Bonitätsbewertung

Gegenstand der Bonitätsprüfung ist die Prüfung der Bonität eines Vertragspartners. Wird eine Kreditbeziehung eingegangen, spricht man von einer Kreditwürdigkeitsprüfung. Grundsätzlich ist die Bonität die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit. Eine Bank oder ein Versandhaus prüft vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung, ob der neue Kunde kreditwürdig ist. Die Bonitätsprüfung dient dazu, die Wahrscheinlichkeit für den Zahlungsausfall bei einem spezifischen Verbraucher oder Unternehmen zu ermitteln. In die Bonitätsprüfung fließen verschiedene Kriterien ein, anhand derer Banken die Rückzahlungssicherheit überprüfen.

Die verschiedenen Scores

Der SCHUFA-Score ist wohl die am weitesten verbreitetste und bekannteste Bonitätsbewertung, da sie von jeder Bank genutzt wird. Die Daten, die im SCHUFA-Score zusammengefasst sind, ergeben sich aus dem vergangenem Zahlungsverhalten des Kreditsuchenden, sowie vielen weiteren Merkmalen. Ein Teil der Informationen für die Berechnung des Scores ergibt sich auch aus den Kontaktdaten, getätigten Geschäften, der Anzahl der Kreditkarten und Kredite, der Girokonten oder auch bestehender Kundenkonten. Bonitätsbewertung durch die CEG-Ampel ist eine weitere von genutzte Bonitätsbewertung, die in Form eines Ampelsystems dargestellt ist. Die Creditreform Consumer GmbH berechnet die Kreditausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditsuchenden in Bezug auf einen Zeitraum von 12 Monaten. Dieses Ergebnis wird wie bei einer Ampel in die Farben rot, gelb und grün unterteilt. Dieses Scoring bezieht sich, anders als das der SCHUFA, nicht allein auf das persönliche Zahlungsverhalten, sondern auch auf Erfahrungen von repräsentativen Personengruppen sowie auf die personenbezogenen Informationen von der CEG Creditreform Consumer GmbH. Der AIS Arvato Infoscore trifft ebenfalls eine Aussage über die Erfüllungswahrscheinlichkeit der Kreditrückzahlung des Kreditnehmers. Der AIS Wert wird in einem Punktewertsystem angegeben, welcher sich zwischen „232“ und „654“ befindet. Dabei beziffert der Wert „232“ eine geringe Bonität und „654“ eine hohe Bonität. Zur Ermittlung des Wertes werden aktuelle sowie zurückliegende Daten von mehr als 7,8 Mio. Konsumenten analysiert.

So verbessern Sie Ihre Bonitätseinstufung

Wissen Sie, wie große Auskunfteien Ihren Betrieb eingestuft haben? Falls nicht, sollten Sie dringend und kurzfristig eine Eigenauskunft einholen. Sie haben das Recht, diese von einer Auskunftei einmal pro Jahr kostenlos anzufordern. Wie Sie zu einer Eigenauskunft kommen, erklären die Auskunfteien ausführlich auf Ihren Homepages. In jedem Fall ist es beim ersten Mal notwendig, die Auskünfte schriftlich anzufordern. Auf diese Weise soll Missbrauch vermieden werden. Wenn es keine konkreten negativen Zahlungsinformationen zu Ihrem Betrieb gibt (z.B. Verzug, Überziehungen), erhalten Sie fast immer eine gute bis sehr gute Bewertung. Liegen negative Informationen vor, verbessert sich der Wert erst, nachdem die Informationen gelöscht worden sind (vorausgesetzt, es kommen keine weiteren negativen Aussagen hinzu). Die Fristen für die Datenlöschung sind unterschiedlich geregelt.

Beispiele: Öffentliche Daten u.a. von Amts- und Vollstreckungsgerichten werden nach 3 Jahren gelöscht. Daten aus Insolvenzverfahren mangels Masse nach 5 Jahren. Nach einer Restschuldbefreiung wird das Insolvenzverfahren noch 3 Jahre gespeichert. Noch offene und gerichtlich titulierte Forderungen werden nach 30 Jahren gelöscht. Ausnahme: der Titel wird vorzeitig abgelöst.

Wenn offensichtliche Falscheinträge vorliegen, sollten Sie das der Auskunftei mitteilen und auf Korrektur bestehen. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass es sich bei den Eintragungen auch wirklich um Fehler handelt (§ 35 DBSG). Auskunfteien verarbeiten Massendaten; daher kann es auch dazu kommen, dass es unvollständige Daten gibt, die zu Falschinterpretationen und in der Folge zu einem nicht gerechtfertigten schlechteren Scoringwert führen. Fehlen z. B. Angaben zu Eigentumsverhältnissen, unterstellen Auskunfteien meist, dass es sich bei Gebäuden um Mietobjekte handelt, was zu einer Verschlechterung des Wertes führen kann. Befindet sich ein Gebäude im Eigentum, sollte das der Auskunftei daher unbedingt mitgeteilt werden. Ähnlich verhält es sich mit anderen Geschäftsfällen, die für eine Auskunftei nicht direkt nachvollziehbar sind, z.B. im Vergleich zur Branche ungewöhnlich hohe Materialeinkäufe. Dies wird von Auskunfteien i.d.R. negativ   ausgelegt, da hierdurch Liquidität gebunden wird, die dem Unternehmen nicht mehr zur Verfügung steht. Erfolgt der Materialeinkauf, weil demnächst 2 größere Aufträge anstehen, ist die Entwicklung hingegen positiv zu bewerten und würde nicht zu einer Bonitätsabstufung führen. Nur muss die Auskunftei diese Zusammenhänge kennen, um eine richtige Bewertung vornehmen zu können.

Daher ist es wichtig, dass Sie zumindest die großen Auskunfteien freiwillig und regelmäßig über Ihren eigenen Betrieb, die Eigentumsverhältnisse und die wirtschaftliche Entwicklung informieren. Wird der Scoringwert nur aus der Sammlung externer Daten erstellt, besteht keine Möglichkeit, eine Entwicklung zu erklären. Anders liegt der Fall, wenn Sie selbst aktiv werden. Sie haben die Chance, bestimmte Entwicklungen zu erklären; etwa, dass der aktuelle Umsatzrückgang eine kurzfristige Angelegenheit ist, weil Sie Ihren Vertrieb umstrukturieren; oder Sie können die zuvor genannten höheren Materialeinkäufe plausibel machen. Diese Hinweise fließen fast immer kurzfristig positiv in die Bewertung ein oder verhindern zumindest eine schlechtere Einstufung.

Tipp: Wenn Sie mit Ihrem Eintrag bei einer Auskunftei nicht einverstanden sind, sollten Sie versuchen, die Angelegenheit in einem Gespräch mit Mitarbeitern der Auskunftei zu klären. Folgt keine Reaktion, sollten Sie im nächsten Schritt einen Anwalt mit der Klärung der Angelegenheit beauftragen. Sie müssen aber bedenken, dass eine Korrektur leicht mehrere Wochen oder Monate dauern kann, weil eine Löschung der Daten nur in Abstimmung mit dem Datenlieferanten erfolgen kann. Auch deshalb sollten Sie Ihre Einträge regelmäßig prüfen, um eventuelle Korrekturen so schnell wie möglich erhalten zu können.

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