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Falsche Inkassoschreiben erkennen

Wenn ein Inkassoschreiben ins Haus flattert, ist der Schreck oft groß. Doch nicht immer ist Forderung berechtigt. Denn es kann durchaus passieren, dass die Post von Betrügern stammt. Wie man die Abzocke enttarnt:

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So erkennen Sie falsche Inkassoschreiben

Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, sollten Sie sich zuerst fragen, ob Sie die angegebene Leistung überhaupt bestellt haben. Bei Zweifeln kann die Kontonummer ein Indiz für Betrugsversuche sein: Nur wenn am Anfang die beiden Großbuchstaben DE stehen, handelt es sich um ein deutsches Konto. Eine ausländische Nummer ist ein Indiz für unseriöse Mahnschreiben.

Falsche Inkassoschreiben erkennen – Bei Zahlungsaufforderungen aus dem Ausland genau hinsehen

Ein Sitz im Ausland oder eine ausländische Bankverbindung können verdächtig sein, müssen es aber nicht. In einigen Ländern ist der Begriff „Inkassobüro“ im Titel einer ausländischen Behörde enthalten. Wer Zahlungsaufforderungen aus dem Ausland erhält, beispielsweise wegen eines Knöllchens, sollte genau hinsehen, ob das Schreiben nicht von einer Behörde stammt.

Falsche Inkassoschreiben erkennen – Wurde ein Gläubiger in der Mahnung genannt?

In einer Mahnung, egal ob Sie diese als Inkasso-Brief oder als E-Mail empfangen haben, muss der Gläubiger, also der Auftraggeber genannt werden. Das ist das Unternehmen, die das Inkassounternehmen beauftragt hat. Können Sie die Anschrift in der Mahnung des Inkassounternehmens nicht finden, verstößt das Schreiben gegen das Gesetz der seriösen Geschäftspraktiken. In diesem Fall können Sie das Inkassounternehmen anzeigen. Jedes Inkassobüro muss gemäß §10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriert sein. Es benötigt einen entsprechenden Registrierungsbescheid der zuständigen Aufsichtsbehörde. Ob ein Inkassobüro registriert ist, können Sie im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei nachprüfen. Ein nicht registriertes Inkassounternehmen können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen. Die im Schreiben angegebene Zahlungsfrist muss außerdem angemessen sein und darf beispielsweise bei Erhalt der Forderung nicht schon mehrere Wochen in der Vergangenheit liegen.

Falsche Inkassoschreiben erkennen  – Weitere Anzeichen für unzulässige Forderungen sind:

– Falsche Rechtschreibung
– Bedrohliche und nötigende Aussagen
– Ausländische Bankverbindung
– E-Mail-Adresse von kostenlosem Anbieter
– Dubiose Webseite als Vertragspartner

Falsche Inkassoschreiben erkennen  – Inkassokosten oft zu hoch

Fast immer sind die Inkassokosten zu hoch angesetzt! Fantasiegebühren, Auslagen und Zinsen lassen die Inkassoforderungen oft explodieren. Inkassobüros orientieren sich bei ihren Berechnungen an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach diesem können bei einer offenen Forderung von 450 Euro Kosten in Höhe zwischen 22,50 Euro und 112,50 Euro anfallen – zuzüglich Auslagen und gegebenenfalls Mehrwertsteuer. Regelmäßig berechnen Inkassobüros bei der Forderungshöhe auch für ein einfaches und standardisiertes Forderungsschreiben 58,50 Euro. Darüber hinaus wollen sich manche Inkassofirmen unbegründete Kosten für Posten wie Recherche, Überprüfung, Nachforschung oder unzulässige Kontoführungsgebühren bezahlen lassen.

Falsche Inkassoschreiben erkennen – Nichts unterschreiben und nicht anrufen

Ist die Forderung gegenstandslos, ist es wichtig, nichts zu unterschreiben, beispielsweise eine Aufforderung zur Ratenzahlung. Sie gehört zum Inkassobetrug, denn wer die Ratenzahlungsvereinbarung ohne weitere Klärung unterschreibt, erkennt die zu Unrecht erhobene Forderung dadurch an. Das Gleiche gilt für die angegebene Telefonnummer, mit der der Inkassobetrug fortgesetzt wird, da diese oft eine kostenintensive 0900er Nummer ist. Handelt es sich beim Inkassobetrug um einen untergeschobenen Vertrag, sollte dieser angefochten werden. Wer einem Inkassobetrug zum Opfer gefallen ist, findet Unterstützung bei Verbraucherzentralen, der Bundesvereinigung gegen unlauteres Inkasso e.V. und dem Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. (BDIU). Dessen Credo ist es, sich konsequent um hohe Qualitätsstandards seiner Mitgliedsunternehmen zu bemühen.

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