Nebenforderung

Die Nebenforderung umfasst die Kosten für den Forderungseinzug, die dem Gläubiger entstanden sind wie z.B. Mahnkosten.

Zivilprozessuale Besonderheiten bei Nebenforderungen
Nebenforderungen werden im Zivilprozess in der Regel neben der Hauptforderung geltend gemacht. Nach § 4 Absatz 1 Halbsatz 2 ZPO [Zivilprozessordnung] kommt es bei der Bestimmung des Streitwerts nur auf die Hauptforderung an. Zinsen bleiben demnach unberücksichtigt, wenn sie als Nebenforderung geltend gemacht werden. Daraus ergibt sich, dass Nebenforderungen durchaus auch selbstständig geltend gemacht werden können. In einem solchen Fall werden sie allerdings zu einer Hauptforderung. Im Übrigen ist gem. § 4 Absatz 2 ZPO zu beachten, dass bei Ansprüchen aus Wechseln im Sinne des Wechselgesetzes, etwaige Zinsen, Kosten und Provisionen, die außer der Wechselsumme gefordert werden, als Nebenforderungen anzusehen sind.

Nebenforderung





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