Inkassogebühren

Inkassogebühren sind diejenigen Gebühren, Auslagen und Kosten, die für die Einziehung fremder Forderungen bei dem Inkassounternehmen anfallen. Sie werden auch als Inkassokosten bezeichnet. Befindet sich der Schuldner in Verzug können Inkassogebühren als Verzugsschaden dem Schuldner gegenüber geltend gemacht werden (§ 286 Abs. 1 BGB). Die Höhe der Inkassogebühren richten sich in der Regel nach dem RVG.

Gebührenregelung für Inkassounternehmen
Inkassogebühren und -kosten für nicht titulierte Forderungen sind nach nach § 4 Abs. 5 RDGEG nur bis zu derselben Höhe erstattungsfähig, die einem Rechtsanwalt nach seinen Vorschriften (RVG) zustehen. Bei der Berechnung der Inkassogebühren muss sich das Inkassounternehmen demnach an der Gebührentabelle für Rechtsanwälte orientieren.

Inkassogebühren





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