Inkassozession

Von einer Inkassozession bzw. treuhänderischen Abtretung spricht man, wenn die Forderung vom Zedenten zu einem bestimmten Zweck an den Zessionar abgetreten wird, z.B. zum Zwecke der Einziehung der Forderung. Im Außenverhältnis, also gegenüber Dritten, kann der Zessionar mit allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Schuldner auftreten, im Innenverhältnis bleibt jedoch der ursprüngliche Gläubiger (Zedent) der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung; das Inkassounternehmen ist also treuhänderisch gebunden.

Welche Vorteile hat die Inkassozession?
Bei der Inkassozession wird der Auftraggeber entlastet: Nach Definition tritt er die Forderung an das Inkassounternehmen als Gläubiger ab, bleibt aber weiterhin wirtschaftlicher Eigentümer. Das hat den Vorteil, dass sich Unternehmen und Privatpersonen dank Inkassozession auf ihren Alltag konzentrieren können. Derweil fordert das Inkassobüro im eigenen Namen nun die Schulden ein – und zahlt diese im Erfolgsfall an den Gläubiger/Auftraggeber aus. Für die Gebühren im Inkasso kommt in diesem Fall der Schuldner auf.

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