Insolvenzantrag
Der Insolvenzantrag ist ein „Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens“ (als formelle Voraussetzung); dieser kann entweder vom Schuldner selbst (Eigenantrag) oder vom Gläubiger (Fremdantrag) gestellt werden (§ 13 InsO). Der Antrag eröffnet ein vorläufiges oder – später – tatsächliches Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Sanierung oder Liquidierung des zahlungsunfähigen Unternehmens. Der Insolvenzverwalter führt die Geschäfte des Schuldners zunächst weiter und bestimmt über das verbleibende Vermögen. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen nach der neuen Insolvenzordnung beim Insolvenzverwalter anmelden.
Insolvenzantrag: Ablauf des Insolvenzverfahrens
Einem Insolvenzantrag gehen häufig Sanierungsmaßnahmen oder Sanierungsverhandlungen voraus, die gescheitert sind. Häufig sind auch unvorhergesehene Geschäftsentwicklungen Schuld, wenn das Unternehmen in raues Fahrwasser gerät. Man denke nur an die Immobilienkrise oder Finanzkrisen der letzten Jahre. Hier haben einzelne Unternehmen sich keine Fehler erlaubt, überleben aber nicht die schlechte Wirtschaftslage, die sie nicht beeinflussen können. Eine Insolvenz bedeutet nicht immer das Ende eines Unternehmens, sondern sie ist oft auch eine Chance, um ein Unternehmen weiterzuführen oder grundlegend zu sanieren. Ein fähiger Insolvenzverwalter kann aus einem kranken Patienten ein aus der Krise gestärkt hervorgehendes, gesundes Unternehmen machen. Voraussetzung dafür ist, dass der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt wird und die Gläubiger und Banken tatkräftig mithelfen, das Unternehmen am Leben zu erhalten. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger. Nachdem der Antrag auf das Insolvenzverfahren gestellt wurde, leitet der Insolvenzverwalter in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen die Geschicke des Unternehmens und entscheidet so über Wohl und Wehe der Firma. Das Insolvenzverfahren ist in drei Abschnitte unterteilt:
– Insolvenzantrag und Eröffnung des Insolvenzverfahrens
– Berichts- und Prüfungstermin
– Abwicklung und Beendigung des Insolvenzverfahrens