Vorläufiges Zahlungsverbot (Vorpfändung)
Das vorläufige Zahlungsverbot ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung des Gläubigers, die den Rang bei der Befriedigung der Forderung sichern soll. Mit dem vorläufigen Zahlungsverbot stellt der Gerichtsvollzieher im Auftrag des Gläubigers bei der Pfändung von Forderungen und sonstigen Rechten dem Drittschuldner und dem Schuldner eine schriftliche Erklärung zu, aus der hervorgeht, dass die Pfändung der Forderung oder des Rechts bevorstehe. Innerhalb eines Monats muss dann die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erfolgen, um die durch die Vorpfändung erzielte Rangfolge zu wahren. Voraussetzung für die Vorpfändung ist das Vorliegen eines vollstreckbaren Schuldtitels.