Schlagwortarchiv für: Forderungen

Mit Ablauf des 31.12. eines jeden Jahres verjähren alle Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist (3 Jahre) unterliegen. Ende 2018 verjähren also die Forderungen, die 2015 entstanden sind.

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Wichtige Informationen zu Verjährungsfrist und Mahnverfahren finden Sie hier. Das bedeutet, dass sich nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist von 3 Jahren (Regelverjährungsfrist gem. § 195 BGB) für Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen der Schuldner auf die Verjährung seiner Schuld berufen und die Erfüllung des Anspruchs verweigern kann. Unternehmer können ihren Anspruch nicht mehr erfolgreich gerichtlich durchsetzen, obwohl dieser rechtlich gesehen weiterhin besteht, wenn sich der Schuldner auf die Verjährung beruft.

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Inkassounternehmen steigern Ergebnis: 5,8 Milliarden Euro rückgeführte Forderungen im letzten Jahr. Neue Branchenstudie belegt Leistungsfähigkeit der Rechtsdienstleister. Inkassounternehmen haben 2018 5,8 Milliarden Euro der deutschen Wirtschaft wieder zurückgeführt.

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Das sind 16 Prozent mehr als noch vor drei Jahren. So lautet das Ergebnis einer neuen Branchenstudie, die der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) jetzt veröffentlicht hat. Inkassodienstleister sind ein Stützpfeiler der Wirtschaft. Sie versorgen alle Branchen mit Liquidität, verhindern Zahlungsausfälle und sichern dadurch Jobs und unternehmerische Existenzen. Damit sind sie gerade jetzt, wo sich die Konjunkturaussichten allmählich eintrüben, ein Garant für die weitere Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Derzeit bearbeiten die Rechtsdienstleister 42,9 Millionen Forderungen – über ein Drittel weniger als noch bei der letzten Untersuchung im Jahr 2016 (67,4 Millionen). Grund für diesen deutlichen Rückgang ist die lange Phase der Hochkonjunktur. Sie hat dazu geführt, dass viele ehemalige Schuldner einen wirtschaftlichen Neuanfang geschafft haben. Dadurch konnten die Inkassodienstleister auch viele alte Forderungen noch realisieren.

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Auch bei kleinen Beträgen kann eine Rechtsverfolgung sinnvoll sein

Deutsche Unternehmen verschenken über 15 Milliarden Euro jährlich, weil sie unbezahlte Rechnungen nicht eingetrieben haben. Nicht selten entscheiden Schuldner eigenmächtig, welchen Teil einer offenen Forderung sie für berechtigt halten und zu bezahlen bereit sind und welchen nicht. Diese Ausfälle sind auch bei knappen Ressourcen im eigenen Unternehmen vermeidbar!

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Es werden schnell mal Mahngebühren oder Versandkosten unter den Tisch gekehrt oder der Eigenanteil z. B. einer Arztrechnung einfach nicht beglichen. Viel zu oft noch scheuen sich Unternehmer, geringe Forderungen konsequent einzufordern. Der Zeit-, Nerven- und finanzielle Aufwand scheint für sie in keiner Relation zur Forderung zu stehen.

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