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Inkassowirtschaft bringt Verhaltenskodex für das Forderungsmanagement auf den Weg

Die im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) organisierten Mitglieder haben sich in Berlin auf die erste Fassung eines gemeinsamen Verhaltenskodex verständigt. Mit großer Mehrheit stimmte die Mitgliederversammlung des BDIU in einer mehr als siebenstündigen Debatte für den ersten Entwurf eines Code of Conduct und verständigte sich auf die nächsten Schritte zur weiteren Erarbeitung dieses Regelwerks.

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Der auf dem BDIU-Kongress verabschiedete Entwurf des Kodex soll in den kommenden Monaten mit allen relevanten Anspruchsgruppen diskutiert und im kommenden Jahr final verabschiedet werden. Er enthält Verhaltensgrundsätze zu allen wichtigen Fragestellungen des Inkassoalltags – von der Kommunikation mit dem säumigen Zahler, über Art und Umfang der Kosten und Gebühren, bis hin zum Umgang mit Reklamationen und Rückfragen.

Meilenstein für Inkassobranche

Der BDIU sieht in dem Beschluss einen Meilenstein für die Branche und für die Verbraucher „Unsere Branche stellt sich damit ihrer Verantwortung: Jedes Jahr realisieren Inkassounternehmen fast 6 Milliarden Euro an berechtigten Forderungen – wir sichern Jobs, sorgen für stabile Preise und verhindern Insolvenzen“, meint Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU. „Der Code of Conduct, den wir entwickeln, gewährleistet einen fairen Interessenausgleich und bringt die Interessen und Rechte von Gläubigern und Verbrauchern in Einklang.“

„Eine zentrale Aufsicht über Inkassodienstleistungen zu installieren, ist absolut überfällig. Wir fordern diesen Schritt gemeinsam mit den Verbraucherzentralen schon seit vielen Jahren“, kommentiert Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, am Montag in Berlin. „Der gegenwärtige Zustand ist weder für die Verbraucher noch für die betreffenden Unternehmen akzeptabel. Die Inkasso-Aufsicht gleicht einem Flickenteppich. Sie ist zersplittert auf verschiedene Zivilgerichte, jedes Bundesland hat dafür eine andere Struktur. Das macht es den Behörden unnötig schwer, koordiniert gegen schwarze Schafe vorzugehen. Dass die neue Vorsitzende der Justizministerkonferenz unsere Forderung nun aufgreift, freut uns sehr. Wir erneuern unser Angebot einer fachlichen Zuarbeit, wenn es darum geht, diese Aufsicht geordnet und schlagkräftig aufzustellen. Gut geeignet dafür wäre ein neu zu schaffendes Bundesamt für Rechtsdienstleistungen. Alternativ ist auch eine Aufsicht durch das Bundesamt für Justiz denkbar.“ Mit dem Kodex wollen die Rechtsdienstleister klare und verständliche Regeln für die Inkassotätigkeit etablieren. Der Code of Conduct soll bereits greifen, weit bevor ein Inkassounternehmen erstmalig mit einem Schuldner in Kontakt tritt.

Bevor das erste Schreiben an den Schuldner versendet wird, ist ein großer Teil der Arbeit eines Inkassounternehmens ist bereits getan. Von der umfassenden Prüfung der Richtigkeit der Forderung, über die datenschutzrechtlichen Anforderungen und die Informationspflichten bis hin zur Adressprüfung – für all diese Aspekte der Tätigkeit werden transparente Regeln und klare Pflichten aufgestellt. Auch darüber hinaus konkretisiert der Code die hohen rechtlichen Anforderungen an die Inkassobranche. Die gesamte Inkassotätigkeit wird adressiert: Von der Kommunikation mit dem Schuldner, über Art und Umfang der Kosten und Gebühren bis hin zum Umgang mit Reklamationen und Rückfragen lässt der Code keinen Bereich aus. Dabei wird auch auf aktuelle verbraucherpolitische Herausforderungen eingegangen, insbesondere auf Identitätsdiebstähle. Weil Darüber hinaus soll der Code of Conduct aber auch generell Best Practices im Inkasso darstellen und auf diesem Wege einen verlässlichen Standard für das Forderungsmanagement auf dem Kontinent setzen. Die Inkassowirtschaft soll in Europa als ein seriöser und zuverlässiger Partner für alle Stakeholder wahrgenommen werden: für die Institutionen der EU sowie sowohl für die Gläubiger als auch für die Verbraucher.

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