Konkurs

Als Konkurs wird oftmals die Insolvenz einer Firma verstanden. Mehr Informationen sind unter dem Begriff Insolvenz zu finden.

Privat- und Regelinsolvenz
In Konkurs, sprich akute Zahlungsfähigkeit (auch die Bedrohung vor diesem Zustand sowie Überschuldung werden bei Privatleuten und Unternehmen etwas anders gehandhabt. Bei beiden Modellen von Insolvent steht in erster Linie erst einmal im Vordergrund, die Schuldenlast zu reduzieren, damit wieder Zahlungsfähigkeit gegenüber den jeweiligen Gläubigern besteht. Erst dann, wenn sich dies als nicht möglich erweist, trennen sich die Wege der Schuldenbereinigung. Bei Privatpersonen steht die sogenannte Restschuldbefreiung an. Sie setzt vorab eine Wohlverhaltensphase der betreffenden Person voraus. Bei Unternehmen geht es um die Auflösung der Firma. Dies erfolgt, indem alle noch verbliebenen Vermögensgegenstände liquidiert werden.

Konkurs und Liquidation
Während ein Konkursverfahren das Ziel hat, die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen, soll die Liquidation das Unternehmen vollbeendigen. Eine Liquidation hat dann keinen Sinn, wenn das Unternehmen noch eine sinnvolle Funktion hat.

Eine freiwillige Liquidation kann die Konsequenz einer Insolvenz sein. Ist ein Unternehmen insolvenzreif, kann daran nichts mehr geändert werden.

Abwendung des Konkurses im Falle einer Insolvenz
Der Grund: Laufende Kosten und Verbindlichkeiten übersteigen die Umsätze des Unternehmens. Im Falle einer Insolvenz kann der bevorstehende Konkurs u.U. durch folgende Maßnahmen abgewendet werden, wobei Absprachen und Verhandlungen mit den Gläubigern vorausgehen:

– Reduzierung/Stundung von Krediten bzw. Kreditraten
– Bürgschaften
– Forderungserlass

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