Titel

Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist das Vorliegen eines Vollstreckungstitels. In ihm sind die Parteien, Inhalt, Art und Umfang der Zwangsvollstreckung enthalten. Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind:

  • Vollstreckungsbescheide
  • Urteile (Prozessurteile, Versäumnisurteile, Anerkenntnisurteile)
  • Prozessvergleiche
  • vollstreckbare Urkunden Der Vollstreckungsbescheid wird im Mahnverfahren erwirkt. Dieses bietet dem Gläubiger die Möglichkeit, relativ schnell, kostengünstig und ohne mündliche Verhandlung zu einem Vollstreckungstitel zu kommen.Geschichte
    Das Wort Titel stammt aus dem römischen Recht (lateinisch titulus, „Vereinbarung, Vertrag“ oder als Metapher für „Ehre(nname), Ruhm“ sowie „Auf-oder Inschrift“). Der rechtmäßige Titel (lateinisch titulus iustus) ist der Inbegriff derjenigen Tatsachen, welche den darauf gegründeten Besitz an Sachen als einen rechtmäßigen charakterisieren. Solche Tatsachen waren dingliche Verträge mit darauf folgender Übergabe. Das römische Recht verstand unter Titel meist einen Vertrag mit Besitzerwerb wie den Kaufvertrag (lateinisch titulus pro emptore), die Schenkung (lateinisch titutulus pro donato), Ersitzung (lateinisch titulus pro dote), die Zahlung von Schulden (lateinisch titulus pro soluto), ferner den Erbfall (lateinisch titulus pro herede), das Vermächtnis (lateinisch titulus pro legato) sowie Aufgabe der Sache durch den bisherigen Besitzer (lateinisch titulus pro derelicto). Zum Erwerb des Eigentums gehörte ein Grund der Möglichkeit (der titulus) und ein Grund der Wirklichkeit (lateinisch modus acquirendi). Das späte römische Recht entwickelte die titulus-modus-Lehre von der Eigentumsübertragung, wonach der Vertrag den Rechtsgrund der Eigentumsübertragung (titulus) und der modus die Besitzübergabe enthält. Im Spätmittelalter befassten sich zwei Geistliche mit dem Wort titulum, die es für ihre Zwecke auslegten. Im Jahre 1594 griff der Dominikaner-Mönch Domingo de Soto die römische Lehre vom „titulus“ für göttliche Sachen auf, 1614 erläuterte der Jesuit Luis de Molina die vier legitimen Rechtstitel der Sklaverei.

    Der Rechtstitel tauchte ersichtlich erstmals 1769 in der Constitutio Criminalis Theresiana auf. Im Jahre 1783 galt der Titel als Rechtsgrund für den Erwerb eines dinglichen Rechts und Pedant zum Modus, einer gesetzlichen Erwerbungsart. Für das Allgemeine Preußische Landrecht (PrALR) vom Juni 1794 galt als Titel der „gesetzliche Grund, vermöge dessen eine Handlung oder Begebenheit die Kraft hat, dass dadurch das Recht [auf eine Sache] erworben werden kann“ (I 2, § 132 PrALR). Der Titel eines Rechts auf fremde Sachen ist das persönliche Recht, aus dem durch die hinzukommende Erwerbungsart ein Recht auf die Sache entsteht (I 2, § 133, 134 PrALR). Der römische modus hieß Erwerbungsart und galt als die Handlung oder Begebenheit, wodurch jemand ein Recht auf eine Sache erlangt (I 2, § 131 PrALR). Die titulus-modus-Lehre des römischen Rechts findet sich ausdrücklich im französischen Code civil (CC) vom März 1804 oder im österreichischen ABGB vom Januar 1812. Ab 1873 verwendete man in Deutschland dingliches Recht und Titel als Synonyme. Johann Ludwig Klüber stellte 1817 fest, dass das Kirchengut derjenigen Religion gehört, die es durch einen Rechtstitel erworben hat. Das deutsche BGB vom Januar 1900 setzte die titulus-modus-Lehre im Trennungsprinzip um und trennte das Verpflichtungsgeschäft (den „Titel“) vom Verfügungsgeschäft (dem „Modus“).

    Welche Verjährung wird beim Schuldtitel angesetzt?
    Grundsätzlich kann eine Forderung, etwa aus einem Kaufvertrag oder der Erbringung von Dienstleistungen, maximal drei Jahre lang geltend gemacht werden. Laut § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Frist dabei mit dem Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstand. Das bedeutet also, dass etwa Firmen oder Verkäufer nach diesem Zeitpunkt die offenstehenden Schulden nicht mehr einfordern können.

    Anders verhält es sich jedoch bei einem offiziellen Schuldtitel. Die Verjährung verlängert sich gemäß § 197 BGB auf insgesamt 30 Jahre, wenn ein solcher Titel erwirkt wurde. Gläubiger können eine Forderung also sehr viel länger geltend machen, wenn der Gerichtsvollzieher bislang erfolglos war, was einen bedeutenden Vorteil darstellt.

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