Bundestag beschließt Zentralisierung
Rechtsdienstleistungsaufsicht ab dem 1.1.2025 beim Bundesamt für Justiz angesiedelt
Der Bundestag hat kürzlich beschlossen, die Aufsicht der Rechtsdienstleistungsunternehmen beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zu zentralisieren. Bislang sind die Landesjustizverwaltungen und damit über 30 verschiedene Zivilgerichte mit der Aufsicht über Inkassounternehmen beauftragt.
„Eine wachsame, effiziente und durchsetzungsstarke Aufsicht wird dazu beitragen können, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor solchen unfairen und rechtswidrigen Praktiken künftig besser geschützt sind.“ bestätigt Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU. Sie begrüßt die Umsetzung der langjährigen BDIU-Forderung: „Wir haben die bundesweite Bündelung der Inkasso-Aufsicht bereits seit vielen Jahren als notwendigen Schritt für besseren Verbraucherschutz vorgeschlagen, übrigens einmütig mit Vertreterinnen und Vertretern des Verbraucherschutzes. Außerdem sorgt eine gebündelte Aufsicht dafür, dass Regeln bundesweit einheitlich durchgesetzt werden können: Das schafft Fairness im Wettbewerb der Inkassodienstleister, unabhängig von ihrem jeweiligen Standort. Dass der Bundestag diese Entscheidung jetzt sogar einstimmig getroffen hat, unterstreicht, wie richtig diese Maßnahme ist. Wir hätten uns lediglich ein früheres Inkrafttreten gewünscht, dazu fehlte aber dann möglicherweise der politische Wille.“
Burkhard Quermann, Geschäftsführer der ADU Inkasso GmbH, begrüßt die Entscheidung ebenfalls. „Auch wenn der Bundesrat der Zentralisierung noch zustimmen muss, können wir künftig mit einheitlichen Regeln und Auslegungen der Berufsaufsicht rechnen. Das ist im Sinne der Verbraucher und auch der Inkassounternehmen.“
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