Auskunftei

Eine Auskunftei oder auch Wirtschaftsauskunftei ist ein Unternehmen, dass Unternehmen Bonitätsauskünfte anbietet. Aus diesem Grund sammelt eine Auskunftei bonitätsrelevante Informationen über Firmen und Privatpersonen und hält diese in einer Datenbank vor. Bonitätsauskünfte werden für das Risiko- und Forderungsmanagement in Unternehmen eingesetzt. ADU-Inkasso ist keine Auskunftei.

Welche Aufgaben haben Auskunfteien zu erfüllen?
In erster Linie sammelt eine Auskunftei die von Unternehmen an sie gesendeten Daten über Verbraucher und Unternehmen. Über ein Scoring ermittelt die Auskunftei die Bonität von Verbrauchern und Unternehmen. So wird jeder Kredit bei einer Bank auch an eine Auskunftei gemeldet. Laufen alle an die Auskunftei gemeldeten Geschäfte, Kredite und Ratenzahlungsvereinbarungen gut, so ändert sich nichts an dem positiven Score des Verbrauchers. Die Auskunftei löscht Verträge nach Ende der Vertragsdauer sofern alles regulär verlaufen ist. Hat der Verbraucher seine Raten unzuverlässig bezahlt oder ist regelwidrig aus dem Vertrag ausgestiegen, so wird dieses Verhalten in der Auskunftei gespeichert. Diese Informationen werden dann auch an die anfragenden Unternehmen weitergegeben. Bei einer solchen Information handelt es sich um einen negativen Eintrag, welcher den gesamten Score des Verbrauchers herabsetzt. Möchte ein Verbraucher, der sich in der Vergangenheit als unzuverlässiger Kunde bewiesen hat, einen Kredit bei einer Bank beantragen, ist es unwahrscheinlich, dass er einen weiteren Kredit erhält. Auch gegenüber dem unzuverlässigen Verbraucher hat die Auskunftei Pflichten zu erfüllen. So muss sie ihm auf Anfrage alle über ihn gespeicherten Daten in Form einer Selbstauskunft zur Verfügung stellen. Negative Einträge müssen nach Ablauf der gesetzlichen Fristen, in der Regel nach drei Jahren, wieder gelöscht werden. Verbraucher haben die Möglichkeit, Ihren Schufa-Score zu verbessern, indem sie beispielsweise einen Datenabgleich vornehmen. 1 mal pro Jahr kann man kostenlos eine Auskunft über sich selbst bei der Schufa beantragen.

Welche Inhalte und Daten sammeln die verschiedenen Auskunfteien?
Eine Auskunftei sammelt über Privat Personen rein personenbezogene Daten und über Unternehmen unternehmensbezogene Daten.

Behörde
Pflicht zur Auskunftserteilung seitens einer Behörde im Rahmen der Dienstobliegenheiten. Auskunft, auch freiwillig erteilte, muss erschöpfend und richtig sein. Bei fehlerhafter Auskunft kann die Amtshaftung eingreifen. Für das Verwaltungsverfahren vgl. § 25 VwVfG; erweiterte Auskunftspflichten gegenüber der Presse nach den Landespressegesetzen.

Sondervorschriften:
(1) Auskunftspflicht des Finanzamtes in Lohnsteuerfragen gemäß § 42e EStG: Lohnsteuerauskunft,  unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft des Finanzamtes zu Rechtsfragen auch in anderen Fällen möglich (verbindliche Auskunft, § 89 II AO); gebührenpflichtig.
(2) Auskunft der Zollbehörde: verbindliche Ursprungsauskunft und verbindliche Zolltarifauskunft nach Art. 33 UZK sowie unverbindliche Auskünfte über sonstige zollrechtliche Fragen nach Art. 14 UZK.

Kaufleute
1. Pflicht zur Auskunftserteilung besteht u.a. nach § 242 BGB bei solchen Rechtsverhältnissen, bei denen der Berechtigte in entschuldbarer Weise über bestimmte Umstände im ungewissen, der Verpflichtete aber unschwer in der Lage ist, hierüber Auskunft zu erteilen.
2. Haftung für eine falsche Auskunft vor allem dann, wenn zwischen dem die Auskunft erteilenden und dem Empfänger eine dauernde oder auf die Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht und die Auskunftserteilung in einer inneren Beziehung zu der Geschäftsverbindung steht.

Daten von Privatpersonen

Bei Privatpersonen werden der Name, das Geburtsdatum, die Adresse sowie der Familienstand erfasst. Diese sind unverfängliche Daten, die einen kaum nennenswerten Einfluss auf die Bonität des Verbrauchers haben. „Kaum“ deshalb, weil eine bessere Wohnlage tatsächlich einen geringfügig besseren Score verursacht, als eine Adresse in einer Sozialbausiedlung und das ganz unabhängig vom Zahlungsverhalten. Nun kommen die, für die Ermittlung der Bonität relevanten Angaben hinzu. Hierzu gehören sämtliche an die Auskunftei gemeldete Bankgeschäfte, Mobilfunkverträge, Ratenzahlungsverträge, Mietverträge und vieles mehr. Fast jede längerfristige finanzielle Verpflichtung des Verbrauchers wird an die Auskunftei gemeldet. Hierbei handelt es sich um eine grundsätzlich reine Speicherung, welche nach Ende der Vertragslaufzeit oder vollständiger Rückzahlung gelöscht wird. Zudem errechnen Auskunfteien anhand der Daten einen Score, der die Rückzahlungswahrscheinlichkeit bei einem Kreditgeschäft angibt. Einen Score von 100 Prozent gibt es dabei nicht. Mit einem Score von 98 Prozent verfügt man über eine gute Auskunft, ist der Score niedriger als 90 Prozent handelt es sich um einen sehr schlechten Wert, bei dem in der Regel kein Kredit gewährt wird.

Daten von Unternehmen
Die Schätzung der Bonität eines Unternehmens ist um ein Vielfaches komplizierter als bei Privatpersonen. Die grundsätzlich über ein Unternehmen gespeicherten Daten sind der Firmenname, die Firmenidentifikation, die Niederlassungen, die grundlegenden Strukturdaten sowie Geschäftszahlen, beispielsweise die Anzahl der Mitarbeiter. Um die Bonität eines Unternehmens ermitteln zu können, müssen viele Posten berücksichtigt werden. So werden oftmals Aktiva und Passiva eines Unternehmens in die Ermittlung einbezogen, um das Kreditrisiko für das anfragende Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Im Falle eines größeren und komplexeren Unternehmens können bei Auskunfteien umfangreiche Recherchen in Auftrag gegeben werden. Auch im Unternehmensbereich wird häufig mit einem Scoring gearbeitet. In der Regel wird dabei ein Vergleich mit den Werten anderer Unternehmen selber Branche durchgeführt um eine Aussage treffen zu können.

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