Zinsen

Zinsen sind die Gegenleistung für die Überlassung von Kapital für eine bestimmte Zeit. Für den Gläubiger sind dabei nur die Verzugszinsen von Interesse. Der Zinssatz liegt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz nach dem Diskont-Überleitungsgesetz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Regelung über die Höhe des Zinssatzes gilt bei Handelsgeschäften auch für Kaufleute. Es handelt sich hierbei allerdings lediglich um Mindestzinssätze. Kann aus einem anderen Rechtsgrund ein höherer Zinssatz verlangt werden, z.B. aufgrund einer Zwischenfinanzierung durch die Hausbank, die Ihnen einen höheren Zinssatz berechnet, so gilt der entsprechend höhere Zinssatz, der auch vom Schuldner als Ersatz des Verzugsschadens verlangt werden kann. Der Zinsanspruch verjährt gemäß §197 BGB in vier Jahren. Um die Verjährung zu unterbrechen, muss vor Ablauf der Frist ein Vollstreckungsversuch eingeleitet werden.

Arten von Zinsen

Negative Zinsen
Angesichts der langen Niedrigzinsphase in westlichen Industrieländern ist eine Diskussion um negative Zinssätze entstanden. Ein negativer Zinssatz bedeutet, das Spareinlagen keine Zinserträge erwirtschaften würden. Für den Sparbetrag wären indes Zinsen an die Bank zu zahlen. Umgekehrt würde die Kreditaufnahme durch Zinszahlungen an den Kreditnehmer belohnt. In Teilbereichen sind negative Zinsen bereits Realität.

Zinsen auf Geldkapital
Für eine Geldanlage werden Zinsen oder ähnliche Vergütungen bezahlt. Der Geldmarktzins ist der Zinssatz für kurzfristige Kreditaufnahme auf dem Geldmarkt, besonders im Verkehr von Kreditinstituten untereinander (Interbankenhandel) oder zwischen Kreditinstituten und Zentralbank, wo er speziell Leitzins genannt wird. Kapitalmarktzins ist der Zinssatz für langfristige Kredite auf dem Kapitalmarkt.

Zinsen auf Sachkapital
Miete oder Mietzins ist das Entgelt für die Überlassung von Immobilien wie Wohnungen, Geschäftsräume, Häuser, Ferienhäuser, Garagen usw. Der Begriff Miete wird aber auch als Bezahlung für die zeitlich begrenzte Überlassung beweglicher Gegenstände wie Autos, Werkzeug, Bagger, Mietwagen, verwendet. Pacht oder Pachtzins ist der Zins für die Überlassung von Grundstücken und Immobilien, die der Pächter nicht nur nutzen, sondern auch bewirtschaften und die Früchte ziehen kann. Erbbaurechtszins ist die regelmäßige Abgabe für im Erbbaurecht überlassene Grundstücke, in der Schweiz entsprechend „Baurechtszins“ genannt.

Soll-/ Habenzins
Aus Sicht des Verbrauchers sind Sollzinsen die Gebühren, die der Kunde für einen Kredit an die Bank zahlen muss. Habenzinsen sind die Zinsen, die die Bank an den Sparer zahlt.

Leitzins
Der Begriff „Leitzins“ wird umgangssprachlich für die Bezeichnung des Hauptrefinanzierungssatzes verwendet. Die Leitzinsen werden, durch die jeweiligen Zentralbanken, als Steuerungsinstrument der Geldpolitik eingesetzt. Der Leitzins gibt den Preis an, zu dem sich Kreditinstitute mit Zentralbankgeld versorgen können.

Nominal- und Kreditzins
Der Nominalzins ist der reine Zinssatz, der einem Geschäft zugrunde liegt. Bei der Aufnahme von Krediten wird er auch als Kreditzins bezeichnet. Der Realzins hingegen bezieht die Inflations- oder die Deflationsrate mit ein. Um den Realzins zu ermitteln, wir die Inflationsrate vom Nominalzins subtrahiert.

Effektivzins (effektiver Jahreszins)
Vor allem bei Darlehensangeboten findet der Effektivzins Verwendung. Neben dem Nominalzins sind die Banken gemäß EU Richtlinie dazu verpflichtet, auch weitere Gebühren in die Zinserhebung mit einfließen zu lassen.

Überziehungszins
Der Überziehungszins ist ein Sollzins, welcher bei nicht abgestimmter Überziehung bspw. Eines Girokontos fällig wird. Somit bezieht sich der Zins lediglich auf die Summe, mit der der Kontoführende im Minus ist. Der Überziehungszins fällt in der der Regel überdurchschnittlich hoch aus.

Formeln zur Zinsberechnung
Da Zinsen in der Regel als anteiliger Wert der geliehenen beziehungsweise angelegten Summe angegeben werden, basiert die Zinsberechnung auf der Prozentrechnung. Eine grundsätzliche Unterscheidung ist dabei die zwischen einfacher Zinsrechnung und Zinseszinsrechnung. Bei der einfachen Zinsrechnung werden die Zinsen nicht weiter verzinst, sondern in jedem Intervall zum bestehenden Kapital hinzugerechnet. Beim Zinseszins dagegen werden die angefallenen Zinsen in jedem Intervall weiterverzinst. Die Formeln und Berechnungen für diese Zinsart finden Sie im ausführlichen Ratgeber zum Thema Zinseszins. Die gemischte Zinsrechnung vereint die einfache Zinsrechnung mit der Zinseszinsrechnung. Diese greift beispielsweise dann, wenn der Zinseszins für eine anteilige Zinsperiode berechnet werden soll. Bei Kapital, das mit dem Zinseszins verzinst ist, rechnen Banken bei unterjährigen Laufzeiten in der Regel mit dem linearen Zins.

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