Kostenerstattungsanspruch
Hierbei handelt es sich um den Anspruch des Gläubigers auf Ersatz der Kosten (Inkassokosten), die ihm durch den Auftrag an das Inkassounternehmen entstanden sind.
Hierbei handelt es sich um den Anspruch des Gläubigers auf Ersatz der Kosten (Inkassokosten), die ihm durch den Auftrag an das Inkassounternehmen entstanden sind.