Hilfe – Verjährung von Forderungen!
Inkassounternehmen helfen, wenn Verjährung droht.
Das Jahr nähert sich seinem Ende. Oftmals stellen Unternehmen nun fest, dass Forderungen aus 2011 zum Jahresende verjähren. Aber jetzt rennt die Zeit und es ist Eile geboten.
Die Verjährungsfrist für Kaufpreisforderungen beträgt in der Regel drei Jahre. Wichtig zu wissen ist, dass die Verjährung einer offenen Forderung tritt immer am Ende des Jahres ein, in dem die Forderung entstanden ist. Ist eine Forderung verjährt, kann das Unternehmen diese zwar beim Schuldner versuchen, geltend zu machen, der Schuldner kann aber die Einrede der Verjährung erheben und damit ist die Forderung für das Unternehmen endgültig auszubuchen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, seine offenen Forderungen im Blick zu haben oder diese direkt in die Bearbeitung eines Inkassounternehmens wie der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH zu übergeben. Denn eine einfache Mahnung reicht bei verjährungsbedrohten Forderungen nicht aus, auch wenn sich diese Information hartnäckig hält. Hier hilft nur der Antrag eines Mahnbescheids und damit die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Inkassounternehmen übernehmen nicht nur den vorgerichtlichen Forderungseinzug und die gerichtliche Titulierung, sondern überwachen auch die Verjährungsfristen und weisen ihre Mandanten auf diese rechtzeitig hin. So kann sich das Unternehmen auf sein Weihnachtsgeschäft konzentrieren und die Forderungen werden professionell durch den Inkassodienstleister bearbeitet.