Hauptforderung
Unter dem Begriff Hauptforderung versteht man den Hauptteil einer Forderung, der gegenüber einem Schuldner geltend gemacht wird. Die Höhe der Hauptforderung bezieht sich auf die erbrachte Leistung oder erhaltene Ware.
Zu unterscheiden ist der Begriff Hauptforderung von den so genannten Nebenforderungen, die mit der Geltendmachung der Hauptforderung einhergehen, z. B. Zinsen, Mahngebühren oder für die Geltendmachung der Hauptforderung entstandene Kosten.