Zentrales Vollstreckungsgericht

Das Zentrale Vollstreckungsgericht ist ein Amtsgericht, das für die Verwaltung von Vermögensverzeichnissen eines Bundeslandes verantwortlich ist. Ferner wird von diesem ein Schuldnerverzeichnis für jedes Bundesland geführt, welches in einem gemeinsamen länderübergreifenden Vollstreckungsportal eingesehen werden kann.

Vermögensverzeichnis
Das Zentrale Vollstreckungsgericht verwaltet landesweit in elektronischer Form die nach § 802f Abs. 6 ZPO oder nach § 284 Abs. 7 Satz 4 Abgabenordnung (AO) bei ihm zu hinterlegenden Vermögensverzeichnisse. Das Vermögensverzeichnis enthält als elektronisches Dokument die Angaben des Schuldners, die er im Rahmen der Zwangsvollstreckung in der von ihm zu erteilenden Vermögensauskunft nach § 802c ZPO macht und deren Richtigkeit und Vollständigkeit er nach § 802c Abs. 3 ZPO an Eides statt zu versichern hat. Das Vermögensverzeichnis wird vom Gerichtsvollzieher nach den Angaben des Schuldners erstellt und beim zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt (§ 802f Abs. 5 und 6 ZPO). Dies wird bei erneuter Nichtabgabe vom zentralen Vollstreckungsgericht gelöscht (§ 802k Abs. 1 Satz 3 ZPO). Die Vermögensverzeichnisse können von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsbehörden, die Vermögensauskünfte nach § 284 AO verlangen können, zu Vollstreckungszwecken abgerufen werden. Zur Einsicht befugt sind auch Vollstreckungs-, Insolvenz- und Registergerichte sowie Strafverfolgungsbehörden – soweit dies zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben erforderlich ist (§ 802k Abs. 2 ZPO).

Was ist das Schuldnerverzeichnis?
In das Schuldnerverzeichnis wird eine Person eingetragen, wenn gegen sie ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren in der Vergangenheit erfolglos geblieben ist. Der Grund kann sein, dass die Person nicht wie vorgeschrieben Auskunft gegeben hat. Der Grund kann auch sein, dass die Vollstreckung erfolglos geblieben ist. Das Schuldnerverzeichnis hat also nichts mit einer gewerblichen Schuldnerdatei (z. B. „Schufa“) zu tun. Ein zentrales Schuldnerverzeichnis ist gut für die Gläubiger. Ihr Schutz wird verbessert.

Zentrales-Vollstreckungsgericht





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