kleine Zahl von Banken im IBAN-Raum entstanden, bei denen die Ländercodes in BIC und IBAN voneinander abweichen. Online-Banking-Systeme, welche die Identität der beiden Ländercodes verlangen, erreichen nicht den gesamten IBAN-Raum.

 

Die größte Gruppe der Länder mit abweichenden Ländercodes in BIC und IBAN sind die französischen Überseegebiete, die in ISO-3166-1 eigene Ländercodes erhalten haben, während die IBANs jedoch alle mit FR beginnen. Diese Ausnahmen sind in den Anmerkungen des IBAN-Registry zu Frankreich und dem jeweiligen Überseegebiet vermerkt. Die beiden Kanalinseln Guernsey und Jersey weisen über die Sonderheit abweichender Ländercodes hinaus noch die Komplikation auf, dass wohl jede Bank die Clearingstelle in Frankreich oder im Vereinigten Königreich wählen kann. Das gewählte Land der Clearingstelle bestimmt den Ländercode in der IBAN. Folglich sind folgende Kombinationen theoretisch alle möglich:

ISO-3166-1         IBAN-Ländercode

JE            GB

JE            FR

GG         GB

GG         FR

Die Bestimmung des Ländercodes nach dem Land der Clearingstelle wird nicht durchgängig eingehalten. So befindet sich die Clearingstelle für Grönland (GL) in Dänemark (DK), die IBANs beginnen aber dennoch mit GL. Sie gehören damit zu den „Standard“-Ländern ohne Ländercode-Abweichung BIC gegen IBAN. Zweideutige Test-BICs: BICs, die sich nur in der letzten Stelle des zweistelligen Ortscodes LL unterscheiden, sind im Test nicht mehr unterscheidbar. Ebenso geht im Test die Unterscheidung zwischen aktiven und passiven SWIFT-Teilnehmern verloren.
Nicht eindeutige BIC: die Zahl 0 = Null kann leicht mit dem Buchstaben O verwechselt werden.

Der Nachteil von internationalen Überweisungen mit Ihrer Bank

Wenn Sie mit Ihrer Bank eine internationale Verbindung senden oder empfangen, können
Sie bei einem schlechten Wechselkurs Geld verlieren und als Folge versteckte Gebühren
zahlen. Denn die Banken benutzen immer noch ein altes System, um Geld zu tauschen.
Wir empfehlen Ihnen, TransferWise zu verwenden, das normalerweise viel billiger ist. Mit
ihrer smarten Technologie:

  • Sie erhalten jedes Mal einen großartigen Wechselkurs und eine geringe Vorabgebühr.
  • Sie bewegen Ihr Geld so schnell wie die Banken und oft schneller – einige Währungen
    gehen in wenigen Minuten durch.
  • Ihr Geld ist mit Bank-Level-Sicherheit geschützt.
  • Sie schließen sich über 2 Millionen Kunden an, die in 47 Währungen in 70 Ländern

transferieren.

BIC





Der Begriff Bonität beschreibt die Finanzlage bzw. die Liquidität eines Unternehmen bzw. einer Privatperson und die Fähigkeit, seine Verbindlichkeiten wie Kreditverträgen, offenen Rechnungen usw. rechtzeitig auszugleichen. Hat ein Unternehmen bzw. eine Privatperson eine gute Bonität, wird es als kreditwürdig eingeschätzt. Die Bonität wird oftmals in einem ermittelten Bonitätsindex dargestellt. ADU-Inkasso ist keine Auskunftei und ermittelt keine Bonitätsdaten, diese werden von Vertragspartnern geliefert.

Die Voraussetzungen

Die wichtigsten Kriterien zur Beurteilung der Bonität sind die persönliche und die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit. Dabei fließen aktuelle Verhältnisse und das Zahlungsverhalten aus der Vergangenheit in die Prüfung ein. Hier unterscheiden sich die Bonitätsvoraussetzungen der Banken und Lieferanten. Versandhäuser betrachten vorwiegend die Zahlungsmoral. Sie fragen nicht nach dem aktuellen Einkommen und den regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen. Diese Kriterien sind hingegen für eine Bank besonders wichtig, bevor sie einen Kredit vergibt. Banken und Lieferanten führen die Prüfung der Bonität also nach unterschiedlichen Kriterien durch.

Einstufung der Bonität

Es gibt keine einheitlichen Bonitätskriterien für alle Schuldner. Jeder Schuldner erfüllt nämlich aufgrund seiner individuellen wirtschaftlichen Situation alle Bonitätskriterien mehr oder weniger, sodass letztlich eine individuell abgestufte Bonität das Ergebnis ist. Diese Abstufungen werden entweder in Scores oder Ratings ausgedrückt, die von „sehr guter Bonität“ bis „gerade noch vertretbare Bonität“ reichen. Die Bonität liegt also vor, wenn ein Schuldner gerade noch ein Rating erhält, das im Rahmen des Investment grade liegt. Die Bundesbank bezeichnet demzufolge Kreditforderungen der Kreditinstitute dann als „notenbankfähige Sicherheiten“, wenn bei Ratingagenturen die Unternehmen mindestens ein langfristiges Urteil von „BBB-“ aufweisen. Diese Bonitätsstufen korrelieren positiv mit der statistischen Ausfallwahrscheinlichkeit, denn eine gute Bonität bedeutet geringe Ausfallwahrscheinlichkeit und umgekehrt. Deshalb können im Rahmen der Kalibrierung einer bestimmten Ratingstufe auch konkrete Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet werden. Auch Ratingagenturen wie „Moody’s“ oder „Standard & Poor’s“ und Kreditinstitute wenden bei eigenen Ratingverfahren derartige Klassifizierungen an, denen jeweils institutseigene Ausfallwahrscheinlichkeiten zugrunde gelegt werden. Anbieter von Wirtschaftsinformationen wie Hoppenstedt Kreditinformationen GmbH und Creditreform legen die Ausfallwahrscheinlichkeiten nach einem speziellen Scoringverfahren fest. Die resultierenden Werte aller Anbieter unterscheiden sich nur unwesentlich. Eine allgemein gültige Regel für die Ausfallwahrscheinlichkeit kann nicht angegeben werden, da diese laufenden Änderungen unterworfen ist. Kennzahlen für die Ausfallwahrscheinlichkeit werden unter anderem aus demografischen Daten, makroökonomischen Daten, Finanzdaten und Zahlungserfahrungen gewonnen.

Wie bekommt man eine gute Bonität?

Zwar unterliegen die Algorithmen zur Berechnung von Bonitätsscores dem Geschäftsgeheimnis der jeweiligen Auskunfteien, einige Faktoren, die für die Berechnung relevant sind, sind aber dennoch bekannt:

– Personendaten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse(n)
– Zahlungserfahrungen:  Zahlungsunregelmäßigkeiten, aber auch positive Merkmale, wie die erfolgreiche und pünktliche Rückzahlung eines Kredites oder einer Kreditkarte
– Inkassodaten: Nicht beglichene Rechnungen, die einem Inkassounternehmen übergeben wurden
– Gerichtsdaten: Sogenannte harte Negativmerkmale, wie Haftbefehle oder eidesstattliche Versicherungen
– Insolvenzverfahren
– Bestehende Kreditverpflichtungen/laufende Kredite/Konten

Für eine gute Bonität ist vor allem eine positive Zahlungshistorie wichtig. Hat man Rechnungen und Kredite stets pünktlich abgezahlt, sind alle Daten aktuell und es liegen keine Negativmerkmale vor, hat man wahrscheinlich eine gute Bonität.

Bonität verbessern – ist das möglich?

Jedes Wirtschaftssubjekt und insbesondere Privatpersonen können die eigene Bonität verbessern. Auf Basis der bisherigen Ausführungen zur Bonitätsprüfung und der Kreditwürdigkeit im Allgemeinen ergeben sich direkt einige Möglichkeiten. Grundsätzlich gilt: Je höher das Einkommen einer Privatperson im Verhältnis zur gewünschten Kreditsumme ist, desto besser fällt die Bonitätsbewertung aus. Äußerst hilfreich ist es auch, wenn Kreditnehmer Sicherheiten vorweisen können. Dazu zählen beispielsweise Immobilien, die im Falle einer Zahlungsunfähigkeit an die Bank übergehen und dadurch die Kreditschuld tilgen würden. Einen ebenfalls positiven Einfluss auf die Bonität hat es, wenn keine laufenden Kreditschulden beglichen werden müssen. Voraussetzung für die Kreditaufnahme innerhalb Deutschlands ist es zudem, dass die eigene Schufa-Auskunft keine Negativeinträge vorweist.

Bonität





Eine Bonitätsauskunft ist die Zusammenfassung von bonitätsrelevanten Informationen in einem Dokument und der Ermittlung eines Bonitätsindexes für Unternehmen und eines Bonitäts-Scores für Privatpersonen. Eine Bonitätsauskunft können Unternehmen z.B. vor dem Abschluss eines neuen Geschäfts tätigen, umso mehr Auskunft über den Geschäftspartner zu erhalten. In einer Bonitätsauskunft sind auch mögliche Negativmerkmale der Unternehmen oder auch Privatpersonen enthalten. Eine Bonitätsprüfung kann bei der Einschätzung des Forderungsausfallrisikos helfen. ADU-Inkasso ist keine Auskunftei und ermittelt keine Bonitätsdaten, diese werden von Vertragspartnern geliefert.

Was steht in der Bonitätsauskunft?

In einer Bonitätsauskunft für Dritte steht alles, was das Unternehmen für einen Vertragsabschluss über einen wissen muss:

 

Die Adresse und eine Einschätzung der durchschnittlichen Kaufkraft in der Wohngegend

– Wie oft man umgezogen bist
– Vorhandene Inkasso- oder Gerichtsdaten
– Die Anträge oder Bestellungen bei anderen Unternehmen
– Bisherige Zahlungserfahrungen, wie zum Beispiel Zahlungsausfälle
– Eine generelle Einschätzung der Kreditwürdigkeit in Form eines Bonitätsscores
– Der Bonitätsscore gibt den Unternehmen auf einen Blick Auskunft darüber, wie wahrscheinlich das Risiko eines Zahlungsausfalls ist.

Man erhält einen positiven Scorewert, wenn man:

– Rechnungen immer pünktlich gezahlt,
– Kredite problemlos getilgt,
– Immobilienkredite oder Handyverträge zuverlässig gezahlt hast.

Einen negativen Scorewert erhält, wenn man:

– Mahnungen offen sind,
– Inkassoverfahren gegen einen laufen,
– Insolvenz angemeldet hat
– Ein Gerichtsurteil gegen einen vorliegt.

Ein guter Bonitätsscore steht für eine gute Bonität. Eine gute Bonität wiederum bedeutet, dass man über eine gute Zahlungsmoral verfügt. Sollten nur wenige Informationen über einen vorhanden sein, wird der Score durch allgemeine Werte, wie Wohnort, Alter und Geschlecht, berechnet. Problematisch daran ist, dass diese nur wenig über eigentliche Zahlungsfähigkeit aussagen.

Möglichkeiten einer fehlerhaften Bonitätsprüfung

Es können zwei Fehler zu einer fehlerhaften Bonitätsprüfung führen. Dies kann zum einen sein, dass das Geschäft mit dem Kunden getätigt, wobei dann allerdings auch Zahlungsprobleme vorkommen können oder, dass zweitens ein Geschäft abgelehnt wird, obwohl der Kunde keine Zahlungsprobleme gehabt hätte. Die Bonitätsprüfung wird durchgeführt, um einen nicht vorhergesehenen Zahlungsausfall zu verhindern oder zu minimieren. Bei nicht sicheren Erwartungen werden Sicherheiten von dem Kreditgeber verlangt und es werden Risikoprämien in der Form eines höheren Zinssatzes geltend gemacht.

Verfahren:

a) Die traditionelle Bonitätsprüfung basiert auf qualitativen (z.B. Integrität, Marktchancen) und quantitativen (z.B. Einkommenshöhe, Ertragskraft) Kriterien, deren Auswahl und Gewichtung durch den Beurteiler vorgenommen wird. Für die Entscheidung über einen Vertragsabschluss wird dann eine vergleichende Bewertung vorgenommen. Im Privatkundengeschäft wird routinemäßig eine Auskunft einer Auskunftei (z.B. SCHUFA-Auskunft) eingeholt, um sich über das bisherige Zahlungsverhalten des Vertragspartners zu informieren.

b) Mit mathematisch-statistischen Methoden soll eine objektive Bonitätsbeurteilung erreicht werden. Zu diesen Verfahren zählen insbes. die Diskriminanzanalyse, Credit-Scoring-Verfahren (Punktbewertungsverfahren) sowie eine Analyse mithilfe künstlicher neuronaler Netze.

c) Eine Risikoeinstufung durch standardisierte Ratingsysteme kann entweder durch externe Ratings erfolgen, die von speziellen Ratingagenturen durchgeführt werden, oder durch interne Ratings, bei denen unternehmenseigene Bewertungssysteme angewendet werden. Für Kreditinstitute sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen (MaRisk auf der Grundlage von §25a KWG) alle Kreditkunden hinsichtlich ihrer Bonität zu beurteilen, wobei insbes. eine Ausfallwahrscheinlichkeit der Forderung ermittelt wird, die wiederum maßgeblich für das benötige Risikokapital (Eigenkapital) ist.

Bonitätsauskunft





Gegenstand der Bonitätsprüfung ist die Prüfung der Bonität eines Vertragspartners. Wird eine Kreditbeziehung eingegangen, spricht man von einer Kreditwürdigkeitsprüfung. Grundsätzlich ist die Bonität die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit. Eine Bank oder ein Versandhaus prüft vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung, ob der neue Kunde kreditwürdig ist. Die Bonitätsprüfung dient dazu, die Wahrscheinlichkeit für den Zahlungsausfall bei einem spezifischen Verbraucher oder Unternehmen zu ermitteln. In die Bonitätsprüfung fließen verschiedene Kriterien ein, anhand derer Banken die Rückzahlungssicherheit überprüfen.

Die verschiedenen Scores

Der SCHUFA-Score ist wohl die am weitesten verbreitetste und bekannteste Bonitätsbewertung, da sie von jeder Bank genutzt wird. Die Daten, die im SCHUFA-Score zusammengefasst sind, ergeben sich aus dem vergangenem Zahlungsverhalten des Kreditsuchenden, sowie vielen weiteren Merkmalen. Ein Teil der Informationen für die Berechnung des Scores ergibt sich auch aus den Kontaktdaten, getätigten Geschäften, der Anzahl der Kreditkarten und Kredite, der Girokonten oder auch bestehender Kundenkonten. Bonitätsbewertung durch die CEG-Ampel ist eine weitere von genutzte Bonitätsbewertung, die in Form eines Ampelsystems dargestellt ist. Die Creditreform Consumer GmbH berechnet die Kreditausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditsuchenden in Bezug auf einen Zeitraum von 12 Monaten. Dieses Ergebnis wird wie bei einer Ampel in die Farben rot, gelb und grün unterteilt. Dieses Scoring bezieht sich, anders als das der SCHUFA, nicht allein auf das persönliche Zahlungsverhalten, sondern auch auf Erfahrungen von repräsentativen Personengruppen sowie auf die personenbezogenen Informationen von der CEG Creditreform Consumer GmbH. Der AIS Arvato Infoscore trifft ebenfalls eine Aussage über die Erfüllungswahrscheinlichkeit der Kreditrückzahlung des Kreditnehmers. Der AIS Wert wird in einem Punktewertsystem angegeben, welcher sich zwischen „232“ und „654“ befindet. Dabei beziffert der Wert „232“ eine geringe Bonität und „654“ eine hohe Bonität. Zur Ermittlung des Wertes werden aktuelle sowie zurückliegende Daten von mehr als 7,8 Mio. Konsumenten analysiert.

So verbessern Sie Ihre Bonitätseinstufung

Wissen Sie, wie große Auskunfteien Ihren Betrieb eingestuft haben? Falls nicht, sollten Sie dringend und kurzfristig eine Eigenauskunft einholen. Sie haben das Recht, diese von einer Auskunftei einmal pro Jahr kostenlos anzufordern. Wie Sie zu einer Eigenauskunft kommen, erklären die Auskunfteien ausführlich auf Ihren Homepages. In jedem Fall ist es beim ersten Mal notwendig, die Auskünfte schriftlich anzufordern. Auf diese Weise soll Missbrauch vermieden werden. Wenn es keine konkreten negativen Zahlungsinformationen zu Ihrem Betrieb gibt (z.B. Verzug, Überziehungen), erhalten Sie fast immer eine gute bis sehr gute Bewertung. Liegen negative Informationen vor, verbessert sich der Wert erst, nachdem die Informationen gelöscht worden sind (vorausgesetzt, es kommen keine weiteren negativen Aussagen hinzu). Die Fristen für die Datenlöschung sind unterschiedlich geregelt.

Beispiele: Öffentliche Daten u.a. von Amts- und Vollstreckungsgerichten werden nach 3 Jahren gelöscht. Daten aus Insolvenzverfahren mangels Masse nach 5 Jahren. Nach einer Restschuldbefreiung wird das Insolvenzverfahren noch 3 Jahre gespeichert. Noch offene und gerichtlich titulierte Forderungen werden nach 30 Jahren gelöscht. Ausnahme: der Titel wird vorzeitig abgelöst.

Wenn offensichtliche Falscheinträge vorliegen, sollten Sie das der Auskunftei mitteilen und auf Korrektur bestehen. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass es sich bei den Eintragungen auch wirklich um Fehler handelt (§ 35 DBSG). Auskunfteien verarbeiten Massendaten; daher kann es auch dazu kommen, dass es unvollständige Daten gibt, die zu Falschinterpretationen und in der Folge zu einem nicht gerechtfertigten schlechteren Scoringwert führen. Fehlen z. B. Angaben zu Eigentumsverhältnissen, unterstellen Auskunfteien meist, dass es sich bei Gebäuden um Mietobjekte handelt, was zu einer Verschlechterung des Wertes führen kann. Befindet sich ein Gebäude im Eigentum, sollte das der Auskunftei daher unbedingt mitgeteilt werden. Ähnlich verhält es sich mit anderen Geschäftsfällen, die für eine Auskunftei nicht direkt nachvollziehbar sind, z.B. im Vergleich zur Branche ungewöhnlich hohe Materialeinkäufe. Dies wird von Auskunfteien i.d.R. negativ   ausgelegt, da hierdurch Liquidität gebunden wird, die dem Unternehmen nicht mehr zur Verfügung steht. Erfolgt der Materialeinkauf, weil demnächst 2 größere Aufträge anstehen, ist die Entwicklung hingegen positiv zu bewerten und würde nicht zu einer Bonitätsabstufung führen. Nur muss die Auskunftei diese Zusammenhänge kennen, um eine richtige Bewertung vornehmen zu können.

Daher ist es wichtig, dass Sie zumindest die großen Auskunfteien freiwillig und regelmäßig über Ihren eigenen Betrieb, die Eigentumsverhältnisse und die wirtschaftliche Entwicklung informieren. Wird der Scoringwert nur aus der Sammlung externer Daten erstellt, besteht keine Möglichkeit, eine Entwicklung zu erklären. Anders liegt der Fall, wenn Sie selbst aktiv werden. Sie haben die Chance, bestimmte Entwicklungen zu erklären; etwa, dass der aktuelle Umsatzrückgang eine kurzfristige Angelegenheit ist, weil Sie Ihren Vertrieb umstrukturieren; oder Sie können die zuvor genannten höheren Materialeinkäufe plausibel machen. Diese Hinweise fließen fast immer kurzfristig positiv in die Bewertung ein oder verhindern zumindest eine schlechtere Einstufung.

Tipp: Wenn Sie mit Ihrem Eintrag bei einer Auskunftei nicht einverstanden sind, sollten Sie versuchen, die Angelegenheit in einem Gespräch mit Mitarbeitern der Auskunftei zu klären. Folgt keine Reaktion, sollten Sie im nächsten Schritt einen Anwalt mit der Klärung der Angelegenheit beauftragen. Sie müssen aber bedenken, dass eine Korrektur leicht mehrere Wochen oder Monate dauern kann, weil eine Löschung der Daten nur in Abstimmung mit dem Datenlieferanten erfolgen kann. Auch deshalb sollten Sie Ihre Einträge regelmäßig prüfen, um eventuelle Korrekturen so schnell wie möglich erhalten zu können.

Bonitätsbewertung