Kreditwürdigkeit

Als Kreditwürdigkeit wird im Gegensatz zur rechtlichen Kreditfähigkeit die Möglichkeit, unter persönlichen und sachlichen Gesichtspunkten einen Kredit zu erhalten, bezeichnet. Im Rahmen einer Kreditprüfung wird meist zwischen persönlicher und wirtschaftlicher bzw. sachlicher Kreditwürdigkeit unterschieden. Die Prüfung der Zahlungs- und Geschäftsmoral, persönlichen Qualifikation und bisheriger Zuverlässigkeit ist Teil der persönlichen Kreditwürdigkeit. Zur Prüfung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit ist auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kreditnehmers einzugehen. Dies kann durch eine Analyse vorgelegter Jahresabschlüsse sowie einer Beurteilung der Unternehmensentwicklung aufgrund vorgelegter Finanzpläne, strategischer Pläne oder eingereichter Patente und Lizenzen erfolgen.
Strittig bei der Kreditwürdigkeitsprüfung allgemein ist stets die Frage nach der mangelnden Beurteilungsmöglichkeit künftiger Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers. In der Regel kann aus den vergangenen Erfahrungen nur unzureichend eine Vorhersage über die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hergeleitet werden. Negativeinträge der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder im Schuldnerregister können zum Verlust der Kreditwürdigkeit führen. Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst ist Kooperationspartner der SCHUFA.

Was bedeutet die Kreditwürdigkeit bei einem Kredit?
Die Kreditwürdigkeit wird als Bonität bezeichnet. Die Kreditwürdigkeit ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen sowie von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Kreditnehmers oder eines Gewerbebetriebes, Handwerker oder Freiberufler. Diese werden im Rahmen der Prüfung der Kreditwürdigkeit oder Bonitätsprüfung vor der Kreditvergabe für einen Firmenkredit für Selbstständige überprüft.

Kreditwürdigkeit vs. Kreditfähigkeit
Die Kreditwürdigkeit ist im Gegensatz zu der Kreditfähigkeit lediglich die Bewertung der Kreditwürdigkeit einer Person, einer Organisation oder gar eines Staates. Geprüft wird dabei das vergangene und vermutet-zukünftige Verhalten des potenziellen Kreditnehmers in Bezug auf die Rückzahlung von Schulden. Um eine Kreditfähigkeit festzustellen zu können, ist demnach eine nachgewiesene Kreditwürdigkeit nötig.

Die Kreditwürdigkeitsprüfung von Privatpersonen
Um die finanziellen Möglichkeiten und die Zuverlässigkeit des Antragstellers abzuschätzen, sammelt eine Bank die ihr verfügbaren Informationen über den Kreditnehmer und ergänzt sie mit einer Anfrage bei einer Auskunftei, meistens der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Dieses privatwirtschaftliche Unternehmen ist eine der größten und bekanntesten Auskunfteien. Es speichert zu den meisten Bürgern positive (etwa ordentlich abgeschlossene Kredite) und negative (wie abgelehnte Kreditanafragen oder Insolvenzen) Informationen.

Wann ist man kreditwürdig?
Um die Kreditwürdigkeit zu prüfen, stellt die Bank oder der Dienstleister eine Anfrage bei der SCHUFA oder einer anderen Auskunftei. Die SCHUFA ermittelt die Bonität anhand eines Score-Wertes. Bei einem hohen Bonitätsscore gilt der potentielle Kreditnehmer bzw. Kunde als kreditwürdig. Dann wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kredit oder eine Zahlungsverbindlichkeit bezahlt wird, als hoch eingestuft. Je höher der Score, desto günstiger fallen auch die Kreditkonditionen, wie z. B. Zinsen, aus. Um den Score für die Kreditwürdigkeit zu berechnen, analysiert die SCHUFA die Daten des jeweiligen Verbrauchers. Das Ergebnis wird mit anderen Kreditnehmern und deren Ausfallquoten verglichen. So ermittelt die SCHUFA die Wahrscheinlichkeit, mit welcher ein Verbraucher seinen Kredit oder andere Verbindlichkeiten zurückzahlen wird.

Unterschied zwischen der persönlichen und der materiellen (wirtschaftlichen) Kreditwürdigkeit
Persönliche Kreditwürdigkeit (Zahlungswilligkeit)
Ein Kreditnehmer ist persönlich kreditwürdig, wenn er gewillt ist, den Kreditverpflichtungen nachzukommen und auf Grund seiner Zuverlässigkeit, seiner beruflichen und fachlichen Qualifikation sowie seiner unternehmerischen Fähigkeiten Vertrauen verdient. Geprüft werden kann die persönliche Kreditwürdigkeit lediglich aus den Erfahrungen des Kreditgebers mit dem Antragsteller, bisheriger Kontobeziehungen sowie die Zahlungsmoral bei zurückliegenden Darlehen. Kriterien für die Prüfung können sein:

•    Familienstand
•    Kinder
•    berufliche Stellung
•    Dauer Arbeitsverhältnis
u.s.w.

Wichtige Unterlagen für die persönliche Kreditwürdigkeitsprüfung sind unter Anderem:

•    Selbstauskunft
•    Kontounterlagen
•    Schufa-Auskunft
•    Arbeitsverträge
•    Bankauskünfte anderer Institute
u.s.w.

Materielle Kreditwürdigkeit (wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit)
Ein Kreditnehmer ist wirtschaftlich rückzahlungsfähig, wenn die gegenwärtigen und künftig zu erwartenden wirtschaftlichen Verhältnisse Zins- und Rückzahlungsleistungen als gesichert erscheinen lassen. Geprüft werden kann die materielle Kreditwürdigkeit durch Einsichtnahme in das Vermögen sowie der Einnahmen- und Ausgaben des Antragstellers.

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