Schuldenbereinigungsverfahren, außergerichtliches

Der Schuldner muss zunächst versuchen, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen, z.B. Ratenzahlung, Stundung, Teilerlass etc. Dies sollte er mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle, eines Rechtsanwaltes, Notars oder Steuerberaters tun. Ohne einen solchen Einigungsversuch ist eine spätere gerichtliche Einigung sowie eine eventuelle Restschuldbefreiung nicht möglich. Für das Zustandekommen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes ist die Zustimmung aller Gläubiger notwendig. Wenn der Schuldner alle Verpflichtungen, die im Plan festgelegt sind, erfüllt, erreicht er hierdurch am Ende der festgelegten Zeit seine Entschuldung.

Schuldenbereinigungsverfahren, außergerichtliches
Der Schuldner muss zunächst versuchen, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen, z.B. Ratenzahlung, Stundung, Teilerlass etc. Dies sollte er mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle, eines Rechtsanwaltes, Notars oder Steuerberaters tun. Ohne einen solchen Einigungsversuch ist eine spätere gerichtliche Einigung sowie eine eventuelle Restschuldbefreiung nicht möglich. Für das Zustandekommen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes ist die Zustimmung aller Gläubiger notwendig. Wenn der Schuldner alle Verpflichtungen, die im Plan festgelegt sind, erfüllt, erreicht er hierdurch am Ende der festgelegten Zeit seine Entschuldung.

Ablauf
Bevor ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, muss der Schuldner versuchen, innerhalb eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens sich mit den Gläubigern zu einigen. In diesem Rahmen ist es ratsam, einen Experten einzubeziehen, der sich gründlich mit der finanziellen Situation des Schuldners sowie mit den Schulden und Gläubigern befasst. Der Experte kann ein Anwalt oder ein Schuldenberater sein. In vielen Großstädten gibt es Schuldnerberatungsstellen, die kostenlos in Anspruch genommen werden können, jedoch kann es etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis ein Termin vergeben wird. Im Rahmen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens nimmt der Schuldner bzw. der Experte zunächst Kontakt mit allen Gläubigern auf und bittet diese, ihm alle aktuellen Forderungen zu nennen.

Die Forderungen bestehen aus Hauptforderungen und Nebenforderungen, wobei sich Nebenforderungen aus Zinsen und Mahngebühren etc. zusammensetzen. Die Gläubiger sind gewöhnlich zur Auskunft verpflichtet. Nachdem alle Gläubiger und alle Forderungen bekannt sind, kann ein Schuldenbereinigungsplan erstellt werden. Im Schuldenbereinigungsplan sind die Bezeichnungen der Forderungen sowie deren Höhe zu nennen. Anschließend macht der Schuldner einen Vorschlag, welchen Vergleichsbetrag er den Gläubigern anbieten kann. Zuvor muss die Vergleichsquote ermittelt werden.

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