Darlehen

Das Gesetz (Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) unterscheidet zwischen zwei Arten von Darlehnsverträgen. Zum einen geht es um den Gelddarlehensvertrag (§§ 488-498 BGB) und zum anderen um den Sachdarlehensvertrag (§§ 607-609). Der Darlehensgeber ist verpflichtet, dem Darlehensnehmer nicht nur den Besitz, sondern das Eigentum an dem überlassenen Geld zu übertragen.

Steuerliche Behandlung
Bei privaten Darlehensgebern führen Einnahmen aus der Vergabe von Darlehen (z.B. Zinsen, Disagio, Bearbeitungsgebühren) zu Einkünften aus Kapitalvermögen, für betriebliche Darlehensgeber zu Betriebseinnahmen. Sie unterliegen damit der Einkommen- bzw. der Körperschaftsteuer. Bei Unternehmen gehören Darlehensforderungen zum notwendigen Betriebsvermögen und sind mit den Anschaffungskosten (oder ggf. mit dem voraussichtlich dauerhaft niedrigeren Teilwert) anzusetzen (§6 I Nr. 2 EStG). Aufgenommene Darlehen, die betrieblich veranlasst sind, sind notwendige Betriebsschulden, die mit dem Rückzahlungsbetrag (i.d.R. der Nennbetrag oder aber ein höherer Teilwert) anzusetzen sind.

Rechtliche Merkmale eines Darlehens
Regelungen zum Darlehensvertrag befindet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier heißt es zu den Pflichten des Kreditgebers, dass dieser dem Kreditnehmer den vereinbarten Geldbetrag in voller Höhe zur Verfügung stellen muss. Möglich ist auch, dass eine Sache bereitgestellt wird. In der Praxis ist dies aber weniger üblich. Der Kreditnehmer ist anschließend dazu verpflichtet, den Darlehensbetrag zurückzuzahlen. Hierzu vereinbaren beide Parteien in der Regel einen bestimmten Tilgungsplan, der monatliche Raten vorsieht. Möglich ist aber beispielsweise auch eine endfällige Tilgung des kompletten Betrags. Zusätzlich entrichtet der Kreditnehmer Zinsen an den Kreditgeber, deren Höhe beide Vertragsparteien frei verhandeln können. Eine Einschränkung existiert lediglich im Hinblick auf Zinswucher, von dem bei Zinsen zu sprechen ist, deren Wert das Doppelte des aktuellen Marktniveaus beträgt.

Darlehensarten
Es gibt verschiedene Arten von Darlehen, welche zudem unter diversen Produktbezeichnungen angeboten werden. Die gängigsten Darlehensarten sind

  • Annuitätendarlehen
  • Endfälliges Darlehen
  • Laufzeitzinsdarlehen
  • Partiarisches Darlehen
  • Rollierendes Geldmarktdarlehen
  • Tilgungsdarlehen

Bei einem Annuitätendarlehen ist der jährlich zu zahlende Betrag aus Tilgung und Zinsen immer gleich hoch. Das hat zur Folge, dass im Laufe der Jahre der Anteil der Tilgungssumme ansteigt, während der Zinsanteil in gleichem Maße sinkt. Das endfällige Darlehen, welches auch als „Fälligkeitsdarlehen“ oder „Festdarlehen“ bezeichnet werden kann, wird nicht in monatlichen oder jährlichen Raten zurückgezahlt, sondern am Ende der Laufzeit – dann aber muss die gesamte Darlehenssumme auf einmal entrichtet werden. Bei einem Laufzeitzinsdarlehen wird gleich zu Beginn der Laufzeit der gesamte Zinsbetrag zu der Darlehenssumme dazu addiert. Dadurch wird bis zum Ende der Laufzeit immer dieselbe Ratensumme zurückgezahlt. Die Besonderheit bei einem partiarischen Darlehen besteht darin, dass der Darlehensgeber eine Gewinnbeteiligung erhält, welche entweder zusätzlich zu den Zinsen oder anstelle dieser gezahlt wird. Wer eine flexible Rückzahlung wünscht, sollte sich für das rollierende Geldmarktdarlehen entscheiden. Bei dieser Darlehensart passen sich die zu zahlenden Zinsen den Geldmarktzinsen an. Bei einem Tilgungsdarlehen bleibt während der gesamten Laufzeit die Tilgung konstant; aus dem verbleibenden Kapital berechnen sich die Zinsen. Dies hat zur Folge, dass die Höhe der Ratensumme während der Laufzeit sinkt. Auch ein Bausparvertrag ist als eine Darlehensart anzusehen.

Kredit oder Darlehen – was ist der Unterschied?
Ein Darlehen kann neben monetären Mitteln auch die Überlassung von Gegenständen beinhalten. Handelt es sich um Geld, so spricht man von einem Kredit oder auch Fremdkapital. Ein Kredit kann kurzfristig, mittel- oder langfristig vergeben werden. Es existieren verschiedene Arten von Krediten:

  • Fälligkeitsdarlehen
  • Kündigungsdarlehen
  • Tilgungsdarlehen
  • Annuitätendarlehen

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