Pfändungsfreigrenzen steigen am 01.07.2013 an

Der Grundfreibetrag für Schuldner erhöht sich auf 1.045,04€.

Im Bundesgesetzblatt vom 08.04.2013 publiziert das Bundesministerium der Justiz die Änderungen der Pfändungsfreigrenzen, die zum 01.07.2013 wirksam werden.

Der Grundfreibetrag für Schuldner erhöht sich von bislang 1.028,89€ auf 1.045,04€. Somit steigt die Pfändungsfreibetrag für Arbeitseinkommen um circa 16€. Der Freibetrag für die erste unterhaltsberechtigte Person erhöht sich von 387,22 auf 393,30€. Die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person wird künftig mit einem von 215,73 auf 219,12€ angehobenen Freibetrag berücksichtigt.

Für Gläubiger und auch für Inkassounternehmen, die im Auftrag ihrer Gläubiger tätig sind, hat das zur Folge, dass der monatlich pfändbare Betrag vom Schuldner sinkt und sie länger brauchen, um ihre Forderungen in der Zwangsvollstreckung zu realisieren.

Hier finden Sie die aktuelle Lohnpfändungstabelle als Download.

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