Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung auch Sicherungszession genannt gehört zu den bürgschaftsähnlichen Kreditsicherheiten, gesetzlich ist die Sicherungsabtretung jedoch nicht explizit geregelt. Kredite können dadurch gesichert werden, dass Forderungen und andere Rechte des Kreditnehmers an das kreditgebende Kreditinstitut abgetreten werden. Zusätzlich kann eine Forderung, die der Kreditnehmer einer dritten Person gegenüber hat, durch einen Vertrag an das Kreditinstitut abgetreten werden. Dieser Abtretungsvertrag wird zwischen dem Gläubiger dieser Forderung, dem sogenannten Zedenten, und dem Kreditinstitut oder einem anderen Sicherungsnehmer, dem sogenannten Zessionar, ohne Mitwirkung des Schuldners aus dieser Forderung geschlossen. Der Vertrag ist dabei formfrei gültig. Neben dieser stillen Zession kennt man auch noch die offene Zession, bei der der Drittschuldner über die Abtretung informiert ist. Man unterscheidet ebenfalls zwischen der Einzelabtretung von Forderungen sowie einer Mantel- und einer Globalzession. Während der Kreditnehmer bei der Mantelzession verschiedene bestehende Forderungen abtritt, zukünftige Forderungen jedoch erst nach Einreichung dieser Forderungen bei der Bank als abgetreten gelten, tritt er bei der Globalzession alle gegenwärtigen und künftig entstehenden Forderungen gegenüber bestimmten Drittschuldnern ab, so dass diese bereits bei ihrer Entstehung als abgetreten gelten.

Arten der Sicherungsabtretung
– Stille oder offene Abtretung: Wie bei der gesetzlich vorgesehenen Abtretung gibt es auch bei der Sicherungsabtretung die Möglichkeit der stillen oder offenen Abtretung. Im Regelfall legt der Zessionar die erfolgte Abtretung dem Forderungsschuldner nicht sofort offen (stille Abtretung). Wie aber oben bei Lebensversicherungsansprüchen erwähnt, besteht in einigen Fällen das Erfordernis, eine Abtretung dem Forderungsschuldner anzuzeigen, damit die Abtretung überhaupt wirksam werden kann:
– Die Abtretung von Lebensversicherungen muss dem Versicherer angezeigt werden, weil eine stille Abtretung absolut unwirksam ist;
– Eine Abtretung von GmbH-Anteilen muss der GmbH mitgeteilt werden (§ 16 Abs. 1 GmbHG).
– Behörden („öffentliche Kassen“) machen die Abtretung von Besoldungsansprüchen von einer (beglaubigten) Anzeige abhängig (sog. Fiskalprivileg; § 411 BGB).
– Die Abtretung von Ansprüchen auf Erstattung/Vergütung von Steuern ist der zuständigen Finanzbehörde auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck anzuzeigen (§ 46 Abs. 3 AO).
– In der Abtretungsanzeige bestätigt der Zedent dem Forderungsschuldner, dass er eine bestimmte Forderung an den Zessionar abgetreten hat und fordert den Schuldner auf, nur noch an den Zessionar zu leisten. Das ist bei der stillen Abtretung anders: hier zahlt der Forderungsschuldner mangels Kenntnis über die erfolgte Abtretung weiterhin an den – eigentlich nur noch empfangsberechtigten – Zedenten.
– Einzelzession oder Rahmenzession: Möglich ist die Sicherungsabtretung einzelner Forderungen (Einzelzession) oder die Abtretung mehrerer Forderungen (Forderungsgesamtheit; Rahmenzession).
– Typische Form der Einzelzession ist die Lohn- und Gehaltsabtretung, bei der der kreditnehmende Arbeitnehmer seine Ansprüche auf Arbeitseinkommen an die Bank etwa bei Konsumkrediten oder Dispositionskrediten sicherungshalber abtritt.
– Rahmenzessionen beinhalten bei Unternehmensfinanzierungen die gleichzeitige Abtretung mehrerer Forderungen (etwa aus Lieferungen und Leistungen), die in einem so genannten Forderungsverzeichnis aufgelistet werden. Dabei ist zwischen Mantel- und Globalzession zu unterscheiden. Während bei der Mantelzession die Übergabe dieser Forderungsverzeichnisse konstitutive Bedeutung hat und daher die Zession bereits bei Übergabe rechtswirksam entsteht, besitzt die Übergabe der Verzeichnisse bei der Globalzession lediglich deklaratorische Bedeutung; denn bei der Globalzession wird die Zession erst bei Entstehung der Forderung rechtswirksam begründet.

Was ist der Unterschied zwischen Sicherungsabtretung und Sicherungsübereignung?
Häufig sind sich Laien nicht darüber im Klaren, was eigentlich der Unterschied zwischen einer Sicherungsabtretung und einer Sicherungsübereignung ist. Bei Ersterer werden, wie bereits erwähnt, Forderungen abgetreten. Bei einer Sicherungsübereignung hingegen wird das Eigentum an bestimmten Gegenständen auf den Gläubiger übertragen. Der Schuldner bleibt jedoch weiterhin Besitzer und kann sie immer noch benutzen. Häufig setzen Unternehmen und Selbstständige auf diese Form der Kreditsicherung. Sollte der Schuldner seine Zahlungen nicht ordnungsgemäß leisten, kann der Gläubiger dann diese Gegenstände, zum Beispiel Maschinen, verwerten.

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