Sozialgericht

Als erstinstanzliches Gericht innerhalb der deutschen Sozialgerichtsbarkeit bestimmt sich die Zuständigkeit des Sozialgerichts nach dem Sozialgerichtsgesetz. Es ist für Entscheidungen in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zuständig, wie etwa Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, des Asylbewerberleistungsrechts etc.

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