Taschenpfändung

Als Taschenpfändung bezeichnet man die vom Gerichtsvollzieher vorgenommene Pfändung von Sachen, die der Schuldner in Taschen und Behältnissen mit sich führt.

Ist für die Taschenpfändung ein bestimmter Antrag erforderlich?
Es gibt unterschiedliche Vollstreckungstitel, die alle eine Klausel für die Vollstreckung enthalten. Der Vollstreckungsbescheid ist eine mögliche Form des genannten Titels und kann u.a. eine Zwangsvollstreckung veranlassen. Auf dieser Grundlage ist es dann juristisch einwandfrei, wenn Wertgegenstände oder Bargeld gepfändet werden. Der Erlös steht dem Gläubiger zu.

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