ACHTUNG Forderungen verjähren zum 31.12.2013

Verjährung ist jedes Jahr ein wichtiges Thema.

Weihnachten steht fast vor der Tür. Die Adventszeit beginnt in wenigen Tagen und in manchen Regionen fällt der erste Schnee. In dieser Zeit sind viele Firmen mit dem Weihnachtsgeschäft, letzten Vertragsabschlüssen oder auch Marketingaktionen beschäftigt. Keiner denkt an die noch nicht bezahlten Forderungen, die in der Buchhaltung schlummern. Aber die Zeit rennt unaufhaltsam.

Monetären Kaufpreisforderungen z.B. im Online- oder Versandhandel, die einem Unternehmen in 2010 entstanden sind, verjähren zum Jahresende. Nach dem 31.12.2013 können Unternehmen auch rechtlich korrekte Forderungen bei ihren Schuldnern nicht mehr gerichtlich geltend machen. Die gesetzliche Verjährungsfrist ist abgelaufen und sie sind verjährt. Der Schuldner kann bei verjährten Forderungen die Einrede der Verjährung erheben und somit hat das Unternehmen keine rechtlichen Mittel mehr, die Forderung noch zu erhalten.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre gemäß § 195 BGB. Eine Forderung verjährt immer mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Bevor die Verjährungsfrist also abgelaufen ist, sollten Unternehmen daher die Forderungen rechtzeitig gerichtlich geltend macht. Hartnäckig hält sich immer noch die Meinung, dass das Zusenden einer schriftlichen Mahnung bei von der Verjährung bedrohten Forderungen ausreicht, um diese aufzuheben. Rechtlich ist das Versenden einer Mahnung nicht ausreichend. Nur die gerichtliche Geltendmachung mittels gerichtlichem Mahnverfahren und Zustellung eines Mahnbescheides sind wirksame Mittel gegen die Verjährung. Gerichtlich titulierte Forderungen verjähren dann anstatt nach bspw. drei erst nach 30 Jahren. Generell sollten Unternehmen aber die gesetzlichen Verjährungsfristen und die Forderungen, bei denen die Verjährung droht, rechtzeitig im Auge behalten.

Haben Unternehmen nicht die personellen Ressourcen, sich selbst um die Betreuung und den Einzug ihrer offenen Forderungen und die Einhaltung der Verjährungsfristen zu kümmern, können diese Unternehmen ihre Forderungen an ein Inkassounternehmen wie den Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH abgeben. Inkassounternehmen sind spezielle Dienstleister, die das gesamte Forderungsmanagement von der außergerichtlichen Mahnung, über den Mahn- und Vollstreckungsbescheid bis zum Überwachungsinkasso übernehmen. Auch die Verjährungsfristen behält der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst für seine Mandanten im Blick. Wenn das außergerichtliche Inkassoverfahren nicht mit Erfolg endet, wird auf Wunsch direkt das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

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