Seit dem 1. Juli 2015 galt ein pfändungsfreier Grundbetrag für Schuldner von 1.079,99 Euro. Dieser Betrag wird nun zum 1. Juli 2017 auf 1.139,99 Euro erhöht. Bisher lag die Pfändungsfreigrenze für einen verheirateten Schuldner bei 1.439,99 Euro. Diese Freigrenze steigt dann auf 1.569,99 Euro. Weiterlesen
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