Vollstreckungsklausel

Die Vollstreckungsklausel ist notwendiger Bestandteil einer vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungstitels auf den sie auf Antrag gesetzt beziehungsweise erteilt wird. Grundsätzlich bedarf jeder Vollstreckungstitel der Vollstreckungsklausel, um aus ihm die Zwangsvollstreckung betreiben zu können. Ausnahmen bestehen lediglich für den Vollstreckungsbescheid, den Arrestbefehl und die einstweilige Verfügung sowie für den auf das Urteil aufgesetzten Kostenfestsetzungsbeschluss. Eine Variante der oben beschriebenen Vollstreckungsklausel ist die für einen Rechtsnachfolger des im Titel benannten Gläubigers oder Schuldners zu erteilende vollstreckbare Ausfertigung.

Vollstreckungsklausel