Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz)

Die Regelinsolvenz gilt für Kapitalgesellschaften. Droht einem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit, ist ein rechtzeitiger Versuch der außergerichtlichen Einigung angezeigt. Im Einigungsfall verzichten die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen. Schlägt die außergerichtliche Einigung fehl, können Schuldner oder Gläubiger das Insolvenzverfahren beantragen. Der Schuldner kann dies bereits, bevor das Unternehmen endgültig zahlungsunfähig ist, um die vollständige Insolvenz abzuwenden. Ein Unternehmer, der trotz anhaltender Zahlungsunfähigkeit keinen Insolvenzantrag stellt, macht sich strafbar. Das Verfahren ist zunächst vorläufig eröffnet. Ein vom Gericht eingesetzter Insolvenzverwalter überprüft die verbliebenen Unternehmenswerte. Ist noch genügend Verteilungsmasse vorhanden, wird das Verfahren endgültig eröffnet.

Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Sobald Gläubiger oder der Schuldner selbst einen Insolvenzgrund als erfüllt ansehen, können sie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§13 Ins0) beantragen. Der Antrag wird anschließend von einem Insolvenzrichter oder einem vom Gericht beauftragten Gutachter geprüft. Das Gericht prüft, ob im Unternehmen noch genug Geld vorhanden ist, um die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren und um die Schulden (ganz oder teilweise) zu begleichen. Fällt diese Prüfung positiv aus, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Liegen die nötigen Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren vor, erfolgt ein Eröffnungsbeschluss, der öffentlich bekannt gemacht wird (§§ 27, 30 InsO).

Regelinsolvenz: Unterschiedliche Dauer möglich
Wie lange dieses Insolvenzverfahren im Einzelfall dauert, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem davon, wie viel Gläubiger involviert sind. Bei einer Firmeninsolvenz sind außerdem die Struktur und die Größe des Unternehmens ausschlaggebend. Außerdem spielt die Organisationsform eine wichtige Rolle: Handelt es sich um eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft? Oder beantragt ein Selbstständiger bzw. Freiberufler die Regelinsolvenz? Bei juristischen Personen wie der GmbH dauert die Regelinsolvenz ungefähr vier Jahre plus dem Zeitraum, in welchem das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens prüft und hierüber entscheidet.

Versagensgründe für Restschuldbefreiung bei Regelinsolvenz
Gemäß § 290 InsO wird die Restschuldbefreiung versagt, wenn z. B.

– der Insolvenzantrag nicht korrekt ausgefüllt wurde,
– bei rechtskräftiger Verurteilung innerhalb von 5 Jahren wegen Insolvenzstraftaten gemäß §§ 283-283c StGB,
– Verzögerung der Insolvenzverfahrenseröffnung,
– Verstoß gegen Auskunfts- und Mitteilungspflichten,
– Verstoß gegen Erwerbsobliegenheit gemäß § 287b InsO.

Einschränkungen des Schuldners während des Insolvenzverfahrens
Der Schuldner verliert nach der Verfahrenseröffnung bis zum Beginn der sogenannten Wohlverhaltensphase die Verwaltungsbefugnis über sein Vermögen. Seinen Unterhalt erhält er vom Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse, wobei die Unterhaltshöhe vom Insolvenzverwalter vorgeschlagen wird. Eine endgültige Entscheidung trifft dann die Gläubigerversammlung, wobei der Sozialhilfebedarf des Schuldners sowie der unterhaltspflichtigen Personen (Ehepartner, Kinder) als Richtlinie dienen.

In den meisten Fällen gibt der Insolvenzverwalter jedoch dem Schuldner seine selbstständige Tätigkeit frei, sodass diese nicht mehr der Insolvenzmasse zugerechnet wird und Gewinne oder Verluste aus der selbstständigen Tätigkeit die Insolvenzmasse nicht mehr beeinflussen. Allerdings hat der Schuldner an den Insolvenzverwalter einen Betrag zahlen, der dem pfändbaren Anteil des Einkommens entspricht, den ein angestellter Schuldner erzielen würde. Sofern der Schuldner vor oder während des Regelinsolvenzverfahrens seine Selbstständigkeit aufgibt, erhält er vom Insolvenzverwalter den unpfändbaren Einkommensanteil, der ihm als abhängig Beschäftigter entsprechend den Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen gemäß § 850c ZOP zustehen würde.

Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz)





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