Der Basiszinssatz liegt ab 01.01.2017 unverändert. Letztmalig ist der Basiszinssatz zum 01.07.2016 von -0,83% auf -0,88% gesenkt worden. Als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen gilt also auch weiterhin -0,88%. Der stabile Basiszinssatz gilt nun erstmals bis zum 30.06.2017. Eine weitere Anpassung kann somit erst wieder zum 01.07.2017 erfolgen. Für Inkassounternehmen ist der Basiszinssatz für die Ermittlung der Verzugszinsen wichtig. Weiterlesen
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Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH | Eduard-Pestel Str. 7 | D-49080 Osnabrück

Im Umgang mit offenen Forderungen aus dem Abonnementgeschäft steht gerade bei Tageszeitungen sehr oft ausschließlich das konsequente Beitreiben der nicht bezahlten Beträge im Fokus. Wie kundenorientiert und lesernah sich regionale Zeitungshäuser ihren Abonnenten gegenüber auch aufstellen: bei Zahlungsausfällen endet nicht nur das Abonnement, sondern häufig auch das Werben um die Leser.
Die rückläufige Entwicklung des Pressevertriebsmarktes spüren auch die 