Anfechtung
Grundsätzlich ist die Anfechtung von Rechtsgeschäften oder Willenserklärungen nur bei Vorliegen eines Anfechtungsgrundes möglich. Anerkannte Gründe sind Irrtümer aufgrund arglistiger Täuschung oder die in §119 ff BGB genannten Gründe, bzw. Drohung. Eine Anfechtung muß fristgerecht gegenüber dem zutreffenden Anfechtungsgegner erklärt werden. Hierbei muß der Anfechtende erklären, dass er mit dem Rechtsgeschäft nicht einverstanden ist. Die […]