Pfändung von Renten
Eine Rente kann wegen jeder Geldforderung in dem Umfang gepfändet werden, in dem Arbeitseinkommen pfändbar ist. Die Pfändung muss jedoch der Billigkeit entsprechen, und der Rentner darf hierdurch nicht sozialhilfebedürftig werden; dies gilt nicht bei Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche.
Darf meine Rente gepfändet werden? was darf gepfändet werden?
Gesetzliche Renten können in 2 Varianten gepfändet werden:
– als Forderungspfändung der Rentenanwartschaft
– als Pfändung der Rente in der Auszahlung.
Von der Pfändung umfasst ist die Altersrente oder auch die Erwerbsminderungsrente.
Als erstes ist klar zu sagen: Renten können grundsätzlich gepfändet werden!
Darf meine Rente gepfändet werden? Die Pfändung der Rentenanwartschaft
Wird gegen Sie eine Pfändung betrieben und sind Sie noch nicht Altersrentner, so kann der Gläubiger Ihre Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung pfänden. Dies nennt man Forderungspfändung. Die Pfändung ist aber nur dann möglich, wenn Sie und die Deutsche Rentenversicherung (sogenannter Drittschuldner) eine entsprechende Rechtsbeziehung untereinander haben, dass solche Ansprüche von Ihnen gegen die Rentenkasse bestehen!
Pfändung der Rente – Welcher Freibetrag ist zu berücksichtigen?
Die gesetzliche Rente ist also pfändbar wie Arbeitseinkommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Person durch eine Rentenpfändung mittellos wird. Es wird nur ein Teil der Bezüge gepfändet, damit der Betroffene weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten und – falls nötig – seinen Unterhaltspflichten nachkommen kann. Dabei sind die Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c der Insolvenzordnung (InsO) zu beachten. Momentan gilt eine Freigrenze in Höhe von 1.139,99 Euro (Stand August 2018) für Personen, die niemandem Unterhalt zahlen müssen. Liegt Ihre Rente (netto) darunter, kann nichts gepfändet werden. Je nach Anzahl der Personen, denen Sie gegenüber unterhaltspflichtig sind, steigen die Pfändungsfreigrenzen. Welcher Teil von Ihrer gesetzlichen Rente pfändbar ist, können Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen.