Inkassovertrag

Rechtlich gesehen ist der Inkassovertrag ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß §675 BGB zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen. Für diesen Vertrag wiederum gelten die Regelungen für den Auftrag (§662 BGB) und für den Dienstvertrag (§611 BGB). Der Inkassovertrag regelt die rechtlichen Beziehungen im Innenverhältnis.

Inkassovertrag





Ähnliche Einträge