Factoring
Als Factoring bezeichnet man eine Vertragsgestaltung, bei der ein Unternehmer die Forderungen gegen seine Kunden an einen Factor (häufig ein Inkassounternehmen oder eine Bank) überträgt (Abtretung) und dafür nach Abzug bestimmter Beträge den Gegenwert der Forderung sofort erhält. Das echte Factoring ist also ein Forderungskauf, bei dem der Factor das Risiko der Nichtbeitreibbarkeit dieser Forderung trägt.
Beim unechten Factoring verbleibt dagegen dieses Risiko beim Unternehmer, so dass dieser vom Factor wieder in Anspruch genommen wird, wenn der Schuldner die Forderung nicht begleicht. Das unechte Factoring ist daher ein reines Kreditgeschäft. Der Factor sichert die Liquidität des Klienten, indem er ihm die offenen Forderungen sofort nach Rechnungsstellung gutschreibt. Dieser Service ist nicht kostenlos. Zusätzlich zu den banküblichen Zinsen fallen Gebühren in Höhe von mindestens 1 % der Kreditsumme an. Factoring lohnt sich bei großen und risikogemischten Forderungsbeständen in der Größenordnung von in der Regel über 1 Millionen EURO und bei langen Zahlungszielen.
Die Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH führt kein Factoring oder den Forderungskauf derzeit aus.
Geschichte
Vorläufer des neuzeitlichen Factoring fanden sich bereits bei den Babyloniern und Fuggern. Als 1771 der schwedische Ökonom John Hartman Eberhardt den Begriff Delkredere definierte („Delkredere ist das vom Kommissionär zu übernehmende Risiko der Kreditwürdigkeit des Käufers oder dessen Fähigkeit, seine Schulden fristgerecht zurückzuzahlen“), wurde bereits seit langem das Factoring-Verfahren praktiziert. Bereits 1677 gab es in London 38 registrierte „Blackwell Hall“-Factors. In den USA begann die Textilindustrie 1890 mit ersten organisierten Factoring-Transaktionen. Die neuzeitliche, systematische Finanzierungsform des Factoring stammt daher aus den USA. Erste gesetzliche Regelungen, die die Benachrichtigungspflicht betrafen, erfolgten hier im September 1949. In den USA wird unter Factoring nur das echte Factoring verstanden, während das unechte Factoring dort als „accounts receivable financing“ bezeichnet wird. Das moderne Factoring gelangte im November 1960 aus den USA zurück nach England.
In Deutschland soll der erste Factor-Vertrag 1958 durch die Mittelrheinische Kreditbank Dr. Horbach & Co. KG (Mainz) abgeschlossen worden sein. Zu jener Zeit gab es erkennbar lediglich eine deutschsprachige Publikation zum Thema. Am 1. Januar 1971 wurde die Deutsche Factoring Bank von sieben Landesbanken gegründet. Der Deutsche Factoring-Verband e. V. wurde im Juli 1974 gegründet, ihm gehörten 2018 mehr als 40 Mitglieder an. Er sah sich und seine Mitglieder anfangs noch mit gravierenden Rechtshindernissen konfrontiert, die eine Verbreitung dieser Finanzierungsform erschwerten. 2015 wickelten rund 2.370 Factoringinstitute weltweit Umsätze in einer Gesamthöhe von 2.373 Milliarden Euro in 60 Ländern ab.
Delkrederefunktion: echtes vs. unechtes Factoring
Echtes Factoring
Übernimmt der Factor das Delkredererisiko (Bonitätsrisiko), d.h. das Risiko des Forderungsausfalls, spricht man auch von echtem Factoring.
Unechtes Factoring
Wird die Delkrederefunktion nicht übernommen daher haftet der Forderungsverkäufer dafür, dass die Kundenforderungen bezahlt werden –, liegt unechtes Factoring vor. Sowohl beim echten als auch beim unechten Factoring verbleibt das sog. Veritätsrisiko in der Regel. bei dem die Forderungen verkaufenden Unternehmen. Das Veritätsrisiko besteht darin, dass die Forderung rechtlich gar nicht besteht (z.B. weil versehentlich gar keine Lieferung an den Kunden des Unternehmens erfolgt ist oder die Ware beschädigt war).
Kosten:
Zinsen: Die Factoringgebühr wird vom Factor für die erbrachten Dienstleistungen erhoben, d.h. bes. für die Prüfung der Debitoren, für die Verwaltung des Debitorenbestandes, für die Übernahme des Inkasso- und Mahnwesens. Sie enthält i.d.R. auch die Übernahme des Delkredererisikos. b) Factoring-Zinsen: Der Zinssatz, den die Factoringgesellschaften anwenden.
Beispiel
Das Unternehmen A liefert am 1. März Waren im Wert von 2.000 € an einen Kunden. Die am 1. März ausgestellte Rechnung gibt dem Kunden Zeit, die Rechnung erst in 2 Wochen zu bezahlen. Um das Geld schneller zu erhalten, verkauft das Unternehmen die Forderung am 1. März an ein Factoringunternehmen, welches dem Unternehmen A die Waren in Höhe von 2.000 € bezahlt.