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Inkasso Betrüger erkennen und davor schützen!

Immer mehr Privatpersonen haben Ärger mit Inkassobüros. Ein Inkassounternehmen, auch Inkassobüro genannt, ist ein Dienstleister, der Gläubigern dazu verhilft, geschuldetes Geld einzutreiben. Leider sind in der Branche unseriöse Geschäftspraktiken weit verbreitet. Doch es gibt auch eindeutige Hinweise, an denen Sie ein unseriöses Inkassounternehmen entlarven können.

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Inkasso Betrug – der Unterschied zwischen einem Seriösen und Unseriösen Inkassounternehmen

Ein Inkassounternehmen wird tätig, wenn es von einem Gläubiger beauftragt wird, in dessen Namen eine unbestrittene Forderung einzutreiben. Eine andere Variante ist, dass das Inkassounternehmen auf der Grundlage eines Vertrages mit dem Gläubiger als Treuhänder durchsetzbare und unbestrittene Forderungen einzieht.

Dann wird das Inkassounternehmen im Außenverhältnis Eigentümer der Forderung, was gleichermaßen für die Abtretung der Forderung im Rahmen des Forderungskaufs gilt. Ein seriöses Inkassounternehmen, das weitab von einem Inkassobetrug handelt, hat diverse Erfüllungen und Pflichten. In einem ersten Arbeitsschritt werden die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners abgefragt, um so einen Eindruck über seine Zahlungsfähigkeit zu erhalten. Bei einem positiven Ergebnis wird das erste Inkassoschreiben verschickt. In diesem wird der Schuldner aufgefordert, die offene Forderung innerhalb einer bestimmten Frist nebst Verzugszinsen, Inkasso- und Mahnkosten sowie sonstiger Auslagen zu begleichen. Diese erste Zahlungsaufforderung gegenüber einer Privatperson enthält zwingende Informations- und Darlegungspflichten (§ 11a RDG). Anders als beim Inkassobetrug wird hier der Ursprung der Forderung benannt. Anschließend wird die weitere Strategie dem Schuldner gegenüber festgelegt, denn ein standardisiertes Inkassoverfahren gibt es nicht. Ein seriöses Inkassounternehmen wird anders, als beim Inkassobetrug versuchen, eine außergerichtliche Regelung mit dem Schuldner herbeizuführen.
Seriöse Inkassobüros gehören in der Regel auch einen Verband wie dem BDIU (Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen) an und besitzen Zertifizierungen/Siegel wie z.B. vom TÜV oder der GDD (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.)

Alarmsignal: Überweisungskonto im Ausland

Vorsicht ist auch geboten, wenn der deutsche Absender ein Bankkonto im Ausland angegeben hat. Denn Betrüger verlangen oftmals, das Geld auf eine Kontoverbindung im Ausland zu überwiesen, um es schneller abheben oder in dunkle Kanäle weiterleiten zu können. Zu erkennen ist das an den ersten beiden Buchstaben der Kontonummer IBAN: etwa MT für Malta oder RO für Rumänien, beides oft genannte Zielorte für solche Überweisungen. Seien Sie außerdem auf der Hut, wenn eine Inkassoforderung per E-Mail oder SMS versendet wurde. Zwar ist dieses Vorgehen vom Gesetz her erlaubt. Doch egal ob Brief, E-Mail oder SMS, in dem Schreiben muss eine ladungsfähige Adresse zu finden sein. Ladungsfähig bedeutet, dass der Geldeintreiber an dem angegebenen Ort tatsächlich zu finden ist. Manchmal lässt sich allerdings schon durch eine einfache Recherche im Internet feststellen zum Beispiel mit Google Maps, dass die genannte Adresse falsch ist.

Auch dubiose Vergleichsangebote sind beliebt

Frechheit siegt ganz offensichtlich. So mancher Betroffene geht auch auf dubiose Vergleichsangebote. Die Betrüger verlangen anfangs 760 Euro, angeblich im Auftrag von einem anderen Anbieter. Bei schneller Zahlung innerhalb von drei Tagen seien „nur“ 305 Euro fällig, heißt es kurz danach.

Wie verhalte ich mich richtig?

– Reagieren Sie! Überprüfen Sie, ob die Forderung gegen Sie zu Recht besteht. Wenn ja, muss eine Lösung gefunden werden. Erhalten Sie aber von einem Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung, obwohl Sie dieser unberechtigten Forderung bereits nach Erhalt der Rechnung widersprochen haben, verweisen Sie auf den Widerspruch und lehnen Sie eine weitere Geltendmachung als zwecklos ab.

– Haben Sie der geltend gemachten Forderung noch nicht widersprochen, reagieren Sie umgehend. Begründen Sie gegenüber dem Inkassounternehmen umfassend, weshalb Sie widersprechen und welche Einwände Sie haben.

– Wenn Sie erstmalig auf das Schreiben eines Inkassobüros reagieren, führen Sie den Schriftverkehr immer per Einschreiben mit Rückschein oder bei Postfächern mit Einwurf-Einschreiben. So halten Sie einen Beweis in Händen. Schreiben Sie stets das Inkassounternehmen an und setzen Sie die Firma, mit der Sie den vermeintlichen Vertrag geschlossen haben sollen, mit einer Kopie des Schreibens in Kenntnis.

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