Neue Sicherheitsvorgaben im Online-Handel

Seit November 2015 gilt neue Zahlungsmittelrichtlinie

Weihnachten steht vor der Tür! Für viele ein guter Grund dem Einkaufsstress im Geschäft zu entfliehen und stattdessen im Internet zu bestellen. Hierbei spielt sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer die richtige Zahlungsart eine wichtige Rolle.
Vorkasse, Lastschrift, Kreditkarte oder Kauf auf Rechnung – für jeden Käufer müssen Bestellungen übersichtlich, Zahlungen sicher und Lieferungen schnell sein. Verkäufer hingegen setzen auf schnelle Kaufabschlüsse, geringe Kaufabbrüche und wenig bis keine Zahlungsausfälle. Mit der neuen Zahlungsmittelrichtlinie der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) soll dies jedoch schwierig werden. Die neuen Sicherheitsvorgaben mit dem Titel „Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen“ (Abk. MaSI) wurden im November 2015 von der dt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für verbindlich erklärt.

Die Richtlinie sieht eine sogenannte „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ vor, die mehrere Identifizierungsmerkmale (persönliches Passwort, Kartennummer oder ein biometrisches Charakteristikum) abfragt, um Verbraucher vor Datenmissbrauch zu schützen. Der Bezahlprozess wird hierbei jedoch verlängert, die Abbruchquote einer Bestellung wird steigen.

Die in Deutschland unter Käufern beliebteste Zahlmethode ist der „Kauf auf Rechnung“. Auch hier ist die Minimierung von Zahlungsausfällen schnell und einfach möglich. Mit dem richtigen Riskmanagement kann jeder Händler durch Bonitätsprüfungen die größten Risiken im Vorfeld  einschränken.

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