Angleichung von Säumniszuschläge gefordert
Burkhard Quermann, geschäftsführender Gesellschafter der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH, fordert eine Angleichung der Säumniszuschläge an die üblichen Verzugszinsen. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum staatliche Institutionen nach wie vor völlig überhöhte Verzugszinsen berechnen dürfen, während das Zinsniveau sich seit Jahren im negativen Bereich befindet.“ Die Ungleichbehandlung sollte schnellstmöglich abgeschafft werden. Technisch dürften die zuständigen Behörden sicherlich in der Lage sein, die Forderung umzusetzen.
Hintergrund:
Werden Forderungen nicht fristgerecht ausgeglichen, so muss der Schuldner auch die Verzugszinsen bezahlen. Die Verzugszinsen betragen 5 Prozentpunkte (für Verbraucher) bzw. 9 Prozentpunkte (für alle die nicht Verbraucher sind) über dem Basiszins (§ 288 BGB). Seit 2013 ist der Basiszins negativ. Säumniszuschläge für beispielsweise zu spät gezahlte Steuern werden gem. § 240 AO mit 1 Prozent pro Monat, also 12 Prozent pro Jahr erhoben.
Die Zinsentwicklung ist seit Jahren auf einem historischen Tiefststand. Gerade erst hat die Europäische Zentralbank beschlossen, den Leitzins für 2019 auf 0% zu belassen.