Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb)

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist ein Akt der Zwangsvollstreckung, der vom Vollstreckungsgericht erlassen wird. In ihm wird auf eine Forderung des Schuldners gegen einen Drittschuldner zugegriffen. Mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss können die Instrumente der Zwangsvollstreckung wie die Kontopfändung durchgeführt werden.

Möglichkeiten der Anfechtung
Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kann mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 766 ZPO (Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung) angegriffen werden. Dabei sind jedoch nur solche Einwände zulässig, die das Zwangsvollstreckungsverfahren selbst betreffen. Der Anspruch selbst kann nicht angefochten werden, weil ein Vollstreckungsverfahren regelmäßig ein abgeschlossenes Erkenntnisverfahren voraussetzt, in welchem der Schuldner Einwände hat geltend machen können.

Pfändungs-und-Überweisungsbeschluss-PfÜb





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