Schlagwortarchiv für: Lohnpfändungstabelle

Seit dem 1. Juli 2015 galt ein pfändungsfreier Grundbetrag für Schuldner von 1.079,99 Euro. Dieser Betrag wird nun zum 1. Juli 2017 auf 1.139,99 Euro erhöht. Bisher lag die Pfändungsfreigrenze für einen verheirateten Schuldner bei 1.439,99 Euro. Diese Freigrenze steigt dann auf 1.569,99 Euro. Weiterlesen

Freibetrag in der Lohnpfändung steigt auf 1.079,99 € !

Im Bundesgesetzblatt vom 27.04.2015 veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz die Änderungen der Pfändungsfreigrenzen, die zum 01.07.2015 wirksam werden. Weiterlesen

Der Grundfreibetrag für Schuldner erhöht sich auf 1.045,04€.

Im Bundesgesetzblatt vom 08.04.2013 publiziert das Bundesministerium der Justiz die Änderungen der Pfändungsfreigrenzen, die zum 01.07.2013 wirksam werden. Weiterlesen