Der Basiszinssatz liegt ab 01.01.2017 unverändert. Letztmalig ist der Basiszinssatz zum 01.07.2016 von -0,83% auf -0,88% gesenkt worden. Als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen gilt also auch weiterhin -0,88%. Der stabile Basiszinssatz gilt nun erstmals bis zum 30.06.2017. Eine weitere Anpassung kann somit erst wieder zum 01.07.2017 erfolgen. Für Inkassounternehmen ist der Basiszinssatz für die Ermittlung der Verzugszinsen wichtig. Weiterlesen
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