Zessionar

Ein Zessionar [lat.], ist der (neue) Gläubiger, an den ein (alter) Gläubiger (Zedent) eine Forderung abgetreten hat.

Was sind die Sonderfälle der Zession?
Es existieren verschiedene Sonderfälle der Abtretung, bei denen der Zessionar zum Teil direkt am Verpflichtungsgeschäft, das die Forderung begründet, beteiligt sein kann. Die Sonderfälle sind

– der verlängerte Eigentumsvorbehalt
– die Sicherungsabtretung
– Factoring
– die Inkassozession

Ablauf eines Zessionsverfahrens
Ein Schuldner (Versicherungsnehmer), in diesem Falle Zedent genannt, hat seinerseits Forderungen (Versicherungsleistung) gegenüber einem Drittschuldner (Versicherer). Er möchte diese nun zur Besicherung seiner eigenen Schuld (z.B. Baudarlehen) an seinen Gläubiger (Zessionar; z.B. Bank) abtreten. Dadurch wird der Zessionar zum neuen Gläubiger des Drittschuldners. Wenn der Zedent seinen Schuldner über den Gläubigerwechsel in Kenntnis setzt, spricht man von einer offenen Zession. Unterbleibt die Inkenntnissetzung, so ist es eine geschlossene Zession, die auch als stille Abtretung bezeichnet wird. Es bedarf keines Einverständnisses von Seiten des Drittschuldners, auch wirkt dieser nicht am Vorgang der Abtretung mit. Von Bedeutung ist jedoch seine Bonität, denn der Zessionar benötigt einen Anhaltspunkt darüber, welches Risiko er mit der Annahme der Forderung eingeht.  Grundsätzlich gilt, dass jede Forderung abtretbar ist. Eine wichtige Voraussetzung für eine Forderungsabtretung ist jedoch die Quantifizierbarkeit der zugrunde liegenden Forderung. Sie muss also einen eindeutig und einwandfrei festzustellenden Wert haben. Handelt es sich hingegen um eine unpfändbare oder eine sich inhaltlich ändernde Forderung, kann keine Abtretung vollzogen werden.

Zessionar





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