Verfassungsgericht
Das Verfassungsgericht ist für die Prüfung der Vereinbarkeit von Hoheitsakten, insbesondere von Gesetzen, mit der jeweiligen Verfassung verantwortlich. Es hat die Befugnis Akte dieser Art als verfassungswidrig zu erklären.
Das Verfassungsgericht ist für die Prüfung der Vereinbarkeit von Hoheitsakten, insbesondere von Gesetzen, mit der jeweiligen Verfassung verantwortlich. Es hat die Befugnis Akte dieser Art als verfassungswidrig zu erklären.